Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ede65 am 18.01.2021 14:46
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Hi Forum.
ich hätte folgende Frage.
Was ist wenn ich wegen Dienstunfähigkeit aufgrund kurzer Dienstzeiten (18 Jahre ) nur die Mindestversorgung
bekommen würde allerdings auch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hätte.
Mindestversorgung in RLP ist 65% von A 4 Stufe 7. Rentenansprüche und VBL auch 18 Jahre.
Für die Berechnung finde ich leider nichts bei Dienstunfähigkeit.
Vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle hier.
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Nach § 25 LBeamtVG wird der nach § 24 Abs 1 berechnete Ruhegehaltssatz bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vorübergehend bis zur Altersgrenze in der Rentenversicherung auf Antrag erhöht. Das gilt aber nicht für die Mindestversorgung. Ob der Antrag dennoch etwas bringt, muss beim Landesamt für Finanzen erfragt werden.
Nach Rentenbeginn wird die Mindestversorgung wegen des Zusammentreffens mit Renten nach § 75 LBeamtVG und nach § 24 Abs. 4 LBeamtVG gekürzt werden.