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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Texter am 03.12.2020 08:01
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Hier wurde doch mal die Auffassung vertreten, dass TVAöD und TVPöD keine Kürzung der Ausbildungsentgelte in Teilzeit zulassen.
Nun hat das BAG in einem Fall anders entschieden und eine Kürzung für zulässig erklärt:
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2020&nr=24719&pos=0&anz=44&titel=Ausbildungsverg%C3%BCtung_-_K%C3%BCrzung_bei_Teilzeit
In dem Urteil geht es speziell um den TVAöD. Das wird aber auch auf den TVPöD anwendbar sein, oder?
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Um das zu beurteilen, bedarf es des Urteils mit Begründung.