Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bad-man am 28.01.2021 10:20
-
Hallo zusammen,
folgende Frage die aktuell mich betrifft, und bei der ihr mir vielleicht helfen könnt.
An Feiertagen ist unser Hallenbad geschlossen. Hier bekomme ich natürlich dann meine Arbeitszeit von 8 Std die ich sonst hätte gearbeitet gutgeschrieben.
Jetzt habe ich aber am 6.1. für meinen Chef den Kontrollgang übernommen und 2 Stunden gearbeitet.
Bekomme ich jetzt die 2 Stunden bezahlt plus 2 Stunden ausgleich ?
Also steht insgesamt am 6.1 dann 4 Stunden auf meinem Stundenkonto was bedeutet ich habe 4 minus Stunden gemacht.
Gegenüber ich wäre zu Hause geblieben und hätte 8 Stunden auf meinem Stundenkonto bekommen da Feiertag ja zu ist.
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Über euren Input würde ich mich freuen.
Personalabteilung erreiche ich nicht da krank.
P.s. sind ein großes Hallenbad für Spitzensport. Deshalb geöffnet :-)
-
Schreibst du fiktiv oder handelt es sich um Geschehnisse, die rückblickend zu betrachten sind?
-
Du bekommst die zwei Stunden zusätzlich auf dein Arbeitszeitkonto (sofern eins existiert) und entsprechende Zuschläge werden dir ausgezahlt.
-
Schreibst du fiktiv oder handelt es sich um Geschehnisse, die rückblickend zu betrachten sind?
Es ging/geht um dieses Jahr. In den nächsten Tagen werde ich meine Stundenübersicht bekommen und da wollte ich mich eben darauf vorbereiten mit was da zu rechnen ist. Mein Chef meinte er bekommt immer 2 plus 2 Stunden und seine 8 Std die er gearbeitet hätte als Betriebsleiter. Also so wie oben geschrieben wurde. Ich bin also zuversichtlich. Danke für die Hilfe.