Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Guido1983 am 07.01.2021 17:08
-
Hallo zusammen,
ich bin Beamtenanwärter einer Bezirksregierung in NRW. Leider war ich Montag nicht in der Lage gewesen den Dienst anzutreten, sodass ich am Montag zum Arzt gegangen bin. Der Arzt hat mich bis Freitag krankgeschrieben. Die AU habe ich an meine Dienststelle geschickt.
Mir ist nun leider nicht ganz klar, muss ich für Samstag/Sonntag ebenfalls eine AU haben oder reicht es wenn ich am Montag den Dienst wieder regulär antreten kann?
Vielen Dank für die Antworten.
Guido
-
Wenn Sie am nächsen Montag den Dienst wieder antreten, bedarf es keines Attestes für Samstag und Sonntag (wenn an diesem Wochenende nicht dienstpalnmäßig Dienst zu leisten wäre).
Wenn Sie Ihren Dienst am Montag nicht antreten, muss die Arbeitsunfähigkeit auch für Samstag und Sonnntag bestätigt werden.
-
Wenn der Dienst am Montag wieder angetreten wird, wie beschrieben für Samstag und Sonntag nichts einreichen. Falls Montag der Dienst nicht angetreten wird einfach ab Montag dann wieder bis ggf. Freitag krankschreiben lassen.
Ich sag mal Stichwort 90 Tage in 3 Jahren als Beamter auf Probe oder ggf. Verlängerung der Anwärterzeit.
-
Wenn der Dienst am Montag wieder angetreten wird, wie beschrieben für Samstag und Sonntag nichts einreichen. Falls Montag der Dienst nicht angetreten wird einfach ab Montag dann wieder bis ggf. Freitag krankschreiben lassen.
Ich sag mal Stichwort 90 Tage in 3 Jahren als Beamter auf Probe oder ggf. Verlängerung der Anwärterzeit.
Du schlägst also vor, dass jemand der durchgängig AU ist, dieses nicht korrekt angeben soll?
Sondern Lügen soll, in dem er behauptet er wäre Sa/So gesund und arbeitsfähig gewesen und Mo hat er einen Rückfall/Neuerkrankung?
-
Wenn der Dienst am Montag wieder angetreten wird, wie beschrieben für Samstag und Sonntag nichts einreichen. Falls Montag der Dienst nicht angetreten wird einfach ab Montag dann wieder bis ggf. Freitag krankschreiben lassen.
Ich sag mal Stichwort 90 Tage in 3 Jahren als Beamter auf Probe oder ggf. Verlängerung der Anwärterzeit.
Du schlägst also vor, dass jemand der durchgängig AU ist, dieses nicht korrekt angeben soll?
Sondern Lügen soll, in dem er behauptet er wäre Sa/So gesund und arbeitsfähig gewesen und Mo hat er einen Rückfall/Neuerkrankung?
nein, er muss am Montag ein Attest vorlegen, in dem die AU ab Samstag attestiert wird, d.h. eine Verlängerung der AU. Ich habe mich hier etwas unverständlich ausgedrückt
-
Sprich er muss spätestens Samstag zum Arzt die AU ausstellen lassen.
-
Aber nicht wenn man am Wochenende wieder arbeitsfähig war und erst wieder in der Nacht vom Sonntag auf Montag arbeitsunfähig wird...
-
Wenn der Dienst am Montag wieder angetreten wird, wie beschrieben für Samstag und Sonntag nichts einreichen. Falls Montag der Dienst nicht angetreten wird einfach ab Montag dann wieder bis ggf. Freitag krankschreiben lassen.
Ich sag mal Stichwort 90 Tage in 3 Jahren als Beamter auf Probe oder ggf. Verlängerung der Anwärterzeit.
Du schlägst also vor, dass jemand der durchgängig AU ist, dieses nicht korrekt angeben soll?
Sondern Lügen soll, in dem er behauptet er wäre Sa/So gesund und arbeitsfähig gewesen und Mo hat er einen Rückfall/Neuerkrankung?
-
den arzt möchte ich sehen der samstag offen hat
-
ärztlicher Bereitschaftsdienst
-
den arzt möchte ich sehen der samstag offen hat
Außerdem kannst ja auch schon am Freitag oder Donnerstag zum Arzt gehen und um eine Verlängerung der voraussichtlichen AU um 2,3,4,5,6,7 Tage bitten.
Und dann am Montag zur Arbeit watscheln, wenn du nicht mehr AU bist.
-
Ich sag mal Stichwort 90 Tage in 3 Jahren als Beamter auf Probe oder ggf. Verlängerung der Anwärterzeit.
Aber zählen die 90 Tage nicht ohnehin mit Wochenende? Andernfalls wären doch 3 Monate = 60 "Werktage" krank?
Oder rechne ich falsch?
Wie wird es in der Praxis gemacht? ::)