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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Franzie96 am 18.01.2021 12:31
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Hallo Zusammen,
mal angenommen wir haben folgende Situation: ;D
AN sitzt im Verwaltungslehrgang II
AN bekommt EG 8 Stufe 3
AN bewirbt sich dann auf eine Stelle EG 9c und bekommt die Stelle.
AN erhält dann EG 8 Stufe 3 mit einer Zulage zu 9c Stufe 3.
Der AN hat dann ein paar Monate später einen Stufenaufstieg nach 4.
AN bekommt dann EG 8 Stufe 4 mit Zulage zu EG 9c Stufe 3?!?!?!
Ist das so richtig oder müsste die Zulage dann nicht nach 9c Stufe 4 angepasst werden? ???
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße
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Im geschilderten Fall ist die Zulage nicht neu zu berechnen, da auf den Zeitpunkt des erstmaligen Zustehens der Zulage abgestellt wird, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 EGO.
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Hängt das dann mit der Stufenlaufzeit zusammen ( da bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt)?
Und wenn er seine Weiterbildung hat kommt er dann in die E9c S4 oder in Stufe 3?
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Welche Höhergruppierung?
Die Höhergruppierung erfolgt im Augenblick des Erfüllens der Ausbildungs- und Prüfungspflicht stufengleich entsprechend der dann vorliegenden tatsächlichen Umstände. Das Entgelt richtet sich hingegen nach Vorbemerkung Nr. 7 Ans. 4 Satz 3 EGO.
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Danke!