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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Adlerauge am 31.12.2020 16:05
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Eine Kollegin bat mich um Rat, jedoch habe ich keinen:
Während des Urlaubes ist sie erkrankt und hat auch eine Meldung vom Arzt zur Dienststelle gesendet.
Allerdings erfolgte keine Meldung per Telefon, lediglich per E-Mail. Was könnte sie für Folgen erleiden?
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Warum sollte das überhaupt Folgen haben?
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Hat es keine ?
Eventuell wird der Urlaub weiter abgerechnet weil die Meldung verspätet erfolgte?
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Inwiefern erfolgte die Meldung verspätet? Die Sachverhaltsschilderung enthält lediglich unterschiedliche Übermittlungswege, keine unterschiedlichen Zeiten.
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Stimmt, falsch ausgedrückt.
Verspätet nicht, nur auf dem nicht in der DA gewünschten Wege.
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Da es sich dabei um eine unzulässige Abweichung zum Nachteil des AN handelt, ist die DA nichtig.
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Verstehe, das heisst wenn anstatt AU nun Urlaub herangezogen werden würde kann man sich dagegen wehren?
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Hinsichtlich des Urlaubsanspruches ist lediglich relevant, daß die Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Natürlich kann man sich gegen rechtswidriges Verhalten des AG wehren, genau dafür gibt es ArbG.
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Danke.
Ja das wurde sie ja...
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Eine Kollegin bat mich um Rat, jedoch habe ich keinen:
Während des Urlaubes ist sie erkrankt und hat auch eine Meldung vom Arzt zur Dienststelle gesendet.
Allerdings erfolgte keine Meldung per Telefon, lediglich per E-Mail. Was könnte sie für Folgen erleiden?
Mal inhaltlich gesehen: Ist der Weg per E-Mail nicht sogar praktischer (weil man ggf. auch schon Scan/Foto der AU mitschicken kann)? Weil Zeit des Eingangs dokumentiert ist usw. Allemal besser, als irgendeinem MA irgendeine Krankmeldung zu diktieren.
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hab das mal bei ner normalen krankmeldung erlebt was eine übersendung permail ausmachen kann es begann damit das sie im spamordner landete
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Und? Ein reines AG-Problem.
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Noch eine Info:
Die E-Mail wurde erst gegen Ende der Dienstzeit geschrieben, nicht morgens.
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Vielleicht fragst Du deine Kollegin erst nochmal nach allen relevanten Sachen und stellst die Frage nochmal komplett ein. Immer neue Dinge nach zu schieben, macht die Sache nicht einfacher .....
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Noch eine Info:
Die E-Mail wurde erst gegen Ende der Dienstzeit geschrieben, nicht morgens.
Na und?
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Noch eine Info:
Die E-Mail wurde erst gegen Ende der Dienstzeit geschrieben, nicht morgens.
Na und?
Entgeltfortzahlungsgesetz § 5: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“
Wenn die AU morgens bekannt ist, man sogar beim Arzt war, dann ist die abendliche Meldung zumindest nicht mehr unverzüglich.
Welche folgen das haben kann: Keine Entgeltfortzahlung z.B.
Den Urlaubstag bekommt man allerdings gut geschrieben.
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Steht auf der Bescheinigung jetzt auch eine Uhrzeit?
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Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung. Es wird also stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
Unverzüglich heißt nicht sofort.
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Steht auf der Bescheinigung jetzt auch eine Uhrzeit?
Es geht nicht um die AUB vom Arzt, sondern um die Arbeitsunfähigkeitsmitteilung vom AN an den AG.
Oder entscheidest du dich erst nachmittags, dass du nicht zur Arbeit gehst, weil du morgens 39 Grad Fieber gemessen hast?
Und würdest du dann auch erst nachmittags deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du arbeitsunfähig bist und nicht zur Arbeit erscheinst?
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung. Es wird also stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
Unverzüglich heißt nicht sofort.
Absolut: Wenn man aber sich zum Arzt schleppen kann und sich eine AU holen kann, dann ist es durchaus denkbar, dass man zeitgleich auch den AG diese Mitteilung machen kann.
und wenn dies alles nach Dienstschluss passiert, dann ist auch alles OK.
Wenn man morgens um 9:00 beim Arzt aufläuft um 10:00 die AU hat und sich dann hinlegt und komatös bis nach Dienstschluss pennt, dann ist es auch in Ordnung (nur schwerer nachzuweisen).
Warum dieses auch im Urlaub durchziehen muss, ist mir auch nicht klar, denn der AG muss ja nichts umdisponieren, da er ja nicht mit deiner Arbeitskraft gerechnet hat.
Aber es gibt da wohl AGs, die das stumpf durchziehen und einem die Wahl lassen: Urlaub nehmen oder keine Entgeltfortzahlung.
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Dazu müßte der AG aber nachweisen, daß die für die Entgeltfortzahlung relevante Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich erfolgt ist. Weder muß man sich beim Aufsuchen eines Arztes über eine bestehende AU klar sein noch ist man gezwungen, in seinem Urlaub morgens aufzustehen, um seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen.
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Danke Leute!
Sobald ich Informationen über den ausgang habe melde ich mich zurück.