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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DerLustigeOpa am 19.01.2021 09:26
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Hallo zusammen,
Drei kurze Fragen:
- Ist die einseitige Anordnung durch den AG zum befristeten Wechsel des Arbeitsplatzes bei TB zulässig oder bedarf es der Zustimmung durch den AN?
- Wenn es der Zustimmung bedarf: Muss diese Zustimmung/Ablehnung explizit gegeben werden oder gibt es eine Art stillschweigende Akzeptanz?
- Im Fall der stillschweigenden Zustimmung: Wie lange wäre die Frist bis diese angenommen werden könnte?
Konkret ist die (schriftliche) Rede von der "Unterstützung" eines anderen Amtes als Sachbearbeiter für 3 Monate mit anschließender Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit in eigentlich Amt bzw. der eigentlichen Abteilung.
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Eine Abordnung aus dienstlichen Gründen von nicht mehr als drei Monaten Dauer bedarf weder der Zustimmung des AN noch müßte dieser zuvor gehört werden, siehe §4 Abs. 1 TVÖD.
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Super, danke für die Info.