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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: crapSen am 23.12.2020 07:53

Titel: Abordnung - Art der Zustellung
Beitrag von: crapSen am 23.12.2020 07:53
Guten Morgen,

1. muss eine Abordnung in Schriftform zugegangen sein, also auf postalischem Weg per Poststück mit Originalunterschrift, oder reicht hierfür eine E-Mail des Personalamtes aus?

2. eine Anhörung des Abzuordnenden innerhalb der selben Verwaltung (lediglich in ein anderes Amt) muss erst bei Abordnung für mehr als 6, oder bereits mehr als 3 Monate erfolgen?

Vielen Dank für eure Infos vorab & eine besinnliche Weihnachtszeit!

Grüße
Titel: Antw:Abordnung - Art der Zustellung
Beitrag von: Spid am 23.12.2020 08:07
1. Es gibt keinerlei Formerfordernis, wie eine Abordnung mitzuteilen ist.

2. Wenn sich der Arbeitsort nicht ändert, bedarf es überhaupt keiner Anhörung.
Titel: Antw:Abordnung - Art der Zustellung
Beitrag von: crapSen am 23.12.2020 08:25
Danke Spid!
Titel: Antw:Abordnung - Art der Zustellung
Beitrag von: Börnie am 23.12.2020 09:17
Der Begriff Abordnung ist schon falsch gewählt, wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt.
Wenn reden wir hier über eine befristete Umsetzung, die vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist.
Titel: Antw:Abordnung - Art der Zustellung
Beitrag von: Spid am 23.12.2020 09:27
Inwiefern sollte der Begriff falsch sein, wenn der TVÖD die Abordnung, die im übrigen auch vom Direktionsrecht gedeckt ist, als „die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses“ definiert.