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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ulle am 29.01.2021 11:10
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung.
Erstmal die Eckdaten von mir:
TV-L RLP
Einstellung 01/2019 E4 Stufe 3
Stufenaufstieg 01/2022 E4 Stufe 4 ?!
Geplante Höhergruppierung (aufgrund 3jähriger Berufserfahrung) 03/2022 in E5 Stufe ?? Mit Garantibetrag ?!
Zusätzlich ist geplant das meine Stelle 12/2022 im umfang erweitert wird und diese dann E6 bewertet ist. Welche Stufe kann ich dann erwarten und bekomme ich wiederum einen Garantibetrag ?
Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
Vielleicht kann mir ja jemand an Hand der aktuellen Entgelttabelle ein Beispiel schildern bzw. Berechnen.
Danke
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Sofern sich das innere Gefüge der Entgelttabellenicht verändert, erfolgt die Höhergruppierung aus E4/4 in E5/3,der Garantiebetrag findet Anwendung. Aus E5/3 geht es in E6/3 ohne Garantiebetrag.
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Danke schonmal für die schnelle Antwort.
Würde es irgendwie rechnerisch Sinn machen die E5 auszulassen und direkt in E6 zu wechseln ?
Oder käme es am Ende auf das selbe hinaus ?
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
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Sorry das ich nochmal Frage, aber irgendwie verstehe ich deine letzte Antwort nicht !
Heißt das soviel wie das deine erstgenannte Berechnung stattfindet auch ohne tatsächlich in E5 gewesen zu sein ?
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Wie meinen?
Was ist unklar?
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Danke schonmal für die schnelle Antwort.
Würde es irgendwie rechnerisch Sinn machen die E5 auszulassen und direkt in E6 zu wechseln ?
Oder käme es am Ende auf das selbe hinaus ?
letzteres