Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MarcBelger am 12.01.2021 14:07
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Hallo Leser,
ich befinde mich aktuell in folgender Situation:
- Realschulabschluss 2016
- Sommer 2019 Abschluss zum Anwendungsentwickler
- Übernahme im Öffentlichen Dienst in E8 Stufe 1
Für nächstes Jahr will ich aufjedenfall Höhergruppiert werden.
Mindestens E9b.
Jetzt ist meine Frage:
Ist es mit ca. 1,5 Jahr Berufserfahrung zu viel gefordert wenn ich zu der E9b noch eine Zulage von evlt. 500€ fordere ??
Und wäre ein Aufstieg in E10 ohne Zulage dann direkt möglich, wenn die Stellenbeschreibung entsprechend angepasst wird??
(3 Kollegen mit ähnlichen Tätigkeiten sind in E11)
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Der TVÖD sieht eine solche Zulage nicht vor. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Also angenommen ich bekomme eine Stellenbeschreibung, welche E10 entspricht, könnte ich dann keine weitere Sonderzulage fordern ?? ich meine gehört zu haben, dass man bis zu 1000€ pro Monat mehr Zahlen kann für bis zu 5 Jahre
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Fordern kannst Du alles mögliche, im Tarifvertrag ist es nicht vorgesehen.
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Aber es ist machbar und muss nur genehmigt werden oder verstehe ich das falsch ?
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Der Tarifvertrag legt lediglich eine Mindestvergütung fest. Es gibt aber zahlreiche kommunale AG, denen eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt ist.
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Alles klar... also probieren und hoffen
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Schau mal bei der Arbeitgeberrichtlinie der VKA (Fachkräfte-RL). Da steht Deine Zulage. Ab E 9
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Auch Arbeitgeberrichtlinien gestatten solchen kommunalen AG, denen eine übertarifliche Vergütung nicht gestattet ist, keine ebensolche.
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Entfällt der Bestandschutz, wenn im Vertrag eine Vorbehaltliche Eingruppierung verabredet wurde. Und die Eingruppierungsprüfung erst nach 5 JAhren erfolgt?
Bitte um kurze Antwort
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Welcher Bestandsschutz?
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
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Die Eingruppierung richtet sich nach deiner dauerhaften auszuübenden Tätigkeit. Wenn diese der E10 entspricht, dann steht dir auch ein Entgelt nach dieser Entgeltgruppe zu. Eine darüber hinausgehende Fachkräftezulage würde sich z.B. nach der Fachkräfte-RL der VKA richten.
Klär also mit deinem AG mal die Anwendbarkeit der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren
(Fachkräfte-RL) ab. Diese wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Abrufbar unter: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/200919_Fachkr%C3%A4fte-Richtlinie.pdf
Voraussetzung wäre aber z.B. das du neu eingestellt wirst (Personalgewinnung) oder eine Abwanderung zu einem anderen Arbeitgeber droht (Personalbindung).