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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dummerle am 31.01.2021 16:28
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Guten Abend allerseits,
ich bin derzeit befristet angestellt (TVL E13, Stufe 5); da mein Vertrag voraussichtl. nicht verlängert werden kann, schaue ich mich nach einer neuen Position um und bin bei einer für mich interessanten Stellenausschreibung fündig geworden: die Bezahlung ist mit TVL E11 ausgeschrieben - was für mich finanziell ok ist, zumal die Stelle unbefristet wäre. Was würde im Fall der Fälle mit meiner Stufeneinordung bei einer Herabstufung von E13 nach E11 passieren? Behalte ich Stufe 5?
Herzliche Grüße!
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Handelt es sich um denselben AG?
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nein
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Dann besteht lediglich Anspruch auf die Einstellung in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
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ok, vielen Dank für die Info!!
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Der neue AG kann, aber, wenn er möchte, dich auch in Stufe 5 einstellen. Förderliche Zeiten nach §16 TV-L ist da das Schlagwort.
Das musst du aber auf alle Fälle vor Vertragsunterzeichnung klären.