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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Alesi am 28.01.2021 16:31

Titel: Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 16:31
Hallo,

ich hab eine Frage, bei der ich bisher keine Antwort gefunden hab.
Vielleicht kommt hier ja ne Antwort.   :D

Wenn ich am Wochenende zum Winterdienst gerufen werde, bekomme ich für den Weg Hin und zurück, für mein PrivatKfz Kilometergeld.

Wenn ich jetzt unter der Woche um 5°° Uhr angerufen werde für Winterdienst, bekomme ich dann den Hinweg mit Kilometergeld bezahlt? Oder gilt da eine Vereinbarung, dass ich ja eh um 7°° zur Arbeit hätte fahren müssen. Und bekomme dann nichts? 
Mir geht es nicht um die paar Cent, würde es einfach nur gerne wissen wie das geregelt ist.  :)
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 16:45
Auf welcher Rechtsgrundlage wird denn überhaupt „Kilometergeld“ gezahlt?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 16:48
Ich glaub das zählt dann als Dienstfahrzeug
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 16:49
Hab auch eine Bescheinigung dafür
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 16:54
Wie meinen?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:04
Habs gesucht und gefunden. :)

Dienstvereinbarung über Zulassung privateigener Kraftfahrzeuge für Dienstgänge.
Da ist mein Privateigenes KFZ zugelassen.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 17:07
Und inwiefern würde aus der Fahrt zur Arbeit ein „Dienstgang“?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:10
Winterdienst Rufbereitschaft. Außerhalb der Arbeitszeit ?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 17:13
Die tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft ist Arbeitszeit.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:15
Was ist das Kilometergeld?

Die Abrechnung der betrieblich veranlassten Fahrten mit dem privaten Pkw wird häufig umgangssprachlich als Kilometergeld oder Pendlerpauschale bezeichnet.

Ist der Winterdienst dann keine betriebliche Fahrt?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 17:19
Der Winterdienst an sich vielleicht, was dahingestellt bleiben kann - denn es geht ja um die Fahrt zur Arbeit und zurück.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:23
Hab noch was dazu gefunden.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer – soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen – seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.

Wie schon gesagt, beim Wochenendeinsatz, bekommen wir Kilometergeld.
Und Unter der Woche, müsste 5 Uhr doch auch zählen, weil die Reguläre Arbeitszeit ja erst später beginnt.  hmmm
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 17:30
Ich sehe immer noch keine Rechtsgrundlage für das Kilometergeld. Der zitierte Passus, in dem es um die Regulierung eines Schadens am Fahrzeug geht, ist jedenfalls keine.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:41
Ich weiss nicht, ob ich hier ein Link einfügen darf  :)

Geht das? 

[33] Damit unterscheidet sich der Weg zur Arbeitsstelle während der Rufbereitschaft grundlegend von dem allgemeinen Weg zur Arbeit. Bei Letzterem ist der Arbeitnehmer frei, wann, wie und von wo aus er diesen antritt. Der Arbeitgeber hat lediglich ein berechtigtes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer pünktlich an der Arbeitsstelle erscheint. Bei der Rufbereitschaft hingegen hat der Arbeitgeber deren Dauer angeordnet, hat Anspruch auf Mitteilung, wo sich der Arbeitnehmer aufhält und bestimmt den Zeitpunkt, ab welchem dieser sich auf den Weg zur Arbeitsaufnahme machen muss. Daraus ergibt sich ein besonderes Interesse des Arbeitgebers daran, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ab dem Abruf der Arbeit dieselbe aufnimmt. Wäre dies nicht der Fall, hätte der Arbeitgeber keine Rufbereitschaft angeordnet.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:42
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kostentragung-bei-Rufbereitschaft-fuer-die-anfallenden-Kosten-fuer-ein-Fahrzeug--f310601.html#:~:text=Zusammenfassung%3A%20Kosten%20der%20Fahrten%20zum,des%20BAG%20nicht%20zu%20erstatten.&text=In%20Rahmen%20der%20Rufbereitschaft%20ist,mit%20Zuhilfenahme%20eines%20PKWs%20m%C3%B6glich.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 17:51
Grundsätzlich gilt die tägliche Fahrtzeit zwischen dem Wohnort und dem Betrieb des Arbeitnehmers als nicht vergütete Arbeitszeit (siehe Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 – 4 Sa 81/00). Genauso werden auch die Fahrtkosten bei anfallender Arbeit während der Rufbereitschaft nicht vom Arbeitgeber erstattet. Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichts vom 16.02.1989 (6 AZR 289/87) gelten diese Fahrten nicht als „Fahrten aus besonderem dienstlichen Anlass“ gemäß des Reisekostenrechts. Als besondere dienstliche Anlässe werden Arbeitsaufträge bezeichnet, die aus dem regelmäßigen Aufgabenbereich des Arbeitnehmers herausfallen. Die Rufbereitschaft gehört normalerweise nicht dazu.

Der Winterdienst zählt eigentlich nicht zu unserem regelmäßigem Aufgabenbereich.
Vielleicht wird er deswegen vergütet..?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 17:58
Blöd nur, daß die Rechtsprechung der eher mutigen Auffassung des Herrn RA nicht folgen möchte, so u.a. LAG Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2020 - 12 Sa 580/19.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 18:21
Hab hier noch eine Zeile aus unserer Dienstvereinbarung über die Zulassung privateigener KFZ. 

4.5  Die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle gelten nicht als Dienstgänge. Bei Dienstgängen am Dienstort, die an der Wohnung angetreten oder beendet werden, dürften höchstens die Fahrtkosten für die Strecke von der Dienststelle bis zur Stelle es Dienstgeschäftes oder umgekehrt erstattet werden, es sei denn, der Dienstgang wird zusätzlich zu abendlichen Veranstaltungen, an Sonn- und Feiertagen oder dienstfreien Werktagen durchgeführt, an denenkein Dienst zu leisten gwewesen wäre.

liegt es vielleicht daran, dass nur am Wochenende die Kilometerpauschale bezahlt wird?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 28.01.2021 18:25
Ich sehe im zitierten Passus keinerlei Zusammenhang zum Sachverhalt.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Alesi am 28.01.2021 18:30
Ich dachte, weil es Winterdienst heißt  :)

aber ok, Danke für deine Zeit.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Novus am 28.01.2021 23:05
Blöd nur, daß die Rechtsprechung der eher mutigen Auffassung des Herrn RA nicht folgen möchte, so u.a. LAG Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2020 - 12 Sa 580/19.

Wie meinen, das genannte Urteil befasst sich mit Versorgungsansprüchen gegenüber dem Deutschen Caritas Verband, in wie weit ist das hier relevant?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 29.01.2021 07:05
Da es im Urteil u.a. um eine u.a. auf das vom TE genannte BAG-Urteil gestützte Forderung nach Wegstreckenentschädigung geht, offenbarst Du lediglich, es nicht gelesen zu haben - wenig überraschend.
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Novus am 29.01.2021 22:53
Wie schön das du nicht überrascht bist :)
Bezug nehmend auf den dritten Weg der Caritas und deren Veträge ja, aber das gilt ja nicht für die Möglichkeiten im TVöD, oder irre ich mich da?
Titel: Antw:Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Beitrag von: Spid am 29.01.2021 23:04
Was für „Möglichkeiten im TVÖD“?