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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SiLau am 13.01.2021 10:17

Titel: Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: SiLau am 13.01.2021 10:17
Hallo Ihr LIeben,

ich arbeite in der Pflege (30%), wie wir alle Wissen schiebt die Pflege ständig Überstunden.

Bei uns ist es so das automatisch bei 20 Überstunden diese ausgezahlt werden, ich wollte diesem jetzt widersprechen und bekam dann die Antwort zurück das dies nicht geht, weil es eine Betriebsvereinabrung gibt die die Auszahlung so regelt. Da ich Lohnsteuerklasse 5 habe ist eine Auszahlung für mich totaler Unsinn.

Könntet Ihr mit bitte weiterhelfen...ist es wirklich rechtskonform?
Ich möchte ja Überstunden machen und meinen Kollegen helfen, aber nicht wenn dabei überhaupt nichts rum kommt.

Danke euch!
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: Pepper2012 am 13.01.2021 10:39
Inwieweit spielt die Lohnsteuerklasse am Ende (des Jahres) eine Rolle?
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: Spid am 13.01.2021 10:40
Hallo Ihr LIeben,

ich arbeite in der Pflege (30%), wie wir alle Wissen schiebt die Pflege ständig Überstunden.

Bei uns ist es so das automatisch bei 20 Überstunden diese ausgezahlt werden, ich wollte diesem jetzt widersprechen und bekam dann die Antwort zurück das dies nicht geht, weil es eine Betriebsvereinabrung gibt die die Auszahlung so regelt. Da ich Lohnsteuerklasse 5 habe ist eine Auszahlung für mich totaler Unsinn.

Könntet Ihr mit bitte weiterhelfen...ist es wirklich rechtskonform?
Ich möchte ja Überstunden machen und meinen Kollegen helfen, aber nicht wenn dabei überhaupt nichts rum kommt.

Danke euch!
Eine Betriebsvereinbarung kann dies zum Regelungsgegenstand haben. Ob dem hier so ist, kann in Unkenntnis der Betriebsvereinbarung nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: WasDennNun am 13.01.2021 12:53
Da ich Lohnsteuerklasse 5 habe ist eine Auszahlung für mich totaler Unsinn.
Wie Pepper schon andeutete, ist es kein Unsinn, du bekommst dein Geld (also die "zu viel" gezahlt Steuer)  mit der Steuererklärung zurück.
Damit du das Gefühl hast, dass sich deine Arbeit lohnt, kannst du ja mit deinem Partner nächstes Jahr in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln.
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: was_guckst_du am 13.01.2021 13:51
..Steuerklassekombination III/V ist sowieso nur die monatliche Blendung, um nach 12 Monaten die Augen zu öffnen.. 8)
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: Infa am 14.01.2021 12:06
Nur wenn man es nicht richtig macht ;)
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: Tryer am 12.02.2021 08:42
Ähnliches ist mir auch mal passiert, bis mir dann nach einiger Zeit dargelegt wurde, es sei von mir freiwillig geleistete Arbeit, sei ja nie angeordnet worden (war es wohl, nur nicht schriftlich).....ich hab dann mal die Überstunden eingestellt und plötzlich wurde mir schriftlich zugesagt, dass ich sie nach sechs Monaten schrittweise wieder abbauen könnte.
Titel: Antw:Überstundenauszahlung kann nicht widersprochen werden
Beitrag von: Wdd3 am 12.02.2021 08:48
Ich glaube das ist nur wage ähnlich. Arbeitest du in der Pflege? Oder zumindest an einem Arbeitsplatz an dem 365 Tage p. A. gearbeitet wird? Erst dann wird es vergleichbar.