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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: klei9er Bruder am 13.12.2020 18:00
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meine Freundin ist Arbeitnehmer und nach TV-L in München beschäftigt,
darf sie Ballungsraumzulage kriegen?
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Im TV-L gibt es keine Ballungsraumzulage.
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Im TV-L gibt es keine Ballungsraumzulage.
das ist aber unfair und mies!!
Und wo gibt's? Nur bei Kommunen und Bund?
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Von welcher Ballungsraumzulage sprichst du?
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Auch im TVÖD gibt es keine Ballungsraumzulage.
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Von welcher Ballungsraumzulage sprichst du?
die Zulage die man bekommt, wenn er in überteuerter Stadt wohnt
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Du sprichst von einer nicht existierenden Zulage....
EDIT:
Im TVL gibt es folgende Möglichkeit, die deiner "Ballungsraumzulage" evtl. nahe kommen könnte
§ 16 Stufen der Entgelttabelle Abs. 5 TVL
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Das ist aber kein Automatismus. Deine Freundin "darf" diese Zulage bekommen, wird sie aber aller Voraussicht nicht bekommen.
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Deine Freundin "darf" diese Zulage bekommen, wird sie aber aller Voraussicht nicht bekommen.
warum?
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Gegenfrage: Warum sollte sie?
Der Paragraph benennt ja ein paar Kriterien.
1. Zur regionalen Differenzierung,
2. zur Deckung des Personalbedarfs,
3. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder
4. zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
1. Ihr Arbeitgeber hat diese Zulage bisher auch nicht gezahlt. Wieso sollte sich die Meinung hier nun ändern?
2. Deine Freundin arbeitet ja schon für ihren Arbeitgeber. Der Personalbedarf ist gedeckt. Anders sieht es aus, wenn sie sich woanders bewirbt und sagt, unter dem Gehalt komme ich nicht.
3. Deine Freundin hat Augenscheinlich keinen Grund gebunden zu werden, da es keine Absichten gibt den Arbeitgeber zu wechseln. Anders könnte es aussehen, wenn ein konkretes Angebot eines anderen Arbeitgebers vorgelegt wird.
4. s. Punkt 1.
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Vielleicht ist diese gemeint?
https://www.personalrat.uni-muenchen.de/service/tipps_u_themen/ballungsraum/index.html
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Das hat mit dem TV-L nichts zu tun.
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@ klei9er Bruder, wie kannst du deiner Freundin in München von Stuttgart aus normales Essen kaufen? Lieferservice?
Ihr könnt beide Trennungsgeld beantragen. Auch Reisekosten können ein nettes Zubrot sein; vergesst nicht den Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen.
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Wo gibt es solche Möglichkeit?
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meine Freundin ist Arbeitnehmer und nach TV-L in München beschäftigt,
darf sie Ballungsraumzulage kriegen?
Wofür denn braucht sie dann einen Mann?
Natürlich sie kann weiter erzählen, dass sie jedoch braucht/sucht jemanden, aber in der Tat tut sie das Gegenteil...
Sogar auf den Strassen schauen die Frauen die Männer nicht an!
Für Dating-Webseiten ist ihr schade an Geld.
An der Arbeitsstelle sowieso nicht (schlimm für Arbeitsabläufe und einfach ängstlich).
Also, sie kauft sich einen Hund und fühlt sich happy und gebraucht!
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Hier der Link zur Ballungsraumzulage im Öffentlichen Dienst TV-L
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayTV_EL-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Von welcher Ballungsraumzulage sprichst du?
die Zulage die man bekommt, wenn er in überteuerter Stadt wohnt
Ist deine große Schwester männlich?
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Hier der Link zur Ballungsraumzulage im Öffentlichen Dienst TV-L
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayTV_EL-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Oder hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayTV_EL-2
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Die eigentliche "Ballungsraumzulage" wurde ja schon verlinkt. Erhalten halt letztlich nur Leute mit niedrigerem Einkommen soweit ich das verstanden habe.
Die Stadt München und wohl auch weitere Arbeitgeber im Landkreis und drum rum haben
eine übertarifliche Geschichte über den TVöD hinaus. Die Münchenzulage oder halt entsprechende andere Regelungen. Zumindest ging das 2019/2020 durch die Medien. Arbeitnehmer beim Land (TVL) die in München etc. arbeiten haben da aber einfach schlicht Pech gehabt, falscher Arbeitgeber und so.
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Ergänzend ein Beitrag aus Berlin zum Thema Ballungsraumzulage, da München gewissermaßen die Blaupause dafür war. Mit Wirkung zum 1.11.2020 gibt es auch eine Ballungsraumzulage in Berlin. Diese beträgt 150,00 Euro brutto und kann ggf. auch gesplittet werden in ein Firmenticket für den Bereich AB und der Rest als Bruttozahlung (Ballungsraum-Zulage), was ca. 90 Euro brutto ausmacht. Die Ballungsraumzulage ist kein Bestandteil des Tarifvertrages. Aus diesem Grunde gibt und gab es auch Streß in Berlin, wie ich aus informierten Gewerkschaftskreisenauch weiß, ebenso in München.
Die Ballungsraumzulage ist eine Entscheidung der politischen Mandatsträger - in München wie in Berlin. Sie ist sozusagen ein "On-Top" auf den Tarifvertrag. Aus diesem Grunde hat in Berlin die zuständige Kommission Bund Deutscher Länder, die federführend den TV-L aushandelt, auch moniert und gedroht. Zunächst ganz massiv: Berlin solle die Ballungsraumzulage zurücknehmen, ansonsten drohe der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft. Nachdem man man das Thema Zulage über die Medien gegenüber den 135.000 Beschäftigten schon seit über einem 1 Jahr vorher immer und immer wieder verkündet hat wollte die Politik zunächst zurückrudern, was natürlich zu erheblichen Protest geführt hat. Der Kompromiss: Berlin zahlt die Ballungsraumzulage, muss diese aber spätestens 2025 einstellen, da sonst der Rauswurf aus dem TV-L droht.
Damit hat Berlin reichlich Erfahrung. Als der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, seinerzeit den oft zitierten Satz unters Volk brachte "Berlin ist arm, aber sexy", trat die seinerzeitige Regierung des Landes Berlin prompt aus dem TV-L aus. Die Folge: 12 Jahre gab es in Berlin keine Gehaltsverhandlungen, die Gehälter wurden eingefroren. Insofern weiß man hier in Berlin schon, was ein Rauswurf bedeutet. Die 150 Euro brutto mehr, könnten uns irgendwann teuer zu stehen kommen. Soweit zum Gesamtkontext des Themas. Aber theoretisch kann jedes Land, zB. der Stadtstaat Hamburg sagen wir legen was zum Tarifvertrag dazu. Man muss also nur grundsätzlich wissen: Die gesamte Konstruktion dieser Art Zulage hat nicht im geringsten etwas mit Anspruch und Tarifvertrag zu tun. Wenn also im Sept 2021 in Berlin auch die neue Landesregierung gewählt wird, und dieser egal ist, ob sie sich mit den 135.000 Berliner Beschäftigten anlegt, dann kündigt sie die aktuelle Ballungsraum-Zulage vorzeitig und stellt die Zahlung umgehend ein. In einem laufenden Tarifvertrag kann man diesen nicht einfach kündigen, eine Ballungsraumzulage hingegen sehr wohl - da der Vertragspartner eben ein anderer ist. Insofern sage ich als Berliner: Ich nehme die Zulage jetzt mit, weiß aber, dass sie jederzeit eingestellt werden kann.
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Bei den besagten 135.000 Beschäftigten sind auch die Beamten mit dabei; hier hatte Berlin ja kein Problem, die HSZ per Gesetz zu regeln; das Problem war und ist nun, dass man den Beamten nicht ohne Weiteres die Zulage zahlen kann, und den TB nicht, nur weil die TdL nun droht.
Davon ab, verdiene ich durch die HSZ jetzt erstmals mehr als im TVöD Bund (selbst mit den Steigerungen ab 1.4.), dasi ts doch schon einmal was.
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das Problem war und ist nun, dass man den Beamten nicht ohne Weiteres die Zulage zahlen kann, und den TB nicht, nur weil die TdL nun droht.
Der Berliner Senat hat kein Problem damit, an den Hochschulen nur den Beamten die Ballungsraumzulage zu zahlen, während die Tarifbeschäftigten keine Zulage erhalten. Dein Argument erscheint mir daher unlogisch.
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Was hat der Berliner Senat mit den AN der Hochschulen zu tun?
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Bei welcher Behörde arbeitet die Dame? Es gibt Landesbehörden bei denen die "Ballungsraumzulage" auch Beschäftigten bezahlt wird.