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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fähnrich am 27.12.2020 11:22

Titel: Lässt sich ein Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag vereinbaren?
Beitrag von: Fähnrich am 27.12.2020 11:22
Erhalten "erfahrene" Neueinstellungen bei Wechsel auf die gleiche Stelle zu einer anderen Kommune gleich ab dem ersten Tag einen Kündigungsschutz? Ich meine hier nicht behördenintern. Ließe sich das vereinbaren?

Der Jobwechsel aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist ja wegen Probe- und Wartezeit riskant.
Titel: Antw:Lässt sich ein Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag vereinbaren?
Beitrag von: Spid am 27.12.2020 11:22
Der AG kann auf die Wartezeit des KSchG verzichten.