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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: karla am 10.12.2020 21:25
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Hallo,
wie ist das z. B. mit Einwohnermeldeämtern ..., wo man ja eigentlich zzt. auch nicht dringend hin muss, sind die dann bei winem Lockdown auch geschlossen?
LG
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möglich
Aber die können ja auch im Homeoffice arbeiten.
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Hallo,
wie ist das z. B. mit Einwohnermeldeämtern ..., wo man ja eigentlich zzt. auch nicht dringend hin muss,
Gibt es nicht IMMER Leute, die dringend was auf einem Einwohnermeldeamt zu erledigen haben? Also gerade das sollte m. E. für Notfälle erreichbar bleiben.
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https://www.bbb-bayern.de/corona-pandemie-dienst-entfaellt-vom-19-12-2020-bis-10-01-2021/
Unser Söder prescht mal wieder vor... Denke bei uns, Kommune Bayern, könnte auch noch was kommen. Notfallbesetzung mit uns Beamten könnt ich mir vorstellen.
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Hallo,
wie ist das z. B. mit Einwohnermeldeämtern ..., wo man ja eigentlich zzt. auch nicht dringend hin muss,
Gibt es nicht IMMER Leute, die dringend was auf einem Einwohnermeldeamt zu erledigen haben? Also gerade das sollte m. E. für Notfälle erreichbar bleiben.
möglich
Aber die können ja auch im Homeoffice arbeiten.
Ich persönlich freue mich immer wenn ich auch mal jemanden im Home Office erreiche. :D
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... und die stellen dann im Home-office amtliche Dokumente aus bzw. reichen Reisepässe aus der heimischen Haustür?
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Die kann man Montag Früh bestellen und Montag Nachmittag am Amt abholen? Oder dauert es ein paar Tage?
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Bei uns ist grundsätzlich die Behörde für Besucher geschlossen, jedoch haben besucherrelevante Ämter trotzdem Sprechtage. Zum Beispiel Zulassungsstelle, Ausländerbehörde, Jugendamt, Sozialamt.
Lockdown heißt ja nicht, dass nix mehr geht.
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Wird wohl so sein wie im April. Für dringende Sachen mit Termin ist das möglich, aber keine freie Sprechstunde und für nicht so wichtige Sachen.
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so sieht es aus schon frech das verlangt wird urlaub zu nejmen wenn es betriebsferien geben soll
In jedem Fall ist die Prä-senzpflicht durch die Dienststelle auf das für die Aufgabenerfüllung notwendige Maß zu beschränken.
Als Alternative oder zusätzliches Instrument ist auch die Nutzung bestehender Gleitzeitrege-lungen und der einvernehmliche Einsatz von Urlaubstagen (insbesondere - soweit im Einzel-fall vorhanden - von Resturlaubstagen aus dem Jahr 2019) ins Blickfeld zu nehmen
Sofern in Dienststellen für (Teil-)bereiche auch unter Beachtung des Grundsatzes des Erhalts der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung der FHH „Betriebsferien“ (unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch) nunmehr im Zeitraum vom 16. Dezem-ber 2020 bis 10. Januar 2021 erwogen werden