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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Danoneextra am 26.11.2020 16:55
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Hey zukünftige Kollegen.
Ich werde bald die Stelle des Schulverwaltungsassistenten antreten. Leider findet man dazu sehr sehr wenig Informationen, auch was die organisatorischen Dinge betrifft.
Es gibt die offizielle Anweisung für alle Schulverwaltungsassistenten, dass Urlaub nur während der Schulferien genommen werden darf. Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber garkeine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann? Ohne Schulbetrieb gibt es eben auch nicht unendlich viele "alltagsaufgaben" die man dann noch erledigen kann.
Vielleicht treffe ich hier ja auf gleichgesinnte :)
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Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.
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Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber gar keine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann?
Als Verwaltungskraft arbeitet man ja typischerweise auch in den Ferien - es geht ja nicht darum, die kompletten Ferien Urlaub zu machen. Keine Sorge, da fällt in Schulen genug Arbeit an. 8)
... oder, um es kompakter auszudrücken: Das, was Spid schrieb.
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Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.
Warum ist dann ein nehmen des Urlaubs in den Schulferien verpflichtend......?
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Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?
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Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?
Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?
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Da dies nicht meine Aussage war, beruht die Frage auf einer falschen Prämisse.
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Gut, wenn es dich glücklich macht werfe ich eben die Frage "Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?" noch einmal ohne jeglichen Bezug zu deinen Aussagen allgemein in den Raum.........
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Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.
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Der Arbeitgeber möchte, dass das Sekretariat während der Schultage besetzt ist. Deshalb (und weil eher weniger zu tun ist) möchte er keinen Urlaub in dem Zeitraum. Aber es fallen auch Aufgaben in den Schulferien an.
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Der Arbeitgeber möchte, dass das Sekretariat während der Schultage besetzt ist. Deshalb (und weil eher weniger zu tun ist) möchte er keinen Urlaub in dem Zeitraum. Aber es fallen auch Aufgaben in den Schulferien an.
Eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet völlig unabhängig vom Sekretariat.
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Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.
Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?
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Der Arbeitgeber geht halt davon aus, dass mehr Aufgaben während des Schulbetriebs als in den Ferien anfallen. Eine Entlastung der Schulleitung und der Lehrer kommt halt im Schulbetrieb stärker zum tragen als während der Schulferien.
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Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.
Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?
Weil man ihrer Tätigkeit außerhalb der Schulferien bedarf.
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Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn man diesem Bereich arbeitet/arbeiten möchte, kennt man doch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Und dass Mitarbeiter in Schulen nunmal (fast) nur in den Ferien Urlaub machen dürfen, zählt m. E. zu diesem "Grundwissen".
Ansonsten wäre das, als würde der Fahrer des Winterdienstes seinen Jahresurlaub zwischen November und März nehmen.
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Richtig, und warum ist es wichtig das Schulverwaltungsassistenzen nur Urlaub nehmen wenn Ferien sind......?
Weil sie dann da sind wenn die Lehrer da sind und wenn die Schule Voll ist.
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Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn man diesem Bereich arbeitet/arbeiten möchte, kennt man doch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Und dass Mitarbeiter in Schulen nunmal (fast) nur in den Ferien Urlaub machen dürfen, zählt m. E. zu diesem "Grundwissen".
Ansonsten wäre das, als würde der Fahrer des Winterdienstes seinen Jahresurlaub zwischen November und März nehmen.
Und der Bademeister in den Sommerferien!
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Du musst die Ferien einarbeiten! Das heißt Ferientage abzüglich Urlaubstage = Differenz, die wöchentlich eingearbeitet werden muss. Ich weiß nicht wieviel Stunden du arbeitest.. Bei einer Teilzeitkraft mit 50% Arbeitszeit an einer Grundschule macht das ca. 2 Stunden wöchentlich. In den Sommerferien muss die erste und letzte Woche gearbeitet werden. Es macht aber auch einen Unterschied an welcher Schulart du arbeitest. Gymnasium und Realschule sind meines Wissens in den Ferien teilbesetzt. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen ;)
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Oh - sehr interessant - Urlaubsregelung bei Schulverwaltungsasistenten...
Ich muss jetzt mal kurz den Advocatus Diaboli spielen: der § 44 Nr. 3 TV-L gilt nur für Lehrkräfte - ein Schulverwaltungsassistent könnte also auch außerhalb der Ferien Urlaub machen. Allerdings kann es durchaus auch Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen geben, welche das ausschließen - Du hast leider nicht gesagt, in welchem Bundesland Du arbeiten wirst, deswegen ist meine Antwort jetzt auch etwas unverbindlich.
Du hast Deine 30 Urlaubstage, die Du in der Urlaubsplanung verteilst. An diesen Tagen hast Du Urlaub, Du bist nicht erreichbar, Du nutzt die Zeit für Dich und erholst Dich.
Die restliche Zeit der Ferien, in denen kein Urlaub eingetragen ist, musst Du der Schule zur Verfügung stehen. Das ist wiederum von jeder Schule abhängig. Dabei ist die Schulleitung dafür verantwortlich, entsprechende Aufgaben zu verteilen. Beispielsweise kann eine telefonische Erreichbarkeit notwendig sein, manchmal geht es aber auch nur darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Meist kann man solche Zeiten auch nutzen, um Sachen zu erledigen, die bisher liegen geblieben sind, wie beispielsweise die Sortierung von Akten oder Ähnliches. Diese Zeit kann man aber auch für Fortbildungen nutzen.
Ich würde also empfehlen, mit Deiner künftigen Schuleitung zu sprechen, um die Aufgaben während der Ferien abzusprechen.