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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Flügge am 21.12.2020 08:21

Titel: Bachelor Professional
Beitrag von: Flügge am 21.12.2020 08:21
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 08:30
Ebensowenig wie der Postwagenschubser durch die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution oder der Pförtner durch die Bezeichnung Senior Physical Access Manager aufgewertet wird, führt die Bezeichnung Bachelor Professional zur Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen. Warum sollte man also etwas tun, das die Absolventen bestenfalls der Lächerlichkeit preisgibt?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Lou am 21.12.2020 08:42
Ich vermute, dass einige der Bachelor Professionals sich aufgrund dieser Bezeichnung erhoffen, die Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium zu erfüllen.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 13:18
Ist ja im Ausland auch so.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: ike am 21.12.2020 13:19
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.

Für was?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: FGL am 21.12.2020 13:34
Ebensowenig wie der Postwagenschubser durch die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution oder der Pförtner durch die Bezeichnung Senior Physical Access Manager aufgewertet wird [...]
Herrlich! ;D
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Flügge am 21.12.2020 14:26
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.

Für was?


1. Bewerbungsverfahren im Ausland
2. Weil in der Diensstelle großen Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, modernes Dienstleistungsunternehmen  :P
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 14:36
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Wenn Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, spricht das nicht für ein modernes Was-auch-immer, sondern eher für ein bedauernswertes Relikt aus der Ära der Generaldirektoren.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: CmdrMichael am 21.12.2020 17:11
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.

Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 17:22
Ich sehe auch gar kein Problem. In den USA hat doch auch jeder Einzelhandelskaufmann nen Bachelor in Business von nem Community College und wüsste nicht das sich jemand darüber aufregt.
 
Am Ende zählt nur was man kann und was jemand anderes bereit ist dafür zu bezahlen. Ob man nun ein Gummibärabschluss oder was auch immer hat.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 17:48
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.

Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.

Das Unvermögen deutscher öffentlicher AG, ausländische Bildungsabschlüsse einordnen zu können, sollte man nicht verallgemeinern. Weder besteht ein solches verbreitet bei privaten AG in DEU noch verbreitet bei privaten oder öffentlichen AG im Ausland.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 18:06
Für die Verbeamtung sind die Bildungsvorraussetzungen starr und es bedarf zwingend Abschlüsse wo Master/Bachelor drauf steht. Da genügt dann auch ein MA/BA von einer 0815 Uni auf der USA, deren Absolventen das gleiche drauf haben wir nen Einzelhandelskaufmann in Deutschland. Soviel zur Einordnung von Abschlüssen.

Das ganze ist ein Zopf der abgeschnitten gehört.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 18:29
Das trifft aber eben nur auf Community und Junior Colleges sowie nicht entsprechend als Higher Education akkreditierte Universities zu - und die genügen alle drei nicht für die Verbeamtung im gehobenen bzw. höheren Dienst. Es handelt sich dann nämlich nur um Hochschulzugangsberechtigungen - wie der Meister eben auch, ganz gleich, wie man das eine oder andere benennt.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 18:47
Und ein einjähriger Master an einer 0815 Uni aus den USA, der dort entsprechend nach nationalem Recht akkreditiert ist genügt für die Verbeamtung im höheren Dienst.

Im EU-Bereich wird es noch einfacher und teilw. absurder.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 19:10
Ein einjähriger Master an einer akkreditierten 08/15-Uni in Deutschland doch auch - wo ist da jetzt Dein Punkt?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 19:30
Und so einen Studiengang gibt es hier wo? In den USA ist das halt gar kein Problem und das sagt etwas über die Einordnung von Abschlüssen aus, oder übe die (un-)sinnhaftigkeit der starren Bildungsvorraussetzungen in dem Laufbahnverordnungen von Bund und Ländern.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 19:42
Es gibt auch in DEU zahllose einjährige Masterprogramme - an staatlichen Unis wie der Fernuni Hagen oder der FU Berlin wie auch an Hochschulen in privater Trägerschaft wie der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Daß einjährige Master in den USA - wie bspw. auch in GB - die Regel sind, liegt daran, daß dort nunmal vierjährige Bachelor die Regel sind. Also, wo ist Dein Punkt?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 19:55
Der einjährige Master kann doch völlig unabhängig vom BA erworben werden. Dieser ist nicht notwendig für die Zulassung. Im Ergebnis genügt dann ein 60ECTS-Master für den Zugang zum höheren Dienst, während einer Master Professional oder irgend ein anderer Spaghettiabschluss eben derzeit auf keinen Fall genügt. Das verstehe ich nicht und ist m.E. dumm.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:10
Mal ganz abgesehen davon, daß ersteres in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend ist, erschließt sich auch die Vorbringung insgesamt nicht, da das entsprechende Qualifikationsniveau unabhängig von der Dauer ja dadurch nachgewiesen ist und das alte Diplom bspw. doch ebenfalls nur 4 Jahre dauerte. Da nimmt es eher wunder, daß die meisten Einstellungsbehörden wohl ohnehin 300 ECTS kumuliert verlangen, wie Diskussionen im Beamtenunterforum zeigen, denn eigentlich ist ein akkreditierter Master ein akkreditierter Master. Ein Meister ist hingegen nur eine Hochschulzugangsberechtigung, die mit einem Studium weder inhaltlich noch von der Wissensvermittlung her etwas gemein hat.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 20:27
Wodurch ist das Qualifikationsniveau nachgewiesen? Durch die Masterurkunde eines erfolgreich absolvieren 60ECTS Masters an einer 0815 Uni in den USA?


300ECTS vielleicht bei Neueinstellungen, aber sicher nicht bei geeigneten TB ohne akademischen Abschluss, die man unbedingt halten und deshalb verbeamten will.

Letztere schicken wir in einigermaßen passende Fernhochschulstudiengänge wobei schon 1/3 der CP anerkannt wird und die Schreiben da dann ihre Prüfungen runter. Hauptsache die erfüllen dann die Voraussetzungen entsprechend der Laufbahnverordnung, da findet sich nichts zu 300
CP.
 
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:35
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 20:41
Naja wenn das so ist, dann sind ein Bachelor of Nursing, oder Hebammenstudiengänge nur die logische Konsequenz...
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:44
Wenn es dafür einen Markt gibt...
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 20:48
Der 60ECTS Master ist kein Problem. Im Gegenteil. Insb. wenn ein vorheriger 1. akademischer Abschluss nicht erforderlich ist, ist er schneller Weg in den höheren Dienst, beispielsweise für geeignete TB und damit unbedingt zu begrüßen.
Noch besser wäre es diese Hürde gleich ganz aufzuweichen.
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Beitrag von: Novus am 21.12.2020 20:50
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Der Meister ist lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung? :) 

Wir husten und prusten schon, kannst du das spezifizieren?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:53
Der 60ECTS Master ist kein Problem. Im Gegenteil. Insb. wenn ein vorheriger 1. akademischer Abschluss nicht erforderlich ist, ist er schneller Weg in den höheren Dienst, beispielsweise für geeignete TB und damit unbedingt zu begrüßen.
Noch besser wäre es diese Hürde gleich ganz aufzuweichen.

Durch den Master sind dann entsprechende intellektuelle Fähigkeiten nachgewiesen.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:54
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Der Meister ist lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung? :) 

Wir husten und prusten schon, kannst du das spezifizieren?

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Novus am 21.12.2020 20:58
In wie weit kann die Kultusministerkonferenz die Grundlagen, Inhalte und Vorgaben einer Meisterprüfung im Handwerk beeinflussen?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 20:59
Inwiefern müßte sie das?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Novus am 21.12.2020 21:02
Ich entnehme dieser Antwort das deine Aussage:
*.* dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. *.*

in ihrer Konsequenz von dir so nicht beachsichtigt und damit unzutreffend war. Ich melde mich wieder ab :)

Grüße
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 21:07
Sie ist völlig zutreffend. Der Meister stellt lediglich eine Studienzugangsberechtigung dar - wie die allgemeine Hochschulreife. Damit steht er unter dem Bachelor, zu dem er lediglich Zugang ist, der wiederum unter dem Master steht. Was gibt es da zu mäkeln? Und warum müßte dazu die KMK Einfluss auf die Meisterprüfung nehmen?
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.12.2020 22:37
Sie ist völlig zutreffend. Der Meister stellt lediglich eine Studienzugangsberechtigung dar - wie die allgemeine Hochschulreife. Damit steht er unter dem Bachelor, zu dem er lediglich Zugang ist, der wiederum unter dem Master steht. Was gibt es da zu mäkeln? Und warum müßte dazu die KMK Einfluss auf die Meisterprüfung nehmen?

Die Studienzugangberechtigung ist nur Abfallprodukt der erfolgreichen Meister, Fachwirtprüfung etc. aber nicht deren eigentlicher Zweck.

Wenn der Meister keinen Zugangsberechtigung eröffnen würde, stünde er dann auch darunter? Ich verstehe nicht wieso immer mit der Zugangsberechtigung argumentiert wird, macht das BMI auf seiner Seite ja auch..

Der akademische Bachelor reicht nichtmal für den Zugang zur Meisterprüfung..
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 23:59
Es ist völlig unerheblich, ob es der eigentliche Zweck ist - der Meister stellt lediglich eine Studienzugangsberechtigung dar, steht mithin unter dem Studium, zu dem er berechtigt und somit zwei Stufen unter dem Studium, zu dem das Erststudium die Zugangsberechtigung darstellt.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Bastel am 22.12.2020 07:08
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Der Meister ist lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung? :) 

Wir husten und prusten schon, kannst du das spezifizieren?

Alles andere wäre auch wirklich lachhaft... Nimm einem jungen Meister mal sein Formel oder Tabellenbuch... Dann kann es schnell ganz düster werden.
Titel: Antw:Bachelor Professional
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 22.12.2020 07:33
Naja wenn das so ist, dann sind ein Bachelor of Nursing, oder Hebammenstudiengänge nur die logische Konsequenz...

Diese Studiengänge gibt es schon.