Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Franzie96 am 18.01.2021 12:31

Titel: Muss die Zulage neu berechnet werden?
Beitrag von: Franzie96 am 18.01.2021 12:31
Hallo Zusammen,

mal angenommen wir haben folgende Situation:  ;D

AN sitzt im Verwaltungslehrgang II
AN bekommt EG 8 Stufe 3

AN bewirbt sich dann auf eine Stelle EG 9c und bekommt die Stelle.
AN erhält dann EG 8 Stufe 3 mit einer Zulage zu 9c Stufe 3.

Der AN hat dann ein paar Monate später einen Stufenaufstieg nach 4.

AN bekommt dann EG 8 Stufe 4 mit Zulage zu EG 9c Stufe 3?!?!?!

Ist das so richtig oder müsste die Zulage dann nicht nach 9c Stufe 4 angepasst werden? ???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße


Titel: Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
Beitrag von: Spid am 18.01.2021 12:53
Im geschilderten Fall ist die Zulage nicht neu zu berechnen, da auf den Zeitpunkt des erstmaligen Zustehens der Zulage abgestellt wird, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 EGO.
Titel: Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
Beitrag von: personallife am 18.01.2021 13:06
Hängt das dann mit der Stufenlaufzeit zusammen ( da bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt)?

Und wenn er seine Weiterbildung hat kommt er dann in die E9c S4 oder in Stufe 3?
Titel: Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
Beitrag von: Spid am 18.01.2021 13:10
Welche Höhergruppierung?

Die Höhergruppierung erfolgt im Augenblick des Erfüllens der Ausbildungs- und Prüfungspflicht stufengleich entsprechend der dann vorliegenden tatsächlichen Umstände. Das Entgelt richtet sich hingegen nach Vorbemerkung Nr. 7 Ans. 4 Satz 3 EGO.
Titel: Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
Beitrag von: Franzie96 am 22.01.2021 12:53
Danke!