Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 21.12.2020 11:14
		
			
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				Hallo zusammen,
 
 kann mir jemand sagen welche Inhalte eine Abordnung haben muss?
 
 - Arbeitgeber, bei dem der MA aktuell angestellt ist
 - Arbeitgeber, zu dem er abgeordnet wird
 - Zeitraum
 
 noch etwas?
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				Nichts von alledem. Sie muß beinhalten den Betrieb oder die Dienststelle, bei der der TB seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und einen Hinweis auf die vorübergehende Dauer.
			
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				Der Arbeitgeber ändet sich doch bei einer Abordnung nicht. 
			
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				Der Arbeitgeber ändert sich nicht, es kann aber zu einem anderen AG abgeordnet werden.