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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: rbnsdrs am 18.01.2021 09:29
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Hallo zusammen, leider habe ich in der Historie keinen passenden Beitrag gefunden. Aus diesem Grund schreib ich kurz einen Neuen :)
Ich werde zum 01.03.21 vom TVöD - VKA in den Diakonischen Tarifvertrag AVR wechseln. Arbeitgeberwechsel inkludiert.
Wie schaut das mit meinem Resturlaub / Urlaub aus dem Vorjahr aus, kann ich den kompletten Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Oder darf nur der Urlaubsanspruch aus dem neuen Kalenderjahr mitgenommen werden?
Über Infos von Euch/Ihnen wäre ich sehr sehr dankbar
Gruß Rbn
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Weder noch.
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Danke für die schnelle Antwort.. somit muss ich meinen kompletten Urlaub nehmen :( ?
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Weder besteht eine solche Verpflichtung noch ließe sie sich aus meinen Ausführungen folgern.
Bestehende Urlausbansprüche sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.