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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: euterchen am 20.01.2021 14:09

Titel: Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: euterchen am 20.01.2021 14:09
Hallo,

wenn man weniger als ein Jahr und außerhalb der Probezeit i. R. d. VKA angestellt ist, kann man doch spätestens am 3.2. zum 28.2. kündigen, oder!?

Ist am 3.3. auch eine Kündigung zum 14.3. möglich?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Saggse am 20.01.2021 14:17
Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende. Eine Kündigung zum 14.3. sollte bis zum 28.1. möglich sein.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Spid am 20.01.2021 14:20
Sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, lautet die Antwort auf beide Fragen „nein“. Eine fristgerechte Kündigung zum 14.03. ist nicht möglich.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: euterchen am 20.01.2021 14:55
Die Anstellung ist befristet.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Spid am 20.01.2021 15:09
Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: euterchen am 21.01.2021 06:16
Dankeschön.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Lars73 am 21.01.2021 06:19
Denkbar ist ggf. ein Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitraum.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Carnie am 21.01.2021 07:21
Aber die Kündigungsfristen stellen doch nur ein Minimum dar oder ? Als wenn ich jetzt bereits zum 31.12.2022 kündige und das meinem Arbeitgeber so mitteile könnte er es akzeptieren und mein Arbeitsverhältnis endet zu diesem Zeitpunkt?
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Texter am 21.01.2021 07:35
Ja, aber nur weil der 31.12. der Schluss eines Kalendervierteljahres ist. Eine Kündigung zum 30.12.2022 wäre nicht tarifkonform.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Saggse am 21.01.2021 09:53
Ja, aber nur weil der 31.12. der Schluss eines Kalendervierteljahres ist. Eine Kündigung zum 30.12.2022 wäre nicht tarifkonform.
Der Tarifvertrag schreibt nur vor, bis zu welchem Termin frühestens gekündigt werden kann. Jeder spätere Termin wäre also möglich - selbstverständlich auch der 30.12.2022.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Lars73 am 21.01.2021 10:09
Laut Tarifvertrag darf nur zu bestimmten Tagen gekündigt werden.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 11:41
Eben, zum Monatsschluß oder zum Quartalsende, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: dahofa am 21.01.2021 12:47
Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.

Würde hier nicht der 31.1. ausreichen (bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen)?
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 12:54
Nein, da es ein Sonntag ist.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: Weltraumpräsident am 21.01.2021 13:28
Und § 193 BGB vorliegend keine Anwendung findet. Anwendung fände er z. B. zum Anheizen des Ofens, wenn man ihn sodann in Papierform zur Hand hätte.
Titel: Antw:Zu Mitte des Monats kündigen?
Beitrag von: dahofa am 21.01.2021 14:42
Nein, da es ein Sonntag ist.
Ja da hast Du recht. Meine Frage bezog sich ohne Nennung der Jahreszahl, da diese in den Vorposts nicht genannt wurde.