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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lovion am 04.01.2021 20:28

Titel: Rufbereitschaft
Beitrag von: lovion am 04.01.2021 20:28
Hallo
Ich bin bei einem Stadtwerk mittlerer Größe angestellt. wir leisten ca alle 4 Wochen Rufbereitschaft um dem Regelwerk DVGW 1200 zu entsprechen .Das bedeutet ,30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung muss mit einleiten von Maßnahmen begonnen sein. Zum Einsatz muß Mann mit Firmentransporter und der Technichen Ausstattung vor Ort sein. während der Fahrt zum Einsatzort klärt mann die Gegebenheiten vor Ort Und Fährt seinen Rechner hoch. Das gebiet ist so groß das man ca 20 min Nettofahrzeit rechnen muss ,Arbeitsschutzkleidung ist zu Tragen. Das bedeutet ich kann mich nicht weiter wie 5 Minuten von meinem Fahrzeug entfernen wenn ich pünktlich an meinem Einsatzort ein will. Muss auch mit Strafrechtlichen Konsequenzen rechnen da es sich um Gasversorgung handelt. Meiner Meinung nach handelt es sich um Bereitschaftsdienst ,wie seht ihr das.

Mfg lovion
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Spid am 04.01.2021 20:35
Weder unverbindliche noch gesetzliche Regelungen, wann etwas zu erfolgen hat, sind relevant. Es handelt sich um Auflagen, die der AG - ggfs. - zu erfüllen hat. Sie berühren das Arbeitsverhältnis in keinster Weise. Maßgeblich ist, welche Reaktionszeit für genau welche Reaktion der AG angeordnet hat.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: lovion am 04.01.2021 21:14
Hallo
mein Arbeitgeber ist sehr vorsichtig mit seinen Anweisungen er schreibt; Einsatz Unverzüglich und dann in Klammern (30 Minuten Frist Ist unbedingt einzuhalten).
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Spid am 04.01.2021 21:25
30 Minuten für was? Wegezeit? Eintreffen am Arbeitsort? Arbeitsaufnahme?
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: lovion am 04.01.2021 21:28
Arbeitsaufnahme am individuellen Einsatzort.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: lovion am 04.01.2021 21:32
Verdie hält sich auch Bedeckt bei anfragen, der Betriebsrat hat auch kein Interesse und Kuscht vor dem Vorstand.
Es wurde auch schon gedroht das fragen nicht aufhört.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Spid am 04.01.2021 21:54
Gem. BAG, Urteil v. 31.01.2002 - 6 AZR 214/00, ist eine reine Wegezeit von 25-30 Minuten nicht unüblich und vom AG generell hinzunehmen. Dabei ging das BAG zudem von einem von vornherein feststehenden Ort der Arbeitsaufnahme aus. Steht der Ort nicht von vornherein fest, ist die Wahl des Aufenthaltsortes noch weiter eingeschränkt. Ich halte die geschilderte Anweisung für Bereitschaftsdienst.
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Beitrag von: lovion am 04.01.2021 22:00
Ich wüste nur gerne wie andere Stadtwerke mit so etwas umgehen bzw.ob die einen echten Bereitschaftsdienst haben.
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Beitrag von: Spid am 04.01.2021 22:01
Warum? Das ist für individuelle Ansprüche doch völlig unbeachtlich. Reiche einfach einen Feststellungsantrag beim zuständigen ArbG ein und die Sache klärt sich ganz schnell.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: lovion am 04.01.2021 22:08
ok Danke für die Antwort.
Hätte gerne andere Vorbilder  gehabt weil alle denen man Konkrete Fragen Stellt haben Angst und sagen ja ja
mach du.
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Beitrag von: Schmitti am 05.01.2021 13:13
Angst vor was?
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Beitrag von: lovion am 05.01.2021 22:31
Angst vor Repressalien bzw in Ungnade bei den Vorgesetzten zu Fallen.
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Beitrag von: Spid am 05.01.2021 22:40
Oh, wenn der böse Onkel „Du, Du!“ macht und mit dem Füßchen stampft, muß man natürlich folgsam sein... wie mich dieses Duckmäusertum anwidert.
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Beitrag von: Schmitti am 06.01.2021 08:10
Angst vor Repressalien bzw in Ungnade bei den Vorgesetzten zu Fallen.
Soweit war mir das schon klar, aber konkreter? Welche Repressalien, welche Folgen der Ungnade sind zu fürchten? Mehr, wie das von spid angesprochene, fällt mir da nämlich auch nicht ein.

Ich arbeite mit den Vorgesetzten, bei denen ich in Ungnade bin, am liebsten zusammen. Das ist in beide Richtungen das ehrlichste Arbeitsverhältnis, und nach meiner Ansicht auch das effektivste.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2021 09:21
Welche Repressalien, welche Folgen der Ungnade sind zu fürchten?
z.B. immer die beschissensten Dienste machen zu müssen.
Urlaubstage (z.B. Brückentag) nicht genehmigen, weil alle anderen schon den Brückentag bekommen haben.
Derjenige sein müssen, der in die Jauchegrube steigen muss, während die anderen sich nicht schmutzig machen müssen.

Aber ansonsten halt nichts dramatisches, eben nur die Kleinigkeiten, die man dann als AN eben ebenso anwenden kann, weil der Vorgesetzte in Ungnade gefallen ist.

Insofern:
... wie mich dieses Duckmäusertum anwidert.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Spid am 06.01.2021 09:36
Vor allem nichts, was man nicht abbiegen könnte, indem man sich wöchentlich mit dem AG vor dem ArbG trifft. Vor allem der Brückentag bietet sich ja für vorläufigen Rechtsschutz förmlich an.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Schmitti am 06.01.2021 09:55
...nur die Kleinigkeiten, die man dann als AN eben ebenso anwenden kann, weil der Vorgesetzte in Ungnade gefallen ist.
Eben. Und wer die einmal kennt, will auch kaum darauf verzichten ;-)
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2021 10:29
Vor allem nichts, was man nicht abbiegen könnte, indem man sich wöchentlich mit dem AG vor dem ArbG trifft. Vor allem der Brückentag bietet sich ja für vorläufigen Rechtsschutz förmlich an.
Die Jauchegrube vor dem Arbeitsgericht  ;D
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Versorger112 am 06.01.2021 11:34
Also so einen Quatsch hab ich selten gelesen. Wenn es denn so wäre, ist man meines Erachtens selbst schuld.
Was ist mit dem Betriebsrat, was ist mit dem Vorgesetzten vom Vorgesetzten. Es gibt immer Mittel und Wege, glaube mir.