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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Moonlight am 21.01.2021 13:56
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Hallo,
ich arbeite bei einer Kreisverwaltung und habe derzeit Probleme. Ich bekleide eine EG9a Stelle und bekomme mit der Begründung, ich würde noch eingearbeitet werden, eine Bezahlung mit einer geringeren Entgeltgruppe. Gespräche mit der Personalabteilungsleitung hat leider ergeben, was ich schon vermutet habe; es wurde nur immer wieder wiederholt, dass ich ja in der Einarbeitung sei und die Arbeitgeberverbände diesem Verfahren zugestimmt hätten. Naja, dass der ArbeitGEBERverband nicht auf der Seite der Angestellten ist, ist mir schon schlüssig.
Nun ist es folgendermaßen. Ich bin eine hartnäckige Person. Ich will dagegen angehen, bis zur letzten Instanz. Wer wäre als nächstes zuständig diese Sache zu klären/zu überprüfen? Ich wohne in NRW. Wir haben hier Regierungsbezirke. Ich vermute aber kaum, dass die Kommunalaufsicht des Regierungsbezirks ein solches Aufgabengebiet hat. Muss ich mich direkt an das Land NRW wenden? Wer kann mir da weiterhelfen?
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An das zuständige ArbG.
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Ich will ungern einen Anwalt einschalten, da meiner bereits sagte, dass man 100% zu Gericht geht und selbst wenn man Recht bekommt, die Kosten von mir getragen werden müssen.
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Man kann auch ohne Anwalt Klagen. Sind denn nachweisbar Aufgaben nach E9a übertragen wurden?
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Du benötigst dafür keinen Anwalt.
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Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D
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Einen Anwalt würde ich in jedem Fall hinzuziehen. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten warten bis man eine abgeschlossen hat und Vollgas zum Arbeitsgericht.
Wenn man Spid ganz liebt fragt, hat er vielleicht sogar eine Klagevorlage für dich :)
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Fordere deinen AG auf dir mitzuteilen, was deine jetzigen und was dann (nach deiner Einarbeitung) deine zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn er sagt: Kein Unterschied, dann warte die Einarbeitung ab und fordere dein Entgelt ein.
Wenn sie nicht wollen, dann sollte das leicht beim ArbG durchgewunken werden.
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Man kann auch ohne Anwalt Klagen. Sind denn nachweisbar Aufgaben nach E9a übertragen wurden?
Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.
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Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?
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Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D
Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..
Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..
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Einen Anwalt würde ich in jedem Fall hinzuziehen. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten warten bis man eine abgeschlossen hat und Vollgas zum Arbeitsgericht.
Wenn man Spid ganz liebt fragt, hat er vielleicht sogar eine Klagevorlage für dich :)
Ich hab eine Rechtsschutzversicherung allerdings greift sie erst nach 3 Monaten Wartezeit, der Schadensfall ist leider schon eingetreten
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Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?
...dies Norm kenn viele Personaler gar nicht... ;D
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..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)
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Die Tätigkeit die du machen sollst ist klar und unstrittig E9a?
Bei einer Klage wäre die Darlesungslast bei dir. Dafür musst du Darlegen was die übertragenden Aufgaben sind, welche Arbeitsvorgänge (mit welchen Zeitanteilen) sich daraus ergeben und welche Entgeltgruppe sich daraus ergibt.
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Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?
Einen Arbeitsvertrag habe ich erhalten. Mit meiner damaligen EG7. Derzeit wurde ich in die EG8 eingruppiert und bald soll dann die endgültige Eingruppierung in EG9a erfolgen. Lt. Stellenausschreibung habe ich mich auf eine EG9a Stelle beworben.
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..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)
Ähm, der Personalrat hier funktioniert nur insoweit, dass Kaffee gekocht und Browserspiele gespielt werden. Für die Beschäftigten einsetzen? Nein.
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Ich habe nicht nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Ich fragte, wie der AG seiner Nachweispflicht nachgekommen ist.
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Die Tätigkeit die du machen sollst ist klar und unstrittig E9a?
Bei einer Klage wäre die Darlesungslast bei dir. Dafür musst du Darlegen was die übertragenden Aufgaben sind, welche Arbeitsvorgänge (mit welchen Zeitanteilen) sich daraus ergeben und welche Entgeltgruppe sich daraus ergibt.
Wie gesagt, eine Stellenbeschreibung wurde mir nie ausgehändigt.
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ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
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ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Bleibt nur die Frage, wie man nachweist, dass man 9a Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Bzw. wie man seine auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten nachweist.
Ich würde die ausgeübten Tätigkeiten dem Personaler vorlegen und ihm mitteilen, dass er bitte bestätigen soll, dass diese sich auch mit den auszuübenden decken.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
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...mit dem Effekt, dass man ggfls. plötzlich auf einer EG10 Stelle sitzt... 8)
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Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.
Wenn, wie Du hier schreibst, der Einarbeiter Dir sagt, was Du tun sollst, könnte es an den fehlenden "selbständigen Leistungen" (über 50%) liegen.
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ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?
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Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.
Wenn, wie Du hier schreibst, der Einarbeiter Dir sagt, was Du tun sollst, könnte es an den fehlenden "selbständigen Leistungen" (über 50%) liegen.
Wem wurde während der Einarbeitungszeit nicht gesagt was er zutun hat? Also Neuling weiß man doch nicht womit man anfangen soll und wie der Hase läuft.
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ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.
Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?
Was ist daran unklar?
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ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.
Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.
Ganz genau. Deswegen will ich ja dagegen vorgehen und frahe hier nach Rat.
Ich bin drauf und dran mich einfach wegzubewerben, weil dieser Arbeitgeber so inkompetent ist. Wer weiß, was die noch so machen wie sie es wollen.
Zumal ich direkt nach der Ausbildung eine EG8 Stelle innehatte. Demnach hätte man mir ja auch nicht dir EG8 zahlen dürfen, weil ich ja ein Grünschnabel war. Hab ich aber doch bekommen, ab Tag 1, trotz Einarbeitung.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?
Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?
Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.
Ja gut aber ich könnte selbst ja dann nicht darüber urteilen was zu wie viel Prozent selbstständig ist. Ich verstehe das Ganze nicht. Wenn doch eine EG9a Stelle ausgeschrieben wird und ich mich erfolgreich auf diese Stelle bewerbe, dann bedeutet das doch, dass ich Tätigkeiten einer EG9a auszuüben habe.
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Nein, Stellen sind tariflich unbeachtlich.
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Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D
Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..
Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..
Es sollte schon irgendwo verschriftlicht sein welche Tätigkeiten denn nun genau während der sagenumwobenen Einarbeitungszeit (oder auch "Probezeit") nicht auszuüben sind; schließlich wollen wir nicht, dass du das aus Versehen mit erledigst. Denn gem. Argumentation kannst du es ja (noch) nicht. Sie vertreten die Meinung du würdest nicht alle Aufgaben übernehmen, indessen geht es doch darum welche Aufgaben dir in welchem Umfang vorübergehend nicht übertragen wurden und ob sich sodann eine niedrigere EG ergibt als die ursprünglich der Tätigkeiten zugedachte EG 9a. Ich denke jedoch, dass deren Formulierung dasselbe oder etwas in der Art aussagen will. Jedenfalls ist es nicht von Belang was du tatsächlich für eine Tätigkeit ausübst. Du kannst auch Hampelmann machen - ändert nichts an deiner Eingruppierung. Viva la Tarifautomatik.
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Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D
Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..
Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..
Es sollte schon irgendwo verschriftlicht sein welche Tätigkeiten denn nun genau während der sagenumwobenen Einarbeitungszeit (oder auch "Probezeit") nicht auszuüben sind; schließlich wollen wir nicht, dass du das aus Versehen mit erledigst. Denn gem. Argumentation kannst du es ja (noch) nicht. Sie vertreten die Meinung du würdest nicht alle Aufgaben übernehmen, indessen geht es doch darum welche Aufgaben dir in welchem Umfang vorübergehend nicht übertragen wurden und ob sich sodann eine niedrigere EG ergibt als die ursprünglich der Tätigkeiten zugedachte EG 9a. Ich denke jedoch, dass deren Formulierung dasselbe oder etwas in der Art aussagen will. Jedenfalls ist es nicht von Belang was du tatsächlich für eine Tätigkeit ausübst. Du kannst auch Hampelmann machen - ändert nichts an deiner Eingruppierung. Viva la Tarifautomatik.
Ich hab jetzt 2 Seiten voll an Arbeitsschritten und Aufgabenbereichen, die ich bereits mache und zu großem Teil auch selbstständig. Mir wurde bis heute nicht mitgeteilt, welche Aufgaben ich nicht zu erledigen habe oder etwas in der Art. Die Leitung der Personalabteilung meinte, dass ich wohl ein (Ablehnungs-)Schreiben erhalte, da ich Ansprüche auf die Differenz zwischen der EG7 bzw. EG8 und EG9a geltend gemacht habe. Ich bin gespannt, was in dem Schreiben steht. Soll wohl noch durch die Hände des Arbeitgeberverbandes gehen, bevor an mir zugestellt wird.
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Vergiss nicht, in deinen Notizen auch die zeitlichen Anteile der Tätigkeiten zu dokumentieren, nicht nur die Tätigkeiten an sich.
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Ich würde die ausgeübten Tätigkeiten dem Personaler vorlegen und ihm mitteilen, dass er bitte bestätigen soll, dass diese sich auch mit den auszuübenden decken.
Vorher würde ich natürlich die Zeitanteile etc. so "legen", dass eine höhere EG raus kommt.
Auch würde ich zunächst die Zeitanteile nicht den Personaler vorlegen.
Auch würde ich den Personaler sagen, dass man, sofern man nicht umgehend eine Rückmeldung bekommt, die Arbeit (partiell) einstellen muss, da man ja nicht weiß, ob man unerlaubterweise Dinge macht, die man nicht machen darf.
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Warum sollte es zielführend sein, die eigene Rechtsposition zu unterminieren?
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...mit dem Effekt, dass man ggfls. plötzlich auf einer EG10 Stelle sitzt... 8)
Oder E7. Alles schon vorgekommen.
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Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.
Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?
Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.
Gibt es ein entsprechendes Urteil was diese Vorgehensweise als Verwertbare Grundlage eingestuft hat? Habe solche Fälle hier in Dauerschleife und würde das ganze gerne mal in geregelte Bahnen lenken.
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Vergiss nicht, in deinen Notizen auch die zeitlichen Anteile der Tätigkeiten zu dokumentieren, nicht nur die Tätigkeiten an sich.
Mache ich ☺️
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..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Personalrat meist gar nichts ausrichten kann oder auch will.
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..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Personalrat meist gar nichts ausrichten kann oder auch will.
Ja, aber es gibt auch PR die was ausrichten können und wollen.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)