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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Eren2004 am 03.12.2020 12:58
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich wurde nach der Überleitung von BAT in den TV-L (TVÜ-Länder) in 2006 zunächst in der Entgruppe 12 in der Zwischensttufe 2+ zugeordnet und habe dann zum 01.11.2008 die Stufe 3 erhalten. Nun habe ich regulär zum 01.11.2020 einen Stufenausftieg in die Stufe 6. Außerdem wurde ich aufgrund einer neuen Stellenbesetzung/erweiteter Tätigkeiten ebenfalls zum 01.11.2020 in E13 höhergruppiert.
Wie wird in diesem Fall verfahren? Kommt erst der Stufenaufstieg in E12/S6 und dann die Höhergruppierung in E13/S6, wenn beides auf den gleichen Tag fällt? Hat jemand schonmal so einen Fall gehabt, bzw kann mir jemnad diese Frage aus tarifrechtlicher Sicht (TV-L/TVÜ-L) beantworten?
MFG
Duran
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Der Stufenaufstieg erfolgte in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.10.2020 und dem 01.11.2020, denn er erfolgt nach einer entsprechenden Stufenlaufzeit. Die Höhergruppierung am 01.11.2020 erfolgt mithin nicht gleichzeitig mit dem Stufenaufstieg, sondern nachzeitig.
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Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung erfolgt? Da die Personalabteilung die Mitteilung zum LBV (Landesamt für Besoldung) erst im Nachhinein gemeldet hat, habe ich noch nicht schriftliches in der Hand. Daher meine Rückfrage.
MfG
Duran
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Ja.
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Demnach würdest du dann erst in die Stufe 6 höhergesetzt, daraufhin höhergruppiert in die EG13, was aber dann wiederum in diesem Fall einen Stufenabstieg nach 5 bedeutet. Ist das richtig?
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Eine Höhergruppierung aus E12/6 führt in E13/6.