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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tommy78 am 28.12.2020 21:17
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Hallo,
welche Aufgaben sollte man erfüllen, um als Teamleiter im Bereich IT eine EG13 zu bekommen?
Unabhängig davon wie viele Mitarbeiter im Team sind und deren Eingruppierung.
Ich möchte nur die Mindestanforderungen für eine Arbeitsplatzbeschreibung.
Vielen Dank, Tommy
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Solche, die die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen.
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Hallo Spid,
wo kann man diese Tätigkeitsmerkmale (E13) einsehen, genau hier liegt das Problem. Ich möchte hierfür mal eine Übersicht haben, um bei meinem nächsten Personalgespräch auch etwas in der Hand zu haben.
Danke, Tommy
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Sämtliche Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung zu finden, die als Anlage dem TVÖD beigegeben ist.
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Da vermutlich ohne spezifische Kenntnisse im Eingruppierungsrecht die Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe nicht gelingt muss man sich ggf. Rat einkaufen oder zumindest einschlägige Literatur heranziehen.
Auch wenn die Entgeltordnung des Bundes einige Unterschiede aufweist mag dies für eine erste Orientierung helfen:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf
Ansonsten ist ja auch die Frage was zu genau im Personalgespräch ansprechen willst. E13 oder ich suche mir einen anderen Job braucht ja keine wirkliche Kenntnisse der tariflichen Möglichkeiten. Dann muss der Arbeitgeber schauen ob er dir entsprechende Aufgaben übertragen möchte/kann.
Wenn du glaubst deine Aufgaben entsprechend schon der E13, dann muss dies ja auf einer Überlegung basieren.
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Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
und dann:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus
Gestaltungsspielraum erfordert.
oder aber:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte,
Aber am Einfachsten ist es immer den Spieß umzudrehen:
Fordere das Entgelt was du willst und dein AG macht es möglich oder aber du musst dir einen anderen AG suchen, der es ermöglicht.
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@WasDennNun
Das ist E13 im Bereich TVöD VKA?
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Wenn das hier das richtige Dokument ist:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_iF_13_Lesefassung.pdf
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf
Dann ja.
Wieso?
E13 kann somit jemand ohne Schulausbildung erhalten.
Da ja für die E7 oder E6 auch nichts zwingend an Ausbildung gefordert wird (die ich übrigens oben vergessen habe).
E7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.
E6 Fg2: Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
Sicher ein seltener, aber denkbarer Weg, aber es gibt ja genügend Autodidakten die sich Informatiker nennen.
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@WasDennNun
Der erste Teil ist E12.
Der zweite Teil nach "und dann" ist mir nicht klar was damit genau beschrieben wird.
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@WasDennNun
Der erste Teil ist E12.
Der zweite Teil nach "und dann" ist mir nicht klar was damit genau beschrieben wird.
Ups:verutscht!
Entgeltgruppe 13
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
das und dann bezieht sich auf die weiteren Dinge die die Tätigkeit hergeben muss:
E10:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
E9b:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
E9a:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
E8:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus
Gestaltungsspielraum erfordert.
Wenn du keine Tätigkeiten hast, die eine E10 hergeben, dann kannst du auch eben kein E13/E12 sein über diesen Weg.
Für die Eingruppierung musst du doch bei E6 anfangen und dann dich hoch hangeln.
Also biste kein Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit oder erfordert die Tätigkeit kein gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (E6), dann kannst du auch nicht E13/E12 sein, auch wenn dir entsprechende X E12 unterstellt sind, außer wenn die entsprechender Tätigkeit die eines BSC ist.
Fazit: Wenn du nicht E10er Tätigkeiten machst, dann bist du als IT Leiter auch nicht in der E13/E12.
Insofer ist "und dann" falsch sondern müsste heißen, sofern ... erfüllt ist, die Prüfrichtung ist ja falsch.
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Erstmal danke für eure ganzen Ausführungen, ich würde mir das mal in Ruhe anschauen und vllt. beantwortet das meine Frage. VG Tommy
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ich knüpfe mal hier an, um nicht ein neues thema zu eröffnen...
ist es denn möglich, eine EG höher EG10 (also 11, 12, 13) zu erhalten, wenn man auf Grund der Größe der Verwaltung kein Leiter ist, sondern die Aufgaben selbst erfüllt?
Also gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen...
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Ja.
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ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)
Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.
EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.
Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.
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ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)
Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.
EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.
Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.
vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.
Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.
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Es kann die jahrzehntelange Rechtsprechung zu den entsprechenden Merkmalen technischer Beschäftigter/Ingenieure herangezogen werden. Spezialaufgaben übt ein TB aus, wenn diese ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig Ausgebildeten liegendes, außergewöhnliches Arbeitsgebiet betreffen. Dabei können auch nichttechnische, insbesondere pädagogische und didaktische Qualifikationen herangezogen werden (BAG, Urteil v. 14.2.1990 –4 AZR 548/89). Eine Spezialaufgabe ist jedoch nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich die normale Ausbildung in ihrer entspre-chenden Fachrichtung ausreichend ist (BAG Urteil v. 26.11.2003 –4 AZR 695/02). Eine besondere Schwierigkeit liegt vor bei erhöhten fachlichen Anforderungen, besonderem fachlichem Können oder/und außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“, aus der herausgehoben wird. Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus der Größe des Aufgabengebietes, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich, aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 –4 AZR 471/90).
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vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.
Diese Tätigkeiten EG11 müssen allerdings auch 33% der Gesamtzeit beanspruchen.
Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.
Plattgesagt.
besondere Schwierigkeit : Lösungen sind nicht bei Youtube/Internetforen etc zu finden.
Spezial:
"Eine Spezialaufgabe ist dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich der normale
Wissenstand der entsprechenden Fachrichtung genügt. " (TdL Durchführungshinweise)
Schließanlage, Videotechnik könnte dazu gehören ("vergeben zB die Schließberechtigunge" ist allerdings weit < E10)
Am Ende kommt es eben auf die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge an.
Oder aber an dem Willen des AGs sich eine für dich günstige Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung zu bilden.
Wenn du hingehst und eben eine Bezahlung in Höhe der EG11, EG12 forderst oder damit drohst zu gehen, dann obliegt es dem AG, sich zu überlegen, ob er dir nicht entsprechende Tätigkeiten überträgt oder sich einer neuen Meinung über die EG deiner Tätigkeiten bildet oder es aussitzt.
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Vielen Dank euch beiden!
Demnach lese ich heraus, dass es durchaus möglich ist, eine E12 zu begründen - sofern der AG dies möchte.
Fragen kostet nichts und gerade in der aktuellen Situation ist die IT mehr als gefragt (Corona, Homeoffice, Mobile Device Management).
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Die Eingruppierung hat wenig mit dem Willen des AG zu tun. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG muß lediglich willens sein, entsprechende Tätigkeiten zu übertragen. Tut er das nicht, müssen sie auch nicht ausgeführt werden. Der AG mag - wie @Wasdennun andeutet - sich auch absichtlich eine falsche Rechtsmeinung bilden. Da die Rechtsmeinung kommunaler AG üblicherweise ohnehin die Qualitäteines Würfelwurfs hat...
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Vielen Dank euch beiden!
Demnach lese ich heraus, dass es durchaus möglich ist, eine E12 zu begründen - sofern der AG dies möchte.
Fragen kostet nichts und gerade in der aktuellen Situation ist die IT mehr als gefragt (Corona, Homeoffice, Mobile Device Management).
Richtig!
Es ist ein Arbeitsmarkt, da viele Arbeitgeber im kommunalen Bereich sich im starren Korsett des TVöD bewegen müssen und idR nicht übertariflich bezahlen dürfen, bleibt den geschickten AGs nur die Möglichkeit sich "absichtlich" zu irren, wenn ein AN mehr Geld will und der AG eben auch gewillt ist zu bezahlen.
Dem Arbeitnehmer steht es frei sich einen AG zu suchen, der einem ein Entgelt zahlt, womit man zufrieden ist.
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vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.
Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.
Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8. Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.
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Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8. Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.
In welchem Teil der EGO würdest du dies ansiedeln?
Ist denn beides Teil einer IT Ausbildung? (ich bin da nicht mehr so auf der Höhe der Zeit)
Wenn es Teil einer Fachinformatiker Ausbildung ist, dann finde ich die 9b schon hoch.
BTW: meine Argumentation zielt ja auch dahin, dass es dem AG leicht gemacht wird,
sich bei seiner Meinungsbildung noch oben zu orientieren. 8)
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Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8. Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.
Betreuung an sich ok...
aber komplett inkl. Aufsetzen bis hin zur Geräteverteilung?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn ich kenne einige aus dem IT Bereich, auch mit Fachausbildung, die mit MDM nichts am Hut haben und jetzt beim Digitalpakt etc. nicht weiter kommen.
aber das ist eben alles Ansichtssache, zumindest mein Empfinden.
Das ist auch genau das Problem, was ich bei den Eingruppierungen sehe.
Für denn einen ist die Arbeit "alles doch mit der normalen Ausbidlung" abgedeckt,
der nächste sieht eine besondere Schwierigkeit in den Aufgaben.
Fakt ist, dass ohne IT´ler in der Verwaltung nichts geht.
sehe es mittlerweile auch so, dass es eben am AG liegt, ob er einem die EG gewähren will oder nicht.
die Aufgaben lassen sich nicht komplett in eine Arbeitsplatzbeschreibung / Aufgabenübertragung fassen, kommt täglich neues hinzu und müsste stets angepasst werden.
Den Passus betr. fachlicher Weisungsbefugnis für die EG11 finde ich auf jeden Fall interessant und in meinem speziellen Fall auch zutreffend. Versuche mich darauf zu berufen.
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Wer Tätigkeitsdarstellungen ständig anpassen muß, hat als AG so starke Organisations- und Planungsmängel, daß die Rechtsmeinung zu Eingruppierungen nicht sein primäres Problem ist. Es läßt sich jede auszuübende Tätigkeit in Arbeitsvorgängen beschreibend dergestalt niederlegen, daß sie auch von Dauer ist - man muß es nur können. Diese führt dann unter ansonsten gleichen Umständen zu genau einer Eingruppierung.
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Spid Könnte man als auszuübende Tätigkeiten schreiben:
Planung, Aufbau, Pflege, Betreuung, Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur
für die Bereiche Verwaltung, Kita ....
Wäre das dann ein AV?
Würde das dann aufgrund der strategischen Ausrichtung E13 ergeben?
Oder muss man bei den AVs die einzelnen angewendeten Techniken aufspalten ?
Hier ja Schliesssystem, MDM, Video, ...
Das muss man doch nur, wenn der AG die MA so aufteilt, oder?
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Fakt ist, dass ohne IT´ler in der Verwaltung nichts geht.
Fakt ist, dass ohne Verwaltung es keine IT gibt.
BTW: Fordere doch einfach das Entgelt was du haben willst und lasse deinen AG entscheiden, ob er einen Weg findet dir das zu zahlen.
parallel einfach mal den Marktwert erkunden und zur Not mal den AG wechseln.
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Spid Könnte man als auszuübende Tätigkeiten schreiben:
Planung, Aufbau, Pflege, Betreuung, Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur
für die Bereiche Verwaltung, Kita ....
Wäre das dann ein AV?
Würde das dann aufgrund der strategischen Ausrichtung E13 ergeben?
Oder muss man bei den AVs die einzelnen angewendeten Techniken aufspalten ?
Hier ja Schliesssystem, MDM, Video, ...
Das muss man doch nur, wenn der AG die MA so aufteilt, oder?
Ausgangspunkt ist das abgrenzbare Arbeitsergebnis aus einer ex ante-Perspektive. Das kann sehr wohl die technische oder vielleicht auch besser IUKT-Infrastruktur insgesamt sein - aber nicht "Planung, Aufbau, Pflege, Betreuung, Weiterentwicklung" als ein AV, sondern Planung, Aufbau und Weiterentwicklung sind mit Sicherheit von Pflege einerseits und Betreuung andererseits abgrenzen. Betreuung ist ja viel ad hoc und nicht zwingend nach Technologien planbar abgrenzbar, es sei denn man träfe die Festlegung, Montags betreue man nur A, Dienstags nur B usw. Halte ich für wirklichkeitsfremd. Pflege ließe sich möglicherweise aufspalten, wenn man darunter nur planbare Aufgaben faßte, dann würde stets im Vorhinein feststehen, womit man sich befaßt. Getrennt werden muß auch nur insoweit, wie Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit betroffen seien. Planung, Aufbau und Weiterentwicklung wären nur dann aufspaltbar, wenn man AG-seits das Ganze in Einzelprojekte aufspaltet und diese einzeln zuweist.
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Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8. Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.
In welchem Teil der EGO würdest du dies ansiedeln?
Ist denn beides Teil einer IT Ausbildung? (ich bin da nicht mehr so auf der Höhe der Zeit)
Wenn es Teil einer Fachinformatiker Ausbildung ist, dann finde ich die 9b schon hoch.
BTW: meine Argumentation zielt ja auch dahin, dass es dem AG leicht gemacht wird,
sich bei seiner Meinungsbildung noch oben zu orientieren. 8)
Ob ein Mobile Devicemanagement teil des IHK Ausbildungsplans ist, oder individuell in der Berufsschule angeschnitten wird, kann ich nicht sagen. Ich würde es aber nicht davon abhängig machen die Tätigkeit entsprechend zu bewerten. Es macht dabei schon unterschiede ob ich ein fertiges MDM an die Hand bekomme und dies nur bedienen muss, oder ob ich die konzeptionelle Ausrichtung des Unternehmens dahingehend trage zu entscheiden das und welches MDM eingeführt wird. Regelmäßig liegen diese beiden Tätigkeiten aber nicht immer auf der selben Stelle.
Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8. Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.
Betreuung an sich ok...
aber komplett inkl. Aufsetzen bis hin zur Geräteverteilung?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn ich kenne einige aus dem IT Bereich, auch mit Fachausbildung, die mit MDM nichts am Hut haben und jetzt beim Digitalpakt etc. nicht weiter kommen.
aber das ist eben alles Ansichtssache, zumindest mein Empfinden.
Das ist auch genau das Problem, was ich bei den Eingruppierungen sehe.
Für denn einen ist die Arbeit "alles doch mit der normalen Ausbidlung" abgedeckt,
der nächste sieht eine besondere Schwierigkeit in den Aufgaben.
Fakt ist, dass ohne IT´ler in der Verwaltung nichts geht.
sehe es mittlerweile auch so, dass es eben am AG liegt, ob er einem die EG gewähren will oder nicht.
die Aufgaben lassen sich nicht komplett in eine Arbeitsplatzbeschreibung / Aufgabenübertragung fassen, kommt täglich neues hinzu und müsste stets angepasst werden.
Den Passus betr. fachlicher Weisungsbefugnis für die EG11 finde ich auf jeden Fall interessant und in meinem speziellen Fall auch zutreffend. Versuche mich darauf zu berufen.
Verstehe mich nicht falsch. Ich bin selbst IT'ler ud kenne den langwierigen Kampf um eine entsprechende Stellenbewertung. Die Erfahrungen bei uns zeigen wiederholt, dass die Zuordnung/Wertung der Arbeitsvorgänge im speziellen Teil der Entgeltordnung für viele Verwaltungsfachangestellte nicht sattelfest durchgeführt werden können.
Dennoch würde ich die von Dir geschilderten Tätigkeiten realistisch betrachten und in entsprechende Arbeitsvorgänge aufteilen wollen. Ein MDM, ein Schließsystem und auch eine Videoüberwachung, wobei letzteres schon eher, wird nicht jeden Tag eingeführt und aufgesetzt. Es kann dabei also nicht zum Arbeitsvorgang "MDM" gehören, dass hier große Konzeptionelle und Unternehmensweite Entscheidungen getroffen werden. Ein Arbeitsvorgang für bspw. Planung und Konzeption, Beschaffung, Umsetzung und Betrieb der IT-Infrastruktur wäre da sicher mit entsprechenden Inhalten zu füllen die Deine tägliche Arbeit im Bereich der Ausrichtung des Unternehmens für die Informationstechnik beschreibt. Dieser ist dann natürlich höherwertiger als die letztendliche Bedienung des MDMs für eine Geräteausgabe, was wiederum aber mehr der tatsächlichen regelmäßigen Arbeit damit ausmacht. Sicher spielt da auch etwas Masse rein, aber es wird nicht höherwertiger oder schwieriger wenn man anstelle von 10 Geräten mal 30 aus der Verpackung nimmt, Updates macht, eine App installiert, Zugangsdaten eingibt und ein paar Profile aufspielt.
Wie oben schon erwähnt, spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob ein MDM Thema der dualen Ausbildung war. Wer sich in einem Themenfeld wie der Informationstechnik darauf beruht, dass er nur die in der Berufsschule/Ausbildung vermittelten Inhalte als Grundlage herzieht, wird in seinem Beruf nicht lange Fuß fassen können. In der Regel sollte man daher immer die zeitgemäße und Marktübliche technologie als Ausgang hernehmen. Wenn vor 20 Jahren noch Terminalserver unter Kienzle der Standard waren, reden wir heute von virtualisierten Servern unter VMware, Hyper-V oder direkt in einer Azure oder AWS Umgebung. Das ist dabei nicht höherwertiger, nur weil es neuer ist. Viel mehr entspricht es dem zeitgemäßen Standard. Wer also vor 20 Jahren Terminalserver betreut hat, bekommt heute nicht automatisch mehr Geld weil er virtuelle Umgebungen betreut und sich dafür entsprechend weiterbilden musste.
Erfahrungsgemäß befindet sich auch jede Berufsgruppe als die Wichtigste für den Betrieb. Ja, die IT ist hier eine essenzielle Schlüsselfigur. Dennoch bringt es Dir nichts die beste IT vorzuhalten, wenn sie keiner bedient oder braucht. Die IT ist immer ein Werkzeug. Vor dem Zeitalter von DMS, wo noch Akten in Holzschränken aufbewahrt wurden, war auch nicht der Schreiner vom Bauhof der wichtigste Mann, weil er die Schränke gebaut hat.
Vielleicht kannst Du einfach mal ein paar mehr und umfangreichere Informationen zur Unternehmensgröße, Abteilungsgröße, Mitarbeiterstruktur, Zuständigkeiten / Weisungsrechte Deiner Person, auch in Bezug auf Vergaben, und ggf. eine etwas umfassender Stellenbeschreibung vorbringen, damit man Dich und die Gesamtsituation besser einschätzen kann.
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Uff, ganz schön viel Input für eine doch recht "einfache" Frage :)
Ich gebe dir Recht, jeder denkt er sei die wichtigste Person im Amt...
Auch gebe ich dir mit der Sache des Schreiners Recht - den IT´ler sehe ich aber nicht als Schreiner.
Und doch - gerade weil sich in der IT so viel und so schnell weiterentwickelt, sollte man mehr Geld bekommen, wenn man nun mit VM´s arbeitet und keinen alten Standard mehr verwendet. Denn auch hierfür musste man viel Zeit aufwenden, um sich Wissen anzueignen. Die Infrastruktur der IT wird immer komplexer, das Aufgabengebiet größer.
Wenn man vor Jahren 10 Computer mit 2 Anwendungen betreut hat war das bei weitem nicht so komplex, wie ein Firmennetzwerk mit Servertechnik, Netzwerktechnik, W-Lan, mobilen Endgeräten, zahlreicher Software...
Wir sind eine Verwaltung (Verbandsgemeinde) mit 7 Mitgliedsgemeinden, welche noch einmal einzelne Ortsteile haben.
Mitarbeiter in der Kernverwaltung sind round about 60 an der Zahl. Aufgeteilt auf 2 Gebäude - welche mittels Glasfaser verbunden sind. (jeder MA einen PC Arbeitsplatz, diverse Notebooks, iPads)
Hier entsprechende Servertechnik, Netzwerk, W-Lan, Telefonie, digitales Schließsystem neu,...
3 Grundschulen mit je einem PC Kabinett, je 1-2 digitalen Tafeln sowie je 18 iPads aktuell.
5 größere FFW mit Notebooks, PC´s, Druckern + Videoüberwachung. (Anbindung an unser Netz mittels VPN)
7 Kitas mit Notebooks (Anbindung an unser Netz mittels VPN) und Multifunktionsgeräten.
3 größere Mitgliedsgemeinden mit IT Technik (teils auch via VPN zu uns) sowie Stadthöfen.
...dazu Zeiterfassung etc. p.p.
ich kümmere mich aktuell dabei um ALLES.
Das heisst: Planung, Beschaffung, Betreuung,...ich entscheide auch, welche Technik (Hardware / Software) zum Einsatz kommt. Teils behelfe ich mich (nicht mir ;) ) mittels externen Dienstleistern. Speziell ein direkter Dienstleister, mit welchem wir einen Dienstleistungsvertrag haben, aus der Region.
Dazu kann ich noch sagen, dass hier alles recht altbacken war, als ich die IT übernommen habe.
Das ist mittlerweile gut 10 Jahre her. Nach und nach konnte ich verbessern und aktualisieren.
Neue Hardware sowie neue Software einführen.
Aktuell bin ich zB. bei der Einführung eines Vertragsmanagement-Systems.
Sobald es nur ein wenig technisch wird, bin ich der Ansprechpartner im Haus.
Hilft dies ggf. zur Meinungsbildung?
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Wie oben schon erwähnt, spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob ein MDM Thema der dualen Ausbildung war. Wer sich in einem Themenfeld wie der Informationstechnik darauf beruht, dass er nur die in der Berufsschule/Ausbildung vermittelten Inhalte als Grundlage herzieht, wird in seinem Beruf nicht lange Fuß fassen können. In der Regel sollte man daher immer die zeitgemäße und Marktübliche technologie als Ausgang hernehmen. Wenn vor 20 Jahren noch Terminalserver unter Kienzle der Standard waren, reden wir heute von virtualisierten Servern unter VMware, Hyper-V oder direkt in einer Azure oder AWS Umgebung. Das ist dabei nicht höherwertiger, nur weil es neuer ist. Viel mehr entspricht es dem zeitgemäßen Standard. Wer also vor 20 Jahren Terminalserver betreut hat, bekommt heute nicht automatisch mehr Geld weil er virtuelle Umgebungen betreut und sich dafür entsprechend weiterbilden musste.
Es ist ja nicht maßgeblich, ob es Inhalt der Ausbildung war, sondern ob es aktuell Inhalt der Ausbildung ist. Der individuelle Wissensstand eines TB ist völlig unbeachtlich. Heranzuziehen sind die aktuellen Ausbildungspläne für den entsprechenden Ausbildungsberuf, um zu bewerten, ob es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um eine diesem entsprechende Tätigkeit handelt oder ob darüber hinausgehende Kenntnisse erforderlich sind. Die Aktualisierung von Ausbildungsordnungen kann also durchaus dazu führen, daß eine auszuübende Tätigkeit plötzlich einen geringeren Wert hat.
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Wie oben schon erwähnt, spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob ein MDM Thema der dualen Ausbildung war. Wer sich in einem Themenfeld wie der Informationstechnik darauf beruht, dass er nur die in der Berufsschule/Ausbildung vermittelten Inhalte als Grundlage herzieht, wird in seinem Beruf nicht lange Fuß fassen können. In der Regel sollte man daher immer die zeitgemäße und Marktübliche technologie als Ausgang hernehmen. Wenn vor 20 Jahren noch Terminalserver unter Kienzle der Standard waren, reden wir heute von virtualisierten Servern unter VMware, Hyper-V oder direkt in einer Azure oder AWS Umgebung. Das ist dabei nicht höherwertiger, nur weil es neuer ist. Viel mehr entspricht es dem zeitgemäßen Standard. Wer also vor 20 Jahren Terminalserver betreut hat, bekommt heute nicht automatisch mehr Geld weil er virtuelle Umgebungen betreut und sich dafür entsprechend weiterbilden musste.
Ich sehe es zum Teil anders.
Es geht hier ja um die Einordnung in die EGO Systematik und nicht darum ob einer seinen Job kann.
Wenn neue Technologien Einzug in die Ausbildung halten sind sie ja Teil der Ausbildung.
Es geht ja im tariflichen Sinne nicht darum was Teil der Ausbildung des Tarifbeschäftigten war, sondern was Teil der Ausbildung für die Tätigkeit ist.
Wenn also EG6 heißt:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit, dann ist eine Tätigkeit die nicht Teil des Berufsbildes ist keine entsprechende Tätigkeit.
Und wenn man für die 9a "zusätzliche Fachkenntnisse" benötigt, dann doch zusätzlich zu dem was man in der Ausbildung als Basiswissen erhalten hat.
Das wiederum bedeutet natürlich, dass die Wertigkeiten eine Tätigkeit sich nach unten verschieben kann, weil was vor 10 Jahren Spezialwissen (oder tariflich umfassende Fachkenntnis EG9b) war, ist heute Allgemeingut und nur noch EG6 wertig.
Und was mich (bin selber Informatiker) am meisten nervt, ist das die ITler nicht begreifen, dass sie nichts anderes als Dienstleister sind und sie deswegen nicht das Zentrum des Geschehens sind, sondern "nur" das Fundament.
Was der Wertigkeit der Arbeit keinen Abbruch tut.
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Und doch - gerade weil sich in der IT so viel und so schnell weiterentwickelt, sollte man mehr Geld bekommen, wenn man nun mit VM´s arbeitet und keinen alten Standard mehr verwendet.
Nein.
Nicht deswegen sollte man mehr Geld bekommen.
Man bekommt das Geld, was man bekommen kann und was man verlangt.
Wenn dein AG nicht bereit ist dir das Geld zu geben, was du meinst was deine Arbeit wert ist, dann musst du dir einen entsprechenden AG suchen, der mit dir einer Meinung ist.
Wir haben einen Arbeitsmarkt, d.h. der Preis der Ware wird verhandelt.
Hilft dies ggf. zur Meinungsbildung?
Nein, ich sehe nur, dass ich an deiner Stelle einfach mit einer Forderung zum AG gehen würde und dann schauen, ob er diese Erfüllen will.
Können kann er, wenn er will kann er deine Aufgaben zu einer E13 Tätigkeit (sind ja genügend strategische Anteile drin) formen.
Alternative: Gehe zum Arbeitsgericht und lasse von diesem klären was die korrekte Eingruppierung ist.
(da wird sicherlich keine E13 bei rumkommen)
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Uff, ganz schön viel Input für eine doch recht "einfache" Frage :)
Ich gebe dir Recht, jeder denkt er sei die wichtigste Person im Amt...
Auch gebe ich dir mit der Sache des Schreiners Recht - den IT´ler sehe ich aber nicht als Schreiner.
Und doch - gerade weil sich in der IT so viel und so schnell weiterentwickelt, sollte man mehr Geld bekommen, wenn man nun mit VM´s arbeitet und keinen alten Standard mehr verwendet. Denn auch hierfür musste man viel Zeit aufwenden, um sich Wissen anzueignen. Die Infrastruktur der IT wird immer komplexer, das Aufgabengebiet größer.
Wenn man vor Jahren 10 Computer mit 2 Anwendungen betreut hat war das bei weitem nicht so komplex, wie ein Firmennetzwerk mit Servertechnik, Netzwerktechnik, W-Lan, mobilen Endgeräten, zahlreicher Software...
Wir sind eine Verwaltung (Verbandsgemeinde) mit 7 Mitgliedsgemeinden, welche noch einmal einzelne Ortsteile haben.
Mitarbeiter in der Kernverwaltung sind round about 60 an der Zahl. Aufgeteilt auf 2 Gebäude - welche mittels Glasfaser verbunden sind. (jeder MA einen PC Arbeitsplatz, diverse Notebooks, iPads)
Hier entsprechende Servertechnik, Netzwerk, W-Lan, Telefonie, digitales Schließsystem neu,...
3 Grundschulen mit je einem PC Kabinett, je 1-2 digitalen Tafeln sowie je 18 iPads aktuell.
5 größere FFW mit Notebooks, PC´s, Druckern + Videoüberwachung. (Anbindung an unser Netz mittels VPN)
7 Kitas mit Notebooks (Anbindung an unser Netz mittels VPN) und Multifunktionsgeräten.
3 größere Mitgliedsgemeinden mit IT Technik (teils auch via VPN zu uns) sowie Stadthöfen.
...dazu Zeiterfassung etc. p.p.
ich kümmere mich aktuell dabei um ALLES.
Das heisst: Planung, Beschaffung, Betreuung,...ich entscheide auch, welche Technik (Hardware / Software) zum Einsatz kommt. Teils behelfe ich mich (nicht mir ;) ) mittels externen Dienstleistern. Speziell ein direkter Dienstleister, mit welchem wir einen Dienstleistungsvertrag haben, aus der Region.
Dazu kann ich noch sagen, dass hier alles recht altbacken war, als ich die IT übernommen habe.
Das ist mittlerweile gut 10 Jahre her. Nach und nach konnte ich verbessern und aktualisieren.
Neue Hardware sowie neue Software einführen.
Aktuell bin ich zB. bei der Einführung eines Vertragsmanagement-Systems.
Sobald es nur ein wenig technisch wird, bin ich der Ansprechpartner im Haus.
Hilft dies ggf. zur Meinungsbildung?
Gibt es bei euch bzw. hast Du ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet nach dem Du Maßnahmen zur Modernisierung planst? Es gibt im Beispiel DMS eine Hand voll Anbieter am Markt die im öffentlichen Sektor als Standard herhalten. Ein Vertragsmanagement bzw. eine Vertragsverwaltung ist gerne mal eine Teilfunktionalität eines guten DMS, weil es die Verknüpfung der Verträge in laufende Vorgänge und die Rechnungsablage zulässt. Sich Synergien aus einer einheitlichen Datenhaltung ergeben und unternehmensweite Auswertungen herangezogen werden können.
Bevor du also eine Vertragsverwaltung einführst, sollte der Fokus eher auf einem funktionierenden DMS liegen.
Grundsätzlich würde ich bei der Schilderung in Deinem Fall die EG11 Fallgruppe 2 bzw. EG12 Fallgruppe 1 anstreben und das Entgelt Deiner Dienststelle gegenüber geltend machen wollen. Solltest Du die Stellenbeschreibung selbst anfertigen müssen, könntest Du dich an den Ausarbeitungen von Schnitzenbaumer, Köbler und Hofmann orientieren. Das ist zwar nicht verbindlich, aber doch ganz umfassend ausgearbeitet und mit vielen praxisnahen Beispielen versehen.
Wie oben schon erwähnt, spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob ein MDM Thema der dualen Ausbildung war. Wer sich in einem Themenfeld wie der Informationstechnik darauf beruht, dass er nur die in der Berufsschule/Ausbildung vermittelten Inhalte als Grundlage herzieht, wird in seinem Beruf nicht lange Fuß fassen können. In der Regel sollte man daher immer die zeitgemäße und Marktübliche technologie als Ausgang hernehmen. Wenn vor 20 Jahren noch Terminalserver unter Kienzle der Standard waren, reden wir heute von virtualisierten Servern unter VMware, Hyper-V oder direkt in einer Azure oder AWS Umgebung. Das ist dabei nicht höherwertiger, nur weil es neuer ist. Viel mehr entspricht es dem zeitgemäßen Standard. Wer also vor 20 Jahren Terminalserver betreut hat, bekommt heute nicht automatisch mehr Geld weil er virtuelle Umgebungen betreut und sich dafür entsprechend weiterbilden musste.
Es ist ja nicht maßgeblich, ob es Inhalt der Ausbildung war, sondern ob es aktuell Inhalt der Ausbildung ist. Der individuelle Wissensstand eines TB ist völlig unbeachtlich. Heranzuziehen sind die aktuellen Ausbildungspläne für den entsprechenden Ausbildungsberuf, um zu bewerten, ob es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um eine diesem entsprechende Tätigkeit handelt oder ob darüber hinausgehende Kenntnisse erforderlich sind. Die Aktualisierung von Ausbildungsordnungen kann also durchaus dazu führen, daß eine auszuübende Tätigkeit plötzlich einen geringeren Wert hat.
Das hatte ich versucht damit auszudrücken:
In der Regel sollte man daher immer die zeitgemäße und Marktübliche technologie als Ausgang hernehmen. Wenn vor 20 Jahren noch Terminalserver unter Kienzle der Standard waren, reden wir heute von virtualisierten Servern unter VMware, Hyper-V oder direkt in einer Azure oder AWS Umgebung. Das ist dabei nicht höherwertiger, nur weil es neuer ist. Viel mehr entspricht es dem zeitgemäßen Standard. Wer also vor 20 Jahren Terminalserver betreut hat, bekommt heute nicht automatisch mehr Geld weil er virtuelle Umgebungen betreut und sich dafür entsprechend weiterbilden musste.
Den Bezug zu den Ausbildungsinhalten und der daraus folgerichtigen Ableitung der Definitionen der EG6 Fallgruppe 1 wie von @WasDennNun ausgeführt, ist mir dabei etwas untergegangen.
@WasDennNun:
Siehe oben. Bin ich ganz bei Dir, mit dem Zusatz dass natürlich der Terminalserver-Admin nicht nur -nicht- mehr Geld bekommt, wenn er sich zeitgemäß weiterbildet und heute virtuelle Umgebungen Administriert, sondern das es eben auch so sein könnte, dass die Administration der Terminalserver tlw. nicht mehr die Wertigkeit hat und nach unten korrigiert werden müsste.
Und was mich (bin selber Informatiker) am meisten nervt, ist das die ITler nicht begreifen, dass sie nichts anderes als Dienstleister sind und sie deswegen nicht das Zentrum des Geschehens sind, sondern "nur" das Fundament.
Was der Wertigkeit der Arbeit keinen Abbruch tut.
Darum mein Beispiel mit dem Schreiner.
@superbraz:
Natürlich ist ein IT'ler nicht mit einem Schreiner vergleichbar. Der Schreiner sieht am Ende des Tages was er "geschafft" hat... :D
Mir ist die Wichtigkeit der IT durchaus bewusst, musste als IT'ler aber auch erst lernen, dass man nur das Werkzeug bereitstellt. Klar, Du ziehst einen falschen (oder richtigen?) Stecker und alles steht, aber das ist teil des täglichen Lebens. Viele Berufe haben solche Päckchen zu tragen. Auch wenn der wirtschaftliche Schaden mit stehender IT recht groß ist, impliziert das nicht automatisch ein höheres Gehalt. Wobei das automatisch höhere Gehalt ergibt sich zwangsläufig schon durch die neue EGO im Vergleich zum allgemeinen Teil der Verwaltung. Das darf man nicht vergessen. Wenn die Person im ambulanten Pflegedienst die falsche Medikation verabreicht und Oma an Weihnachten nicht mehr da ist, ist der Schaden wenn auch nicht wirtschaftlich, nicht geringer. Die Vergütung aber schon.
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Wenn die Person im ambulanten Pflegedienst die falsche Medikation verabreicht und Oma an Weihnachten nicht mehr da ist, ist der Schaden wenn auch nicht wirtschaftlich, nicht geringer. Die Vergütung aber schon.
Sehr richtig!
Ich kenne allerdings keine im Pflegedienst tätige, die sich nur mit dem tariflichen (beschämend niedrigen) Lohn abspeisen lässt.