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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 21.12.2020 11:14

Titel: Abordnung
Beitrag von: personallife am 21.12.2020 11:14
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen welche Inhalte eine Abordnung haben muss?

- Arbeitgeber, bei dem der MA aktuell angestellt ist
- Arbeitgeber, zu dem er abgeordnet wird
- Zeitraum

noch etwas?
Titel: Antw:Abordnung
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 11:19
Nichts von alledem. Sie muß beinhalten den Betrieb oder die Dienststelle, bei der der TB seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und einen Hinweis auf die vorübergehende Dauer.
Titel: Antw:Abordnung
Beitrag von: Kat am 21.12.2020 11:50
Der Arbeitgeber ändet sich doch bei einer Abordnung nicht.
Titel: Antw:Abordnung
Beitrag von: Spid am 21.12.2020 12:27
Der Arbeitgeber ändert sich nicht, es kann aber zu einem anderen AG abgeordnet werden.