Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Vincentz am 23.01.2021 21:54
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Guten Abend zusammen,
muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Tarifgebietes des TVÖD die erworbene Erfahrungsstufe (aktuell P12/5) vom neuen Arbeitgeber berücksichtigt werden oder kann dieser eine niedrigere Erfahrungsstufe ansetzen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mfg
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Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab.
Letzteres.
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D.h., dass ich meine Stufe 5 verlieren könnte und in eine niedrige Stufe innerhalb der Entgeltgruppe eingruppiert werden könnte?
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Selbstverständlich. Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 bzw. bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 bzw. bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3. Die Übernahme der Stufe und/oder die Berücksichtigung weiterer förderlicher Zeiten ist jedoch möglich. Deswegen nennt man es Vertragsverhandlungen: Du mußt Dich nicht auf eine niedrigere Stufe einlassen.
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Vielen Dank für die informative Antwort!!