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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DexterMorgan am 29.01.2021 08:55
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Hallo,
folgender Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Situation hat mein Arbeitgeber eine Vereinbarung veröffentlicht, die grundsätzlich Home-Office erlaubt, aber die Kappung der Arbeitszeit veranlasst hat. Sobald man also einen Tag Home Office in der Woche in Anspruch nimmt, ist es nicht möglich, Arbeitszeitguthaben aufzubauen, obwohl diese nachweislich geleistet worden ist.
Praktisches Beispiel:
Am Montag arbeite ich an der Arbeitsstätte 8 Stunden (exkl. Pausen), Donnerstag 9 Stunden und Freitag ebenfalls 9 Stunden. Die Erfassung erfolgt über ein Zeiterfassungssystem.
Am Dienstag und Mittwoch arbeite ich nachweislich 8 Stunden (exkl. Pausen) von zu Hause aus im Home Office.
Faktisch arbeite ich in dieser Woche 42 Stunden und meine reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
Demzufolge ist es nicht möglich, in diesem Zeitraum Mehrstunden zu erwirtschaften.
Kann der Arbeitgeber hier tatsächlich die Arbeitszeit aufgrund von Home Office kappen auf 40 Stunden bzw. auf die reguläre Arbeitszeit des Beschäftigten?
Auszug:
Die Erwirtschaftung von Arbeitszeitguthaben am häuslichen/mobilen Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht zulässig. Um die Verteilung der Arbeitszeit nach den individuellen Bedürfnissen jedoch so weit wie möglich
zu flexibilisieren, kann die Arbeitszeit innerhalb einer Arbeitswoche, in der die Arbeitsleistung tage oder stundenweise am häuslichen/mobilen Arbeitsplatz erbracht wird, im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen (s. u.) aufgeteilt werden. Wurde die individuelle Wochenarbeitszeit
überschritten, findet eine Kappung statt.
Ausnahmen (Anrechnung über Wochensollarbeitszeit) sind nur bei dringender dienstlicher Notwendigkeit möglich und bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der*des jeweiligen Fachvorgesetzten, die dem Corona-Korrekturbeleg in Kopie beizufügen ist.
Die vorstehende Regelung gilt auch im Falle der Ausweitung einer bestehenden Telearbeitsvereinbarung.
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Kann der Arbeitgeber hier tatsächlich die Arbeitszeit aufgrund von Home Office kappen auf 40 Stunden bzw. auf die reguläre Arbeitszeit des Beschäftigten?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind relativ frei darin, Vereinbarungen zu schließen. Soweit gegen keine anderen amtsinternen Regelungen verstoßen wird, sehe ich da kein Problem hinsichtlich der Wirksamkeit.
Inhaltlich ist eine solche Regelung aus meiner Sicht Kwatsch. Typische Angst des AG, dass der ach so faule AN im Homeoffice Überstunden vor dem Fernseher macht.
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Wer hat das denn vereinbart?
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..genau..das ist die eigentliche Frage
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Mit dem Personalrat abgestimmte Beschäftigteninformation vom Personalamt.
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Also keine Vereinbarung?
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Keine individuell geschlossene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
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Sondern Teil der Gleitzeitvereinbarung?
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Gibt es nun eine Vereinbarung oder nicht? Und wenn ja, zwischen wem?
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Wenn der AG Überstunden nicht aufnehmen möchte gibts auch keine. Was wollen sie machen? Ist immer noch ÖD. Bei sowas bin ich in der Zeit hier mittlerweile total abgestumpft. Das Spiel können beide Seiten spielen.
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
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Sondern Teil der Gleitzeitvereinbarung?
Die Beschäfitgeninformationen werden wohl als Ergänzung zur bestehenden Dienstvereinbarung
zur flexiblen Arbeitszeit sowie der Rahmendienstvereinbarung alternierende Telearbeit betrachtet.
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.
Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.
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Sondern Teil der Gleitzeitvereinbarung?
Die Beschäfitgeninformationen werden wohl als Ergänzung zur bestehenden Dienstvereinbarung
zur flexiblen Arbeitszeit sowie der Rahmendienstvereinbarung alternierende Telearbeit betrachtet.
Die Regelung nochmals erklärt an einem Beispiel:
Ich arbeite Dienstag bis Freitag vor Ort mit einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden und bin Montags im Homeoffice 7 Stunden tätig gewesen. Meine Arbeitszeit beträgt demnach 43 Stunden. Diese wird aber aufgrund der Nutzung von Home Office auf 40 Stunden gekappt, auch wenn die Mehrleistung nicht im Home Office erfolgt ist. Hätte ich Montag allerdings 6 Stunden vor Ort gearbeitet, hätte ich eine Arbeitszeit von 42 Stunden geleistet und diese würde nicht gekappt werden.
Mich irritiert die grundsätzliche Kappung und war mir nicht sicher ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist.
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.
Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.
...kommt auf die jeweilige Dienstvereinbarung...da es hier eine Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit gibt, wären diese 2 Std. wohl eher "Mehrstunden" und keine Überstunden...
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.
Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.
Nein, das sind keine Überstunden.
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.
Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.
wer was wie betrachtet ist vollkommen egal...
ist die Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit nun geändert worden oder nicht?
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Inwiefern ginge es um Überstunden?
Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.
Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.
wer was wie betrachtet ist vollkommen egal...
ist die Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit nun geändert worden oder nicht?
Der Arbeitgeber betrachtet es als vorübergehende Änderung der Dienstvereinbarung für flexible Arbeitszeit.
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..die einseitige Änderung ist nicht möglich...auch nicht temporär
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Also hat jetzt wer mit wem vereinbart?
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Also hat jetzt wer mit wem vereinbart?
Der Arbeitgebergeberseite - Personalamt / Behördenleiter mit Abstimmung Personalrat.
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Es geht nicht um irgendwelche Abstimmungen. Wurde eine entsprechende Dienstvereinbarung geschlossen oder wurde eine Dienstvereinbarung entsprechend geändert - und zwar in der dafür vorgesehenen Form? Wenn nicht, ist das wertloses Geblubber.
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...also temporäre Änderung der Dienstvereinbarung mit entsprechendem Beschluss des PR und beiderseitiger Unterschrift der geänderten Dienstvereinbarung und Veröffentlichung der DV?
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...also temporäre Änderung der Dienstvereinbarung mit entsprechendem Beschluss des PR und beiderseitiger Unterschrift der geänderten Dienstvereinbarung und Veröffentlichung der DV?
..ansonsten ist es wirklich Geblubber und ihr soltet Euch Fragen, ob ihr die richtigen Leute in den PR gewählt habt...
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Eine neue geänderte Dienstvereinbarung liegt nicht vor (zumindest nicht veröffentlicht), lediglich das Schreiben als Beschäftigteninformation ohne Unterschriften von den Beteiligten - Arbeitgeber / Personalrat.
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Also rechtlich völlig unbeachtliches Geblubber.
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Bei uns ist es ähnlich, ebenfalls lediglich eine Info E-Mail erhalten wie das ablaufen soll.
Darin heißt es:
Im Rahmen der mobilen Arbeit sind Mehrarbeit bzw. Überstunden grundsätzlich nicht möglich.
Von einer Kappung der Wochenarbeitszeit steht da nix. Sprich daheim kann man max. die vereinbarten Tagesstunden einbringen wenn man diese auch erhalten (bezahlt oder Freizeit) möchte.
Zusätzlich können mobile Arbeiten nur im vereinbarten Arbeitszeitrahmen erbracht werden. Also nicht am Samstag/Sonntag und auch nicht um 20 Uhr am Abend oder um 4 Uhr in der Früh.
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Mehrarbeit betrifft ja nur TZ-Beschäftigte und Überstunden werden ohnehin angeordnet. Andere Arbeitsstunden betrifft es also nicht. Auch hier stellt sich die Frage: bewegt man sich damit im Rahmen der bisherigen Betriebs-/Dienstvereinbarung oder wurde sie entsprechend geändert?
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Es gab keine Änderung der vorliegenden Dienstvereinbarung.
In meinen Augen bewegt man sich allerdings mit unserer Regelung im Rahmen der bei uns momentan gültigen Dienstvereinbarung. Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.
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Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.
...und damit verlasst ihr die gültige DV...
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Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.
so etwas ähnliches ist bei uns auch abgelaufen (zuhause nur Sollzeit), dann aber nach nem Monat wurde das gestrichen.
Da in unserer DV es keine Heimarbeit gab, mussten natürlich entsprechenden Regelungen aufgenommen werden.
Und da die Beamten ja gerne Freitag Mittag die Klappe fallen lassen wollen, ging das ja nicht mehr, bei 5 Tage HO.
Das haben dann die Verantwortlichen schnell selbst erkannt und den Quark wieder gestrichen (Der PR hatte sich da nicht gleich durchsetzen können, aber diese Regelung eh nur befristet aufgenommen).
Vielleicht merken die Deppen, dass man auch mit Regelzeit zu hause betrügen kann.
Und dass man schnell merkt wer zuhause betrügt (egal ob 8 oder 11h)