Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Öffi am 19.12.2020 15:05
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Hallo zusammen,
wer ist in noch betroffen und hat wegen §10 AGO das Verbot Homeoffice zu machen, so dass er zum "einarbeiten" gezwungen wurde?
Ich habe keinen Urlaub mehr und darf nicht ins Homeoffice, also muss ich 13 Tage "einarbeiten" in 2021.
Freue mich über Rückmeldungen!
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TB haben ohnehin keine Dienstpflicht - und wenn der AG die angebotene Arbeitsleistung nicht abnimmt, gerät er in Annahmeverzug.
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Hallo Spid,
Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
Interessanter Aspekt: Ich habe keine Dienstpflicht, sondern meine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen? (Ich bin Arbeitnehmerin und nicht verbeamtet)
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Du hast eine Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte.
Dem AG die Arbeitsleistung schriftlich anbieten und ihm mitteilen, daß er in Annahmeverzug gerät, sofern er sie nicht annimmt.
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Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
... WHAT? :o
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Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?
hihi
echt schrullig diese hilflosen Personalerdepperl
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Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?
DAS wäre wirklich mal ein lustiger Fall ...
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Man könnte auch den AG abmahnen, weil er seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt...
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Was sagt denn der Personalrat? Vermutlich nichts, weil sie vor Lachen hilflos am Boden liegen und nach Luft schnappen, ob der Absurdität.
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Sollte sich doch eine Lösung finden irgendwie. Vielleicht dann mit Urlaub aus nächstem Jahr und evtl. Überstunden verrechnen lassen.
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Die Lösung ist eine Feststellungsklage, die dem AG den Kopf geraderückt.
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Was sagt denn der Personalrat? Vermutlich nichts, weil sie vor Lachen hilflos am Boden liegen und nach Luft schnappen, ob der Absurdität.
Der Personalrat hat sich einen Überblick über die Sachlage verschafft und wird gleich in der nächsten Sitzung darüber diskutieren....2021 8) ....
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Hallo, Allerseits,
ich hänge mich hier mal dran. Ich lese hier im Forum schon ewig mit, war aber schon so lange nicht mehr angemeldet, dass ich sogar meinen Benutzernamen vergessen habe.
Ich frage mich, ob Öffi aus Bayern ist. Wir haben von unserem Finanzministerium ein entsprechendes Schreiben erhalten, wonach ab 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 der Dienst entfällt. Eingearbeitet werden muss die Zeit unter bestimmten Umständen.
Begründet wird das Ganze mit §5 Abs. 3 Arbeitszeitverordnung. Danach kann die Staatsregierung bei besonderen Anlässen anordnen, dass an einzelnen Arbeitstagen der Dienst ganz oder teilweise entfällt und die ausfallende Arbeitszeit einzuarbeiten ist.
§13 a. a. O. bestimmt, dass die vorstehende(n) Regelung (en) auf die Arbeitnehmer des FS Bayern übertragen werden, soweit sie in Dienststellen tätig sind, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, und soweit tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen.
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Da die Regelung höherrangigem Recht (hier die aus dem BGB resultierende Beschäftigungspflicht) zuwiderläuft, ist sie unwirksam. Da kann der Freistaat mit dem Füßchen stampfen, bis es ihm abfällt.
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Du beziehst dich auf §615, Satz 1 BGB, oder?
Ich lese das durchaus auch so und bin gespannt, ob wir was mitbekommen, ob das in anderen Ministerien oder nachgeordneten Behörden zu Problemen führt. Bei uns nicht, da wir systemrelevant (ich mag das Wort nicht, da für mich jeder Mensch und jeder Beruf systemrelevant ist) sind und uns diese Regelung daher nicht trifft. Andere Ministerien scheinen das aber durchzuziehen.
Wobei ich sagen muss, dass unser FM schon öfter merkwürdige Schreiben oder Durchführungshinweise schickt. Gerade Corona scheint die Fantasie reglrecht aufblühen zu lassen. Auch, was die Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände des Personalrats anbelangt. Gruslig,
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Der regelt ja nur den Annahmeverzug, also die Vergütung für den Fall, daß der AG die vereinbarte Leistung nicht abnimmt. Es gibt darüber hinaus eben auch noch die durch Rechtsprechung aus §242 BGB entwickelte Beschäftigungspflicht des AG. Der AG muß den AN tatsächlich im vereinbarten Umfang beschäftigen, er kann sich also nicht einmal zurücklehnen und sagen, er bezahlt, nimmt aber nicht ab.
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Danke für den Hinweis, spid. Ich werde mich da mal entsprechen belesen. Damit habe ich gerade einige Urteile u. a. des BAG gefunden. Eine schöne Lektüre für die nächste Zeit. Grade, falls bei uns doch noch mal sowas aufploppt.
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Bei uns noch weitere spannende Ansage: Was nicht als Arbeit im Home Office in diesem Zeitraum gemeldet wird gilt dann direkt als FZA (Freizeitausgleich). ::)
Mir jetzt egal da ich mal ganz froh bin in Ruhe Urlaub nehmen zu können aber so ein bisserl frech finde ich das schon.