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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Storm85 am 25.01.2021 09:46
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Liebes Forum,
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins dunkle bringen:
Ich bin seitdem August 2020 von entgeltgruppe 9a Stufe 4 in entgeltgruppe 9b Stufe 3 höhergruppiert. Ich erhalte zusätzlich den garantiebetrag in Höhe von 95,24€. Müsste dieser nicht 180€ betragen? Erfragen bei Personalabteilung und Personalrat ergaben nicht die gleiche Antwort.
Vielen Dank
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Ja.
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Bekommst du außerdem eine Entgeltgruppenzulage?
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Danke für die Antworten :)
Ich bekomme das gehalt der entgeltgruppe 9b Stufe 3 plus einem garantiebetrag von 95,24. Sonst keine weitere Entgeltgruppen Zulage.
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Dann gibt es keinen Grund für eine Reduzierung des Garantiebetrages.
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Liebes Forum,
Mittlerweile hat sich ergeben, dass ich den vollen Garantiebetrag für das letzte Jahr ausbezahlt bekomme, also 180€. Des weiteren ist mir aber mitgeteilt worden, dass die Tariferhöhung für das Jahr 2021 mit diesem Garantiebetrag verrechnet wird. Sprich für dieses Jahr bekäme ich einen Garantiebetrag von 130€ (180€-50€ Tariferhöhung) Ist das so richtig?
Nochmals danke für die Antworten
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Nein.
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Vom Wortlaut der Regelung könnte man tatsächlich auch von einem statistischen "bisherigen Tabellenentgelt" ausgehen, das durch den Garantiebetrag aufgestockt wird - zumal der Garantiebetrag zuvor entsprechend der Tariferhöhungen dynamisiert war. Spätestens mit der Einigung auf einen Festbetrag in der letzten Tarifrunde kommt in der Gesamtschau der Norm aber zum Ausdruck, daß das "bisherige Tabellenentgelt" i.S.d. tariflichen Norm nicht jenes ist, das zum Zeitpunkt der Höhergruppierung zustand, sondern auf des Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe.
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Und da die Entgelterhöhung in der alten und in der neuen Entgeltgruppe gleich hoch sind, bleibt es bei dem Garantiebetrag von 180 €.
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Der Garantiebetrag wird nur für die Dauer der betreffenden Stufenlaufzeit in der neuen höheren EntgGr. gezahlt und entfällt mit dem Erreichen der nächsthöheren Stufe; danach wird das reguläre Tabellenentgelt gezahlt.
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Wo käme im Sachverhalt ein Stufenaufstieg vor?
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Einen Stufenaufstieg gab es nicht.