Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 21.12.2020 11:14
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen welche Inhalte eine Abordnung haben muss?
- Arbeitgeber, bei dem der MA aktuell angestellt ist
- Arbeitgeber, zu dem er abgeordnet wird
- Zeitraum
noch etwas?
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Nichts von alledem. Sie muß beinhalten den Betrieb oder die Dienststelle, bei der der TB seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und einen Hinweis auf die vorübergehende Dauer.
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Der Arbeitgeber ändet sich doch bei einer Abordnung nicht.
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Der Arbeitgeber ändert sich nicht, es kann aber zu einem anderen AG abgeordnet werden.