Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: clarion am 28.01.2021 19:18

Titel: PKV: steuerliche Asuwirkung eine Beitragsrückerstattung
Beitrag von: clarion am 28.01.2021 19:18
Hallo,

Beitragsrückerstattungen der PKV können zu einer Erhöhung der Steuern führen. Gibt es ein Faustformel, ab wann es sich lohnt, Rechnungen bei der PKV einzureichen? Wenn ich richtig überlege, kann es sich u.U. schon lohnen Rechnungen einzureichen, auch wenn man im jeweiligen Kalenderjahr noch nicht die Summe erreicht hat, die die BRE ausmachen würde, oder mache ich da einen Denkfehler?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:PKV: steuerliche Asuwirkung eine Beitragsrückerstattung
Beitrag von: newT am 28.01.2021 21:05
Hi,

das kannst du dir ziemlich leicht ausrechnen. Eine Beträgsrückerstattung wird im Auszahlungsjahr mit deinen Vorsorgeaufwendungen verrrechnet.
Für jeden Euro Sonderausgaben bekommst du einen Betrag knapp unter deinem Grenzsteuersatz zurück. D.h. wenn du 40% Grenzsteuersatz hast, bekommst du für jeden anrechenbaren Euro Versorgungsaufwendungen ca. 38-40ct zurück.

Also angenommen dein Grenzsteuersatz beträgt 40% und du erhälst eine Beitragsrückerstattung von 1000€.
D.h. du erhälst etwa 400€ weniger Steuerrückerstattung im Folgejahr. Folglich lohnt es sich ab einem Rechnungsbetrag von ca. 600€ Rechnungen bei deiner Krankenkasse einzureichen (wenn du zu 100% PKV versichert bist, bei 50% + Beihilfe dementsprechend ab der doppelten Rechnungssumme).

Viele Grüße
Titel: Antw:PKV: steuerliche Asuwirkung eine Beitragsrückerstattung
Beitrag von: clarion am 28.01.2021 21:10
Vielen Dank, das hilft mir weiter!!!