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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: MiauMiau am 19.01.2021 11:45

Titel: Besonderes Gewinnungsinteresse in der IT Branche zwecks Stufenzuordnung
Beitrag von: MiauMiau am 19.01.2021 11:45
Guten Tag,

folgendes Problem: Bei Neueinstellung (Höherer Dienst/IT) wird die Erfahrungsstufe 3 festgelegt, da laut Personalabteilung noch keine 6 Jahre Berufserfahrung erreicht wurden (es fehlt 1 Jahr).

Gibt es hier die Möglichkeit im nächsten Jahr - wenn die 6 Jahre Berufserfahrung erreicht wurden - sofort in die Stufe 4 zu rutschen bzw. ist dies zu vereinbaren? Oder kann dies auch im Wege einer Zulage geregelt werden? Eine Sicherheitszulage wird übrigens schon gezahlt.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und erfolgreich argumentieren können. Danke vorab!
Titel: Antw:Besonderes Gewinnungsinteresse in der IT Branche zwecks Stufenzuordnung
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2021 15:41
Man kann förderliche Zeiten §16.2 S3 anerkenne, sprich man wird auf Stufe 3 im 2. Jahr eingestellt.
(und bitte nicht Höherer Dienst, sagen den gibt nicht im TV Bereich, dass ist Beamtenkalkrieselkacke)

 man kann eine Zulage zu einer höheren Stufe vereinbaren (§16. 6), sprich man bekommt sofort das Entgelt der Stufe 5.

Und wenn man alles richtig gut macht dann bekommt man in einem Jahr die Stufe 6 bezahlt  8)