Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sebastian84 am 03.12.2020 14:20
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Hallo Zusammen,
bevor ich letztes Jahr zum Land gewechselt bin, war ich seit Anfang 20 immer im kommunalen öffentlichem Dienst (Stadt, Landkreis etc.) als Angestellter beschäftigt.
Da ich jetzt relativ neu beim Land bin, wäre mein erstes Jubiläum erst 2044.
Jetzt habe ich gelesen, dass man sich Zeiten im öffentlichen Dienst anrechnen lassen kann. Mein Personalsachbearbeiter teilte mir aber mit, dass nur Zeiten beim Land angerechnet werden können.
Ist das so richtig?
Danke und Gruß
Sebastian
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Nein.
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das kann man recht leicht googeln.
Wenn die Beschäftigten zwischen Arbeitgebern wechseln, die vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.
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..es werden sogar Wehrdienstzeiten angerechnet...
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Nein.
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das kann man recht leicht googeln.
Wenn die Beschäftigten zwischen Arbeitgebern wechseln, die vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.
Es ist nicht so, dass ich das nicht nachgeschlagen habe. Aber meine Personalsachbearbeiterin war gerade extremst sicher, dass das nicht möglich sei. Ich habe ihr gesagt, dass ich das jetzt "beantrage" und dann die schriftliche Begründung für die Nichtanrechnung haben möchte.
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Nein.
ok...bei Spid nicht und bei mir doch ;D
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bei mir auch ;)
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Die Berücksichtigung der Beschäftigungszeit muß nicht beantragt werden.
Wehrdienstzeiten sind lediglich unter besonderen Umständen anzurechnen: bei allen AG solche Zeiten, die vom Arbeitsplatzschutzgesetz erfaßt werden, denn das ist ja so, als wäre man nie weg gewesen, im öD zusätzlich SaZ-Zeiten unter bestimmten Bedingungen.