Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Börnie am 22.01.2021 12:13
-
Die VKA hatte in 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA am 21. November 2008
Die Mitgliederversammlung stellt den Mitgliedverbänden frei, eine allgemeine
übertarifliche Regelung zur Gewährung einer Arbeitsmarktzulage wie folgt zu treffen:
„1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von
qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten
zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in
Höhe von bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt
werden. 2Die Zulage kann befristet werden.“
Weiß hier jemand, ob der KAV NW hiervon Gebrauch gemacht hat?
(Der TVöD trifft hierzu natürlich keine Aussage.)
-
Kurze Info: Meine Recherchen haben ergeben, dass der KAV NW die Anwendung der Arbeitsmarktzulage bis zum heutigen Tage nicht freigegeben hat.