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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: SJ1992 am 01.01.2021 11:34
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Hallo und erstmal ein frohes neues Jahr an alle! :)
Neues Jahr und die Steuererklärung ruft mal wieder, ich habe das immer gerne schnell abgearbeitet :D
Ich habe nach meinem Abi 6 Jahre im medizinischen Bereich als Angestellte gearbeitet, habe meine Steuererklärung immer selber gemacht. Jetzt habe ich im August das duale Studium als Stadtinspektoranwärterin begonnen und bin ja seit diesem Tag Beamtenanwärterin.
In der Anlage N der Steuererklärung kann ich ja nun Angestellte, Beamter usw. auswählen.
Kann mir von euch jemand sagen, ob ich hier direkt "Beamte" auswählen kann? Ich bin ja nun mal nur Anwärterin, steuerrechtlich gelten aber ja meines Wissens nach die gleichen Regelungen.
Ich freue mich auf eure Antworten! :)
Viele Grüße! :)
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Du bist Beamtin, auch Beamte auf Widerruf sind Beamte,
aber im schwächsten Beamtenverhältnis
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Du solltest eine Urkunde bekommen haben, wo drauf steht, was du bist.
Beamte auf Widerruf. Steuerrechtlich ist es irrelevant, ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Sozialversicherungspflichtigkeit ist hingegen relevant, und das biste du eben nicht mehr.