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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: dersperr am 01.12.2020 17:05
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Guten Tag,
ist es eigentlich notwendig, dass man einen Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
Vielen Dank im Voraus!
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Es reicht ein Antrag, den der Arbeitgeber nicht aus dringende betrieblichen Gründen ablehnt
In der Praxis habe ich aber auch erlebt, dass der AG einen Änderungsvertrag vorlegt.
Unterschreiben muss man den aber nicht.
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Das ist unzutreffend. Dringende betriebliche Gründe spielen nur eine Rolle bei einem Teilzeitbegehren, das sich auf §11 TVÖD stützt. Bei diesem tritt die behauptete Rechtsfolge einer unterbliebenen Ablehnung nicht ein - anders als bei einem Teilzeitbegehren nach §8 oder §9a TzBfG, welches jedoch aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.
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Handelt es sich bei Fällen des § 11 TVöD immer um ein Vertragsänderung?
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Ja. In den Fällen des §8 und §9b TzBfG aber auch.
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Schließt Du dann mit deinen AN einen schriftlichen Änderungsvertrag ab oder antwortest lediglich auf den Antrag?
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Wir schließen jedes Mal einen Vertrag, das TzBfG schreibt schließlich eine Vereinbarung vor und legt lediglich Folgen fest, wenn man zu keiner kommt. Schließlich ersetzt die Vereinbarung auch in allen Fällen, in denen eine zustande kommt, eine Ablehnung des AN-Wunsches.