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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: HEP 9 am 03.12.2020 05:51
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Einen guten Morgen wünsche ich.
Ich bin Heilerziehungspfleger, in SuE Tabelle in S8b eingeordnet und hier in Erfahrungsstufe 4. Ich dachte, mein Nachtzuschlag von 20% bezieht sich auf mein Tabellenentgelt, also erhöht sich entsprechend meiner Erfahrungsstufe? Ich habe Abend festgestellt, dass ich den gleichen Betrag (264€) für 66 Nachtarbeitsstunden erhalten habe, als mein Kollege in 8b Erfahrungsstufe 2. Der Unterschied besteht darin, dass er Vollzeit (38,5) und und ich 23 Wochenstunden arbeite, aber dies dürfte ja bei der Berechnung keine Rolle spielen, oder? Beide haben wir letzten Monat 66 Nachtstunden gearbeitet und auf den Cent den gleichen Betrag bekommen.
Kann das so stimmen?
Liebe Grüße
Thomas
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Bei den Zuschlägen wird meine ich immer Stufe 2 berücksichtigt.
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Bemessungsgrundlage ist immer Stufe 3. Die Tarifparteien gehen wohl davon aus, dass die Belastung die mit der Zulage ausgeglichen wird nicht von der individuellen Stufe beeinflusst werden soll.
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Danke für die schnellen Antworten. Das ist schade. Die Belastung mag bei mir (in den 30ern) und Kollegen (20er) wohl ähnlich sein, aber wenn ich an ältere Kollegen denke (und dass ich der ggf auch mal werde), steigt die Belastung vielleicht nicht aufgrund des Erfahrungswertes, jedoch aber schon mit Zunahme des Alters. Da ist die relativ schnell erreichte Stufe 3 nicht die arbeitnehmerfreundlichste Grundlage. Aber was ist das schon
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Stufen der Entgelttabelle bilden kein Lebensalter ab.
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Das ist mir klar. Dennoch gibt es zwangsläufig Tendenzen
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Nein. Man kann mit 60 in Stufe 1 und mit 35 in Stufe 6 sein.
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Na klar gibts da ne Tendenz. Dieselbe Person ist in Stufe 1 jünger als in Stufe 6 ;)
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Nicht einmal das wäre zwingend so:
TB in Stufe 6 verläßt AG1 und wird bei AG2 in Ermangelung einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 1 eingestellt.
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Zwingend nicht. Aber üblicherweise.
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Nicht einmal das. Schließlich führt nach dem Willen der TVP jeder AG-Wechsel grundsätzlich in Stufe 1 und nur ausnahmsweise (einschlägige Berufserfahrung, Kann-Regelungen) in eine höhere Stufe.
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...was war das doch schön mit den Altersstufen... ;D ;D ;D