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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fitch am 10.12.2020 09:39

Titel: Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Fitch am 10.12.2020 09:39
Hallo,

Ich arbeite in einem Stadtwerk und habe jetzt den Fall, dass mein Kind in häuslicher Quarantäne ist.
Theoretisch müsste es nun von mir betreut werden.
Als ich das am Montag ansprach, kam heute promt eine Rundmail, dass man in diesem Fall nur 67% vom Lohn bekommt.
Kann der Betrieb das einfach so machen? Ist das irgendwie an den TVV gebunden?

MfG

Fitch

PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 09:48
Was regelt denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung nach §15 Abs. 2 TV-V dazu?
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Kat am 10.12.2020 10:03

PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.

Es wird Zeit, daß Ärzte mal richtig kontrolliert werden man sich nicht einfach krankschrieben lassen kann. Kein Wunder, daß die Beiträge immer mehr steigen.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Organisator am 10.12.2020 10:05
Welche Beiträge sollten aufgrund solcher Krankschriften steigen?
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Kat am 10.12.2020 10:18
Welche zahlt man denn? Und eine Krankschreibung verursacht Kosten für die Allgemeinheit, der Arzt macht das nciht kostenlos.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Organisator am 10.12.2020 10:27
Eine Krankschrift für einen geringen zweistelligen Betrag dürfte da wohl kaum ins Gewicht fallen.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Wdd3 am 10.12.2020 10:39
Krankschreibungen mit Ansage: "Wenn du nicht machst was ich will" führen sogar im öD zur Kündigung.
Ob die 67% fair sind ist eine andere Sache.
Wie alt ist das Kind denn?
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: vermessen am 10.12.2020 10:43
Ich vermute der Arbeitgeber meint die Lohnfortzahlung für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.

dies hier
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lohnfortzahlung-eltern-corona-1754306
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 10:48
Da geht es weder um Lohn- noch um Entgeltfortzahlung, sondern um den Ersatz von Verdienstausfall. Gäbe es eine entsprechende Fortzahlung, gäbe es keinen zu ersetzenden Ausfall. Man sollte sich nicht auf das absolut unterirdische Qualitätsniveau des Verfassers wie des Anbieters herabbegeben und diese absolute Peinlichkeit auch noch weiter verbreiten.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Fitch am 10.12.2020 11:02
Moin,

Zur Betriebsvereinbarung für Sonderurlaub kann ich derzeit nichts sagen, da ich keinen Zugriff darauf habe.

Die Firma bezieht sich da auf 56Abs. 1a Infektionsschutzgesetz

MfG
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 11:10
Es geht auch nicht umSonderurlaub, sondern um Arbeitsbefreiung - und die ENtschädigung nach Infektionsschutzgesetz kommt nur in Betracht, wenn kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Kat am 10.12.2020 12:54
Eine Krankschrift für einen geringen zweistelligen Betrag dürfte da wohl kaum ins Gewicht fallen.

Eine nicht, aber sowas ist ja scheinbar Usus und die Masse machts.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Organisator am 10.12.2020 14:02
Bei jährlichen Einnahmen nur für die GKV von 250 Mrd / Jahr dürften sich selbst vermehrte Krankschreibungen nicht beitragserhöhend auswirken...
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 14:16
Krankschreibungen mit Ansage: "Wenn du nicht machst was ich will" führen sogar im öD zur Kündigung.
Ob die 67% fair sind ist eine andere Sache.
Wie alt ist das Kind denn?

Der Ersteller schrieb doch vom Ernstfall.

Entsprechendes Verhalten des AG kann sicherlich zu psychischen Erkrankungen führen und in der Folge zur Arbeitsunfähigkeit, die zu bescheinigen ist. Ist doch sogar fair vom AN den AG darauf hinzuweisen.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Organisator am 10.12.2020 14:20
Wenn rechtskonformes Verhalten des Arbeitgebers zu psychischen Erkankungen führt, müsste wohl jeder immer arbeitsunfähig sein...
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 14:20
Ein AN, der wegen einwandfreiem Verhalten des AG psychisch krank wird, ist mutmaßlich für Erwerbsarbeit dem Grunde nach wegen seiner schwächlichen Konstitution und Anfälligkeit gesundheitlich ungeeignet und sollte wegen in der Person liegenden Gründen gekündigt werden.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 14:26
Passiert doch ständig. Also die psychische Erkrankung die sich aus dem Job ergibt (Burnout etc.), nicht die Kündigung.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 14:30
Burnout ergibt sich nicht aus dem Job, sondern aus den Unzulänglichkeiten dessen, der erkrankt.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 14:31
Keine Ahnung, ich bin kein Mediziner mithin ist das auch nicht meine Kompetenz. Du?
´
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 14:33
Nein. Weder sehe ich diese Bewertung allerdings in der Kompetenz eines Mediziners noch halte ich mich für nicht kompetent genug, dies zu bewerten.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 14:39
Das behandeln von Krankheiten, wozu auch die Ursachenforschung gehört, ist doch deren Beritt. Natürlich kann man auch sich selbst zuschreiben Experte in allem zu sein, und zu allem eine Meinung zu haben. Die interessiert dann aber niemanden oder nur diejenigen, die sich nicht entziehen können.

Und vor allem ist nicht alles was Recht ist auch rechtens. Vielleicht sollte man auch einfach mal nett zueinander sein.

Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 14:44
Mir geht es aber nicht um Krankheiten, sondern um die Güte von Personal - und die liegt nicht in der Kompetenz von Medizinern, sondern sehr eindeutig in meiner.

Ein Arbeitsverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, maßgeblich sind mithin die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nettigkeit ist unbeachtlich.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 15:03
Die psychische Konstitution von Personal ist Teil der Güte, und gewiss nicht durch irgendwelches Führungspersonal bewertbar, sondern durch entsprechend qualifizierte Mediziner.

Medizinisch ist da eben vieles im Fluss, wo Du versuchst rechtliche Grenzen zu ziehen.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 15:13
Nur Führungspersonal ist zu dieser Bewertung überhaupt imstande. Medizin ist mir egal, maßgeblich ist das Recht - und solange ich einen kränklichen AN vor die Tür setzen darf, werde ich das tun.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 15:24
Da habe ich eine andere Meinung. Für viele Positionen mit bestimmten Anforderungen finden entsprechende psychologische Beurteilungen ja regelhaft statt. Jedoch zum Glück und aus gutem Grund nicht durch den jeweiligen Amtsleiter, Geschäftsführer o.ä.

Der AN muss dann aber schon sehr kränklich sein, so dass eh nur noch ein Verrentung in Frage kommt, weil der AN tatsächlich nirgends mehr wirklich beim AG eingesetzt werden kann und dies auch zukünftig nicht zu erwarten ist. Bei den großen AG des ÖD kommt dies eher gar nicht vor.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 15:29
Und für die allermeisten Positionen aus gutem Grund nicht.

Um einen AN mit negativer Gesundheitsprognose zu kündigen, bedarf es grundsätzlich keiner Überprüfung einer anderen Einsatzmöglichkeit.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 15:35
Wie sollte den sonst ein erhebliches Interesse für den Betrieb begründbar sein, einen erkrankten MA zu kündigen, wenn dieser an andere Stelle noch gut eingesetzt werden kann?

Gut bei Fleischer Müller in Köln-Kalk mag das vielleicht mangels Alternativen so sein, ansonsten zieht man als einigermaßen großer AG aber im Rahmen der Interessensabwägung ziemlich sicher den Kürzeren.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 15:38
Anhand der negativen Gesundheitsprognose - yes, it is that simple. Wer krank ist, bekommt Geld, leistet aber nicht.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 15:47
Wenn der AN anderer Stelle noch einsetzbar ist, leistet er doch. Vielleicht weniger, aber das Arbeitsverhältnis ist deshalb noch nicht sinnentleert. Auch wenn der AN prognostiziert lediglich 2/3 der jährlichen Arbeitszeit arbeitsfähig wäre, wäre es das noch nicht. vgl.: BAG 2 AZR 582/13

Ganz so einfach ist das nicht.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 15:57
Da geht es um die Kündigung aus wichtigem Grund einer ordentlich unkündbaren ANin - nicht um eine simple Kündigung wegen in der Person liegender Gründe. Das BAG hat in der Entscheidung sogar hinreichende in der Person liegende Gründe implizit bejaht, es hat lediglich den wichtigen Grund - den es ja nur für die außerordentliche Kündigung braucht - verneint.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:15
Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:21
Ich finde es übrigens auch grundsätzlich gut wenn Drückeberger und Ähnliches aussortiert werden und nicht mit durchgeschleift werden. Bei öffentlichen AG sogar besonders Schlimm, weil es sich zumeist um Steuergeld handelt.

Und bei jemanden der wirklich krank ist, findet halt eine Abwägung der Interessen statt. Da haben Großunternehmen eher schlechte Karten, deshalb wird die Auseinandersetzung ja auch oft von vornherein gescheut.   
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 16:22
Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?

RN 27-34
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:36
Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?

RN 27-34

Sehe ich nicht. Im Gegenteil:

RN 34

„ Im Übrigen müsste auch eine Interessenabwägung zugunsten der Klägerin ausfallen...“
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:41
Ich sehe nur, dass auch mehrer kurze Erkrankungen eine negative Gewubdheitsprognose begründen können. Die allein genügt ja aber nicht für eine Kündigung.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 16:57
Wie das BAG ja in RN 28 ausführt, ist bei einer außerordentlichen Kündigung der Prüfungsmaßstab auf allen drei Stufen nunmal erheblich strenger als bei einer ordentlichen Kündigung. Stufe 1 ist die negative Gesundheitsprognose, auf diese kommt es in unserer Diskussion nicht an, weil die in ihr gegeben ist. In RN führt das BAG aus: „Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten, zu einer solchen Beeinträchtigung führen - zweite Stufe.“ Da es in RN 33 bei der Prüfung der Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung durchweg von höheren Entgeltfortzahlungszeiten ausgeht, ist also Stufe 2 für die ordentliche Kündigung gegeben. Ebenso verweist es in RN 27 auf die beiden für die Interessenabwägung wesentlichen Grundsatzurteile, deren Kriterienmaßstab die nur grob vorgenommene Abwägung in RN 34 erfüllt, weil das BAG im von Dir referenzierten Urteil eben eine erheblich strengere Güterabwägung im Hinblick auf die Interessen des AG vornimmt, weil es sich dabei eben um eine außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren ANin handelt.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 17:16
Kann man vielleicht so sehnen, ja.

Es bleibt, dass die meisten AN auf die, die Tarifverträge des ÖD Anwendung finden, kaum bis gar nicht krankheitsbedingt gekündigt werden können. Bei jungen Leuten die die Voraussetzung noch nicht erfüllen kommt dies wohl eh nur selten vor.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 17:24
Das ist unzutreffend - und war auch nicht Gegenstand der Diskussion. Es fängt bereits damit an, daß nahezu jeder nicht selbst tarifgebundene TVÖD-/TV-L-Anwender die Unkündbarkeit vertraglich ausschließt und endet dabei, daß Du den Anteil nicht ordentlich kündbarer AN maßlos überschätzt.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 17:42
Stimmt, es hat sich aus der Diskussion ergeben.

Es kommen auch noch Beschäftigte div. privater AG hinzu, deren Tarifverträge Ähnliches vorsehen.

Im ÖD sind etwa 65% der Beschäftigten ü40. Die Mehrheit kommt also potenziell für die Regelung in Frage. Und die 18-39 jährigen sind ja eher weniger krank.

Letztlich ist ja wohl unbestritten, dass krankheitsbedingte Kündigungen  selten vorkommen insb. im ÖD, weil die Aussicht auf Erfolg als nicht besonders hoch eingeschätzt wird. Höhere ich hier regelmäßig aus der Rechtsabteilung, und das ist generell kein unfähiger AG.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 17:45
Es genügt aber nicht, mindestens 40 Jahre alt zu sein.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 17:51
Deswegen kommt der Personenkreis ja auch nur potenziell in Frage. Die Fluktuation ist im öD aber auch eher geringer.

Wer arbeitet den bei einem TVÖD/TV-L-Anwender der für den AN günstige Regelungen ausschließt. Die Bezahlung ist ja so schon unterirdisch.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 18:51
Die Fluktuation ist erheblich - worauf ja allein schon die gut 15% befristeter Arbeitsverhältnisse hinweist. Zudem können auch nur AN, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, tariflich ordentlich unkündbar werden - das sind ca. 17%, auf die das nicht zutrifft.

Also ist mehr als ein Drittel nicht alt genug, gute 15% sind befristet und 17% sind Beschäftigte unter den Bedingungen des Tarifgebiets Ost. Dann kommt noch eine gewisse Fluktuation hinzu...

Wer eines besonderen Kündigungsschutzes bedarf, ist mutmaßlich ohnehin kein AN, der eine besondere Güte aufweist - weshalb wir gegenüber jedem, der die Ausschlußklausel verhandeln will, unser Vertragsangebot zurückziehen. Dann hat man sich halt im Bewerbungsprozeß getäuscht.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 19:15
Von den 15% befristet Beschäftigten sind aber 95% 18-39 (geschätzt) also nicht relevant. Diejenigen die mit ü40 im öD arbeiten sind dort mutmaßlich auch schon lange.. Behaupte ich jedenfalls.

Wenn man echt so krank ist, das eine krankheitsbedingte Kündigung notwendig ist, ist man wohl auch berufsunfähig. Besser wäre dann eine entsprechende Versicherung. Kann ja jeder privat abschließen. Bringt den Drückebergern aber nichts.

Besonderer Kündigungsschutz schützt vor allem aufgrund von u.a. alt und nur im Weg o.ä. raus gekickt zu werden. Es hat sich auch bewährt, dass es den Oberamtsräten egal ist, wer unter Ihnen gerade Staatssekretär ist. Gilt analog für die TB.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 19:49
Es kommt ja nicht darauf an, lange im öD zu arbeiten, sondern 15 Jahre beim selben AG, weswegen Du das gerne behaupten kannst, denn ob das so ist, kann somit dahingestellt bleiben. Deine Behauptung zur Altersverteilung der Befristungen ist eher postfaktischer Natur, da tatsächlich allein die Gruppe der mindestens 45-Jährigen knapp 17% der Befristungen ausmacht - siehe http://doku.iab.de/forschungsbericht/2015/fb1215.pdf

Wer alt und nur im Weg ist, ist es eben - und bietet damit nicht die hinreichende Güte.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 20:24
Ja, ich meine auch den selben AG. Vor knapp 7 Jahren in 2014 waren es dann vielleicht etwa 80% und jetzt wahrscheinlich 87-90%. Ist doch gar nicht so weit entfernt von den geschätzten 95%.

Naja, es reicht ja schon von den falschen Personen dafür (alt und nur im Weg) gehalten zu werden. Sofern man ordentlich unkündbar ist kann einem das aber getrost am A. vorbeigehen und man kann in Ruhe zu Ende arbeiten, ohne dem Chef in den selbigen zu kriechen. Da wird dann meist ohnehin nicht mehr viel Platz sein.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 20:33
Du hast aber etwas anderes geschrieben. Inwiefern bestünde Grund zur Annahme, daß dem so sei? Und welchen Gehnd zur Annahme gäbe es, daß sich das Verhältnis zwischen den Altersgruppen verschöbe? Zumal in dem Ausmaß, da ja - mangels statistischer Abgrenzung auch noch die 40-44jährigen in den 17% nicht enthalten sind.

Da nur maßgeblich ist, wer nach meinen Maßstäben alt und nur im Weg ist, verfängt die Vorbringung nicht.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 20:43
Ja das stimmt, bitte sieh es mir nach.

Die Befristungen im ÖD nehmen ab. Oft haben die Landesparlamente sachgrundlose Befristungen schon ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Wissenschaft welches das Gros der jungen befristet Beschäftigten ausmacht. Also verschiebt sich das Verhältnis.

Sich dagegen abzusichern irgendwann für alt und nur im Weg durch wen auch immer befunden zu werden ist doch nur vorausschauend. Hat sich mein mein Chef (AT) auch quasi zusichern lassen.

Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 21:12
Da im Wissenschaftsbereich der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei AN im Altersband 45-54 bzw. 55 und älter der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse 17% bzw. 8% beträgt und zudem gem. des verlinkten Berichts in erster Linie jüngere AN von sachgrundlosen Befristungen betroffen sind, trägt die Argumentation nicht.

Der beste Schutz vor einer Kündigung, weil man alt und nur im Weg ist, ist doch wohl, es nicht zu sein - und das ist nunmal eine Qualitätsfrage.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 21:51
Naja ich fühle mich jedenfalls wohl damit, dass es mir egal sein kann ob mich irgendwann irgendwer für alt und nur im Weg hält. Natürlich will man dies nicht sein, aber häufig divergieren nunmal Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Mit zunehmenden Alter nimmt neunmal die körperlicheren kognitive Leistungsfähigkeit ab, die auch durch Erfahrung nicht ausgeglichen werden kann. Das liegt in der Natur des Menschen. Verständlich, dass man sich in diesem Bewusstsein gegen eine mögliche Aussonderung wappnet oder sich zumindest vergolden lässt. 
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Spid am 10.12.2020 22:06
Nun, wenn man so alt und nur im Weg ist, daß man deshalb ordentlich gekündigt werden kann, dann ist man es tatsächlich - aus egal welcher Perspektive.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: dregonfleischer am 11.12.2020 16:20
Die se Probleme gab es von 30 Jahren nicht da sind ie Kinder noch alleine nach der schule nach Hause gekommen und haben sich ihr essen selbst warm gemacht heute sind durch die helikoptereltern die kinder total verweichlicht fruher war es sehr peinlich wenn man in die schule mit den eltern vorgefahren kam 
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Wdd3 am 11.12.2020 16:33
Vor 30 Jahren haben Grundschüler sich ihr Essen selbst gekocht?
Selbst wenn sie in der Lage waren sich "etwas" zu Essen nach der Schule zu machen, von der sie selbständig nach Hause gekommen sind, es geht darum das diese Kinder (z. T. 6 Jahre oder kaum älter) den ganzen Tag allein und isoliert sind. Außerhalb der Kontrolle aber auch außerhalb der sozialen, zwischenmenschlichen, Strukturen.
Kann es sein das du niemals die Verantwortung für kleine Kinder hattest? 
Vor 30 Jahren hatte ich keine Umfangreichen Berührungspunkte mit Schulkindern. Allerdings muss ich deiner These widersprechen wenn es um die Zeit vor 45 Jahren und der vor 25 Jahren geht. Zu keiner dieser Ziten mussten Kinder eigenverantwortlichen Online Unterricht bestreiten ::).
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: BAT am 11.12.2020 16:43
Vor 30 Jahren haben Grundschüler sich ihr Essen selbst gekocht?
Selbst wenn sie in der Lage waren sich "etwas" zu Essen nach der Schule zu machen, von der sie selbständig nach Hause gekommen sind, es geht darum das diese Kinder (z. T. 6 Jahre oder kaum älter) den ganzen Tag allein und isoliert sind. Außerhalb der Kontrolle aber auch außerhalb der sozialen, zwischenmenschlichen, Strukturen.
Kann es sein das du niemals die Verantwortung für kleine Kinder hattest? 
Vor 30 Jahren hatte ich keine Umfangreichen Berührungspunkte mit Schulkindern. Allerdings muss ich deiner These widersprechen wenn es um die Zeit vor 45 Jahren und der vor 25 Jahren geht. Zu keiner dieser Ziten mussten Kinder eigenverantwortlichen Online Unterricht bestreiten ::).

Vor 30 bis 50 Jahren war kein Kind allein, da zumindest bei uns auf dem westdeutschen katholischen Land der Regelfall vier bis acht Kinder war ;) - und das war schon eine starke Abnahme zu früheren Zeiten.
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: gerzeb am 11.12.2020 21:12
Die se Probleme gab es von 30 Jahren nicht da sind ie Kinder noch alleine nach der schule nach Hause gekommen und haben sich ihr essen selbst warm gemacht heute sind durch die helikoptereltern die kinder total verweichlicht fruher war es sehr peinlich wenn man in die schule mit den eltern vorgefahren kam

Bist du denn schon so alt, dass du es überhaupt beurteilen kannst? Hast du eigene Kinder? Und deine These muss ich widerlegen. Vor 30 Jahren musste ich nicht nach Hause kommen und selber kochen oder sonst was. Da war ein Elternteil immer zu Hause, auch aus meinem Bekanntenkreis musste niemand alleine zu Hause sein. Wenn du mit 6 Jahren zu Hause alleine warst kannst du mir im Endeffekt nur leid tun
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: Novus am 11.12.2020 23:21
Die se Probleme gab es von 30 Jahren nicht da sind ie Kinder noch alleine nach der schule nach Hause gekommen und haben sich ihr essen selbst warm gemacht heute sind durch die helikoptereltern die kinder total verweichlicht fruher war es sehr peinlich wenn man in die schule mit den eltern vorgefahren kam

Nun wenn deine Fähigkeiten solchen Zuständen geschuldet sind, dann wünsche ich sie dem Groß der Gesellschaft nicht :)

Also vor 30 Jahren war 1990 - da waren meine Kinder im Gymnasium und es wurde ständig über Eltern diskutiert die ihre Kinder direkt vor die Tür über den Schulhof gefahren haben :)  (meine hatten Fahrräder :D
Titel: Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Beitrag von: dregonfleischer am 12.12.2020 22:42
hallo was weist du von meinen fahigkeiten ich bin seit 3o jahrem im öeffentlichen dienst und bin unterbezahlter buchalter ind er EG 8 mfg