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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Johannes1893 am 20.12.2020 13:33
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Hallo zusammen,
Ich komme theoretisch am 01.07. in die nächste Stufe meiner EG. Grundlage ist der TV-N in Baden-Württemberg. Bzgl. einer möglichen Höhergruppierung in die nächste EG folgende Fragen:
Erfolgt die Höhergruppierung stufengleich? Falls ja, wäre es sinnvoll die Höhergruppierung frühestens zum 01.08. anzustreben?
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Stufengleich, ja.
01.07. Höhergruppierung würde auch reichen, um die neue Stufe, eine Millisekunde später in die höhere Entgeltgruppe mitnehmen zu können.
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Beginnt die Stufenlaufzeit neu zu laufen wenn die Höhergruppierung vor dem 01.07. passiert?
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yup