Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: JayTee am 23.12.2020 10:49
-
Guten Tag,
im neuen Jahr soll eine neue Stelle geschaffen werden (Aufgrund Umstellung wkB).
Der Leiter der Finanzabteilung (E11 oder E12) hat in den letzten Jahren die Tätigkeiten ausgeübt.
Der Stelleninhaber/ die Stelleninhaberin ist im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit zuständig für:
- sämtliche Angelegenheiten im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht (insbesondere Kalkulation, Festsetzung, Erhebung der Beiträge, Bearbeitung der Widersprüche, Vorbereitung von Satzungsentwürfen sowie Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien)
Wie würdet ihr die Wertigkeit der Stelle einordnen?
-
E9c
-
Wenn man den Umstand zugrunde legt, dass ein SB für Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalbaubeiträge keine gründliche, umfassende Fachkenntnisse benötigt, wäre mMn - auch mangels weiterer Angaben - maximal von einer E9c auszugehen.
-
Also müssten wir die Stelle mindestens als E9c ausschreiben?
-
Nein, das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Wenn Ihr jemanden einstellt und ihm die Tätigkeit übertragt, müßt Ihr ihn mindestens entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit entgelten - und es ist nicht unwahrscheinlich, daß es sich um eine E9c handeln könnte.
-
Um dann sicher zu sein, wie die auszuübende Tätigkeit zu entgelten ist, könnte man die Stelle vom KAV bewerten lassen oder auf die Musterstellenbewertung der Gemeinde 21 zurückgreifen.
Wahrscheinlich wird die Stelle als EG8 oder 9a ausgeschrieben und der zukünftige Stelleninhaber (falls er dann unzufrieden ist) kann nach der Einarbeitungszeit einen Antrag auf Höhergruppierung und Neubewertung seiner Stelle stellen.
Wäre eine typische Handlungsweise unserer Führung >:(
-
Je nach KAV böte es sich an, das lieber von jemandem machen zu lassen, der sich damit auskennt.
Der Stelleninhaber könnte auch einfach eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrengen, wenn er der Auffassung ist, daß die Eingruppierung von der Rechtsmeinung des AG zu seinen Ungunsten abweicht. Einen Feststellungsantrag beim zuständigen ArbG einzureichen ist einem in jeder Hinsicht unbeachtlichen Antrag in jedem Fall vorzuziehen.
-
Auch wenn es wahrscheinlich der sicherste Weg ist die korrekte Eingruppierung zu erlangen, ist es nicht in jedem Fall der vorzuziehende.
-
In welchen Fällen wäre denn ein Antrag, der keinerlei rechtliche Wirkung zeitigt und den der AG nicht einmal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten muß, einem Antrag, der jedenfalls dazu führt, daß die korrekte Eingruppierung festgestellt wird, vorzuziehen?
-
In den Fällen, ausgehend von einer Unschuldsvermutung, der AG bereit wäre sich diesem doch anzunehmen. Eine andere (bessere) Variante wäre das Gespräch vorher zu suchen, nachdem man selber die Erkennntnis gewonnen hat man wäre falsch eingruppiert. Eine Klage "nur mal um zu wissen ob die Eingruppierung stimmt" einzureichen ist ausserdem mit dem Risiko behaftet, für die Feststellung dass die Eingruppierung korrekt ist, die Gerichtskosten tragen zu müssen. Ausserdem wäre der Zeitpunkt ein Faktor---> Probezeit. Dann hats eben nicht gepasst...Probezeitkündigung und tschüss.
Und: Nicht jeder hat das Bedürfnis seinen AG gleich vorzuführen.
-
Im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung - und auf Schuld kommt es vorliegend ohnehin nicht an. TB sind stets richtig eingruppiert, mithin kann man nicht falsch eingruppiert sein. Eine Probezeit wirkt sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht aus - und führt ansonsten lediglich zu einer anderen Kündigungsfrist und nicht zu sonstigen Kündigungserleichterungen. Wer seine Rechtsschutzmögkichkeiten nutzt, führt niemanden vor, sondern schützt seine Rechte. Inwiefern stellen „Gespräche“ ohne jede rechtliche Wirkung eine „bessere“ Variante dar als ein Feststellungsantrag?
-
Aus Gründen die auf emotionaler Ebenen liegen.
-
Also aus keinen Gründen.
-
Keine die sich dir erschließen, da sie ohne rechtlichen Belang sind.
-
Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
-
Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....
-
Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
Ja, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, ist aber oftmals nicht der Fall.
-
Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....
Welche Entscheidungen?
-
Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
Ja, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, ist aber oftmals nicht der Fall.
Eingruppierung ist eine Rechtsfrage.
-
Tja, womit du wieder zeigst, dass es Dinge gibt, die außerhalb deiner Wahrnehmungsfähigkeit liegt.
-
Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
-
Tja, womit du wieder zeigst, dass es Dinge gibt, die außerhalb deiner Wahrnehmungsfähigkeit liegt.
-
Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
-
Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
Es geht aber nicht immer nur um Rechtsfragen.
Aber das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.
-
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?
-
Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....
Welche Entscheidungen?
Die Entscheidungen dass der AG richtig liegt mit der Höhe seiner Entlohnung und keinem Eingruppierungsirrtum unterliegt.
-
Im kommunalen Bereich und den meisten Ländern ist das zutreffend. Dort besitzt das damit befasste Personal in der weit überwiegenden Zahl nicht die hinreichende Güte, um bei der Bildung der Rechtsmeinung zur Eingruppierung eine höhere Qualität einzubringen, als es ein Würfelwurf täte.
-
Was denkst Du, wielange bräuchten die Arbeitsgerichte bis alle aktuell Beschäftigten die es betrifft (90% vielleicht?) durch wären?
-
Ein paar Jahre.
-
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
-
der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Du glaubst doch nicht, dass Spid dieses Argument versteht, dass ist, bedingt durch seine außergewöhnlichen Begabung, außerhalb seiner Wahrnehmungsfähigkeit.
-
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
-
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.
-
Tja, das ist halt das Problem. Man ist eingruppiert, aber feststellen wo man eingruppiert ist, kann nur ein Gericht, das kann weder der AG noch der AN, noch irgendjemand drittes.
-
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.
Inwiefern wäre die Inanspruchnahme von Rechtsschutz insbesondere in einem Rechtsstaat „überzogen“?
-
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.
Inwiefern wäre die Inanspruchnahme von Rechtsschutz insbesondere in einem Rechtsstaat „überzogen“?
Im Einzelfall nicht. Im Zusammenhang alle anderen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten unbeachtet zu lassen schon.
-
Also soll das massenhafte Versagen der AG diese vor der Wahrnehmung von Rechtsschutz durch die AN schützen?
-
Nein, ich schrieb bereits:
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
Insbesondere nochmals zur Wiederhohlung:
Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
-
Warum sollte man das tun? Genau dazu ist der Gütetermin doch gedacht. Ein Antrag ist dafür, daß der AG seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachkommt, aus gutem Grund nicht vorgesehen. Der AG muß ja auch keinen Antrag stellen, damit der AN morgens zur Arbeit kommt.
-
Warum sollte man das tun?
Aus Gründen die auf emotionaler Ebenen liegen.
der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Du glaubst doch nicht, dass Spid dieses Argument versteht, dass ist, bedingt durch seine außergewöhnlichen Begabung, außerhalb seiner Wahrnehmungsfähigkeit.
Siehste, verstehste nicht, kannste ja auch nicht.
-
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?
-
Aus gutem Grund.
Dass er seiner Hauptpflicht nicht nachkommt ist ja erstmal nicht richtig, er zahlt ein "deklatorisches Gehalt", was nach seiner Auffassung die richtige Höhe hat. Wenn man Erkenntnisse hat, das dieses falsch sein könnte, wendet man sich halt erst an Ihn und nicht an ein Gericht. So macht man das als Gutmensch ;). Macht man in anderen Lebenslagen auch so. Es kann nicht falsch sein.
Lage der Arbeitszeit = Direktionsrecht des AG unter der Beachtung des Arbeitszeitgesetzes.
-
So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.
-
Egomanen auch? Nee
-
Aus gutem Grund.
Dass er seiner Hauptpflicht nicht nachkommt ist ja erstmal nicht richtig, er zahlt ein "deklatorisches Gehalt", was nach seiner Auffassung die richtige Höhe hat. Wenn man Erkenntnisse hat, das dieses falsch sein könnte, wendet man sich halt erst an Ihn und nicht an ein Gericht. So macht man das als Gutmensch ;). Macht man in anderen Lebenslagen auch so. Es kann nicht falsch sein.
Lage der Arbeitszeit = Direktionsrecht des AG unter der Beachtung des Arbeitszeitgesetzes.
Selbstverständlich kommt der AG seiner Hauptpflicht nicht nach, wenn er nicht das zustehende Entgelt zahlt. Ob er darüber irrt oder es vorsätzlich tut, ist dafür unbeachtlich. Es ist genau das gleiche, als wenn der AN nicht zur Arbeit kommt, weil er sich über seine Pflicht zur Arbeitsleistung im Unklaren ist - oder es absichtlich nicht tut. In keinem der Fälle bedarf es eines Antrags des Gläubigers des Anspruchs für dessen Entstehung. Es handelt sich um Vertragsbruch - und zur Durchsetzung des Anspruchs bedient man sich selbstverständlich des zuständigen Gerichts.
-
So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.
Du bleibst dudelt Antwort auf die einzig relevante Frage schuldig:
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?
-
Es ist erst nach Feststellung ein Vertragsbruch oder eben nicht, ein sofortiges beharren auf Feststellung durch ein Gericht ohne Gegendarstellungchance unterstellt sofort einen Vertragsbruch. Allein diese Unterstellung dürfte das AN-AG Verhältnis bei richtig getroffener Auffassung ( bzw. Treffer fifty/fifty Chance) des AG ausreichend schädigen.
Man ist sich also nicht uneinig, sonder wirft gleich Vertragsbruch vor.
-
Ein Vertragsbruch ist ein Vertragsbruch - völlig unabhängig davon, ob er festgestellt wird oder nicht. Der AG hat sich durch seine Eingruppierungsmitteilung doch bereits in der Sache geäußert. Die Inanspruchnahme zulässigen Rechtsschutzes beschädigt ein Arbeitsverhältnis in keinster Weise.
-
Und wenn die Feststellung ergibt dass der AG richtig liegt?
-
Dann lag kein Vertragsbruch vor.
-
Und Sie leben dann glücklich und zufrieden weiter, in trauter Zweisamkeit?
Eher so:
AG : Was sollte das, hättest auch mich fragen können.
AN: Nein, das zählt ja nicht. Nur ein Gericht weiß das rechtssicher.
AG: Warum glaubst Du ich nicht? Hat das Gericht doch gezeigt.
AN: Aber es bestand eine Chance das es falsch ist.
AG: Also vertraust Du mir nicht?
AN: Jetzt ja.
AG: Erst jetzt? Warum hast du Dich hier beworben? Kleiner Feigling, solche Leute mag ich nicht bei mir haben, hab ja noch anderes zu tun als mich um solche Termine zu kümmern. Meine Zeit/Geld verschwendet. Ich glaub du bist hier fehl am Platze, jetzt zahlst Du die Zeche.
AN: Aber das ging doch nicht anders!
AG: Tja, Dir kann man nicht mehr helfen.
-
Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?
-
So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.
Du bleibst dudelt Antwort auf die einzig relevante Frage schuldig:
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?
Wieso schuldig?
Zum einen hat sie keinen direkt Bezug zu meiner Aussage und die Frage hast du doch selbst beantwortet. Und warum sollte ich auf eine rhetorische Frage antworten?
Demenz?
Oder Trotz, nur weil du gewisse Dinge nicht erkennen kannst?
-
Und ist Eingruppierung nun eine Rechtsfrage?
-
Eingruppierung ist eine Rechtsfrage.
-
Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
-
Für die Rechtsfrage.
Aber nicht für den Weg diese geklärt zu bekommen.
Denn da spielen auch Dinge außerhalb der Rechtsfragen eine Rolle.
Die Dir fremd, aber trotzdem existent sind.
EDIT:
Mir ist klar, dass nur ein Gericht Rechtsfragen klären kann
-
Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
Es geht aber nicht immer nur um Rechtsfragen.
Aber das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.
-
Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.
-
Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.
Es müssen aber nicht alle Rechtsfragen vor Gericht geklärt werden, ein Brief, ein Nachfragen und man einigt sich über eine gemeinsame Rechtsauffassung über die Eingruppierung reicht.
So machen es vernünftige Menschen.
Dazu muss man nicht als erstes das Gericht bemühen.
Und hat außerdem nach Vorteile, die außerhalb deiner Vorstellungskraft stehen.
-
Da dadurch eben nichts - und schon gar nicht die Eingruppierung - geklärt wird, geht auch Deine neuerliche Vorbringung völlig an der Sache vorbei.
-
Eben nicht, du verstehst es nur nicht.
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.
Welche das sein könnten, braucht (kann) man dir leider nicht erklären.
Denn das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.
-
Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich. Es geht um Eingruppierung, Eingruppierung ist eine Rechtsfrage, was ohne rechtlichen Belang ist, ist für die Rechtsfrage belanglos. Eingruppierung ist, tariflich geregelt. Daraus folgt ein Mindestvergütungsanspruch.
-
Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich.
Siehste, besser kannst du es nicht bestätigen.
Aber nem Blinden kann man auch nur schwer Farbe erklären, dass geht aber immerhin.
-
Es ist Dir überlassen darzulegen, inwiefern für die Eingruppierung relevant sei, was Menschen wollen.
-
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.
-
Und das ist kein Thema dieses Unterforums, denn das hat keinen Bezug zu den hier behandelten Tarifverträgen. Was Menschen wollen ist nämlich tariflich unbeachtlich - und, sofern es sich nicht um meinen Willen handelt, ansonsten auch. Tariflicher Regelungsgegenstand ist die Eingruppierung. Wenn Du Gefühlchen diskutieren möchtest, bliebe Dir das Brigitteforum.
-
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.
Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
-
Für viele Beschäftigte sehe ich sowieso eher Probleme bei den Stufen. Da wird auch jedes Gericht bestätigen, daß eine jahrelange Auszahlung nur eines Teilgehaltes recht mäßig ;) ist.
So WTF?
-
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.
Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
Eben deshalb sollten massenhaft TB Eingruppierungsfeststellungsklagen erheben - es ist ja davon auszugehen, daß die irrige Rechtsmeinung bei einem tatsächlichen Irrtum grob vier Entgeltgruppen in beiden Richtungen um die tatsächliche Eingruppierung streut und es in den Fällen, in denen der AG vorsätzlich falsch entgeltet, sowohl solche gibt, die bewußt übertariflich vergüten wie auch solche, die den AN betrügen. In allen Fällen, in denen die irrige Rechtsmeinung zum Nachteil des TB ist, sollte sie durch Feststellungsklagen korrigiert werden - und ich gehe davon aus, daß diese TB Ihre Eingruppierung sehr wohl interessiert.
-
Und das ist kein Thema dieses Unterforums,
Das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung, denn darüber hast Du nicht zu befinden.
Dafür müsstest du schon ein eigenes Forum aufmachen, in dem Du eine solche Regel aufstellst.
-
Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa „was Menschen wollen“?
-
Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa „was Menschen wollen“?
Nö, warum müsste es dass?
-
Es steht da ja auch nicht "nur Rechtsfragen".
-
Was auch keiner behauptet hat.
-
Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?
-
Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?
Ob es solche AG und die Möglichkeit der Probezeitkündigung gibt, ist doch unbeachtlich. Eine Probezeit ist eh unbeachtlich und die Wartezeit nach KSchG wartet man einfach ab und einen AG, der meinen Ausführungen entspricht, zerschlägt man - einschließlich seines faschistischen Personals - indem man die gesamte Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten nutzt.
-
Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.
-
Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.
Auch das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung und die Leute dürfen hier weiterhin über ihre Gefühlchen diskutieren, wenn sie im Zusammenhang zum TVöD stehen.
Da ja nur dann etwas über- oder aussertariflich sein kann, wenn es einen Bezug zu einem Tarifvertrag hat, geht deine Aussage übrigens fehl.
Aber das ist nur meine unbedeutende Einzelmeinung.
-
Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.
-
Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.
Ohne zu wissen auf welchen Tarif man sich bezieht, ist es immer unbekannt ob etwas im ausser- oder übertariflich oder tariflich geregelt ist.
Denn etwas, was in Tarif A tariflich geregelt ist, ist in Tarif B möglicherweise etwas ausser- oder übertarifliches.
Soviel dazu.
-
Um welche Tarifverträge es geht, ist ja thematisch festgelegt.
-
Eben und damit ist der Bezug ja hergestellt.
-
Nein. Das Fehlen eines Bezuges dient nicht als Beleg für einen solchen.