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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Vincentz am 26.11.2020 15:34

Titel: Eingruppierung bei Tätigkeitswechsel
Beitrag von: Vincentz am 26.11.2020 15:34
Hallo in die Runde,

wollte meine Frage den Personalrat stellen, dieser ist aber seit Tagen nicht zu erreichen.
Ich bin in einer leitenden Position bei einem großem kommunalen Arbeitgeber (LVR) tàtig. Ich strebe einen Wechsel innerhalb
der Organisation an, also von einer leitenden Position zu einer Lehrtätigkeit. Aktuell bin ich EG X/ Stufe 5. In der neuen Tätigkeit
habe ich keinerlei Berufserfahrung. Meine neue Tätigkeit ist mit EG 11 bewertet, nach meinen Masterabschluss mit EG 13.
Meine Frage nun: Wird meine Erfahrungsstufe berücksichtigt oder fange ich wieder bei Erfahrungsstufe 1 oder 2 an.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Schöne Grüße
Titel: Antw:Eingruppierung bei Tätigkeitswechsel
Beitrag von: Spid am 26.11.2020 15:36
Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.