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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: WNAW am 18.12.2020 15:45
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Hey Leute,
ich arbeite in Schleswig-Holstein als Vertretungslehrkraft an einer berufsbildenden Schule und habe ein Stundendeputat von 12 Unterrichtsstunden. Engeltet werde ich mit E11 Stufe 1. Vollzeit wäre demnach 27 Stunden/Woche. Ich würde gerne wissen ob ich nunmehr Werkstudent bin oder nicht? Schließlich darf ich die 20 Arbeitszeitstunden/Woche nicht überschreiten und als Lehrkraft gilt wohl eine besondere Rechnungsgrundlage.
Vielen lieben Dank!!
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Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Wird das Gehalt nach E11 Stufe 1 Voll gezahlt?
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Im Arbeitsvertrag steht darüber nichts. Nur das Stundendeputat von 12 Stunden. Ja die 12 Stunden werden nach E 11 Niveau 1 entgeltet.
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Also 100% des Gehalts nach E11?
Das spricht imho gegen eine Werksstudententätigkeit.
Bei 50% hätte man damit argumentieren können dass die tarifliche Stundenzahl bei einer halben Stelle unter der Grenze von 20 Stunden für Werksstudenten liegt.
Vor allem wenn im Arbeitsvertrag steht "Vertretungslehrkraft" ist es definitiv nichts mit Werksstudententätigkeit. Da müsste dann der AV über eine Stelle als "Werksstudent" oder "studentische Hilfskraft" lauten.
Und für Lehrkräfte gilt keine besondere Regelung bezüglich des Status als Werksstudent. Das Referendariat ist Teil des Studiums und keine Tätigkeit als Werksstudent.
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Falls die entsprechenden Vollzeitkräfte mindestens 24 Stunden wöchentlich leisten müssen, dürfte es passen. Ansonsten vermutlich nicht. Schau mal im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung.
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Ja also ich weiß nicht ob wir uns richtig verstehen.
Ich arbeite nicht Vollzeit, sondern habe nur 12 Unterrichtsstunden (45min) in der Woche.
Vollzeit wären bei E11 27 Unterrichtsstunden (45min).
Und meine Frage ist: komme ich bei Berücksichtigung einer Faktorisierung auf über 20 Arbeitsstunden/Woche?
Das ist nämlich das ausschlaggebende in der Frage, ob ich als Werkstudent eingestellt werden kann
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Offensichtlich bist du ja nicht als Werksstudent eingestellt.
Denn dann würde das so im Arbeitsvertrag stehen.
Aus "ich arbeite in Schleswig-Holstein als Vertretungslehrkraft an einer berufsbildenden Schule" ergibt sich auch keine andere Einschätzung.
Und auch die Bezahlung nach Tarif zu 100% spricht dagegen.
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Ok okay
Ja mir sagte man von offizieller Seite, dass ich mit 11 Stunden/Woche Werkstudent wäre, mit 12 Stunden jedoch nicht. Die Begründung verstehe ich nur nicht.
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Also unabhängig davon was im AV steht
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Man muss nicht als “Werkstudent eingestellt" sein, um einer zu sein. Man muss ordentlicher Student sein, um ein Werkstudent sein zu können.
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Wichtig ist, dass du nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, höchstens 20 Stunden wöchentlich arbeitest.
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ich arbeite in Schleswig-Holstein als Vertretungslehrkraft an einer berufsbildenden Schule [...]
Hoffentlich nicht im Fach Deutsch? 8)
Engeltet werde ich mit [...]
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