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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 01.02.2021 08:02
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Kann einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewährt werden?
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Außertarifliche Zulagen sind naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Kann einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewährt werden?
Das können hängt davon ab, ob der AG es darf.
Es gibt Kommunen, die unterliegen strengen Regeln (Haushalt etc.) es gibt andere TVöD AG, die können machen was sie wollen.
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Ich glaube ich hätte die Frage besser so stellen sollen: Kann, bzw. darf der kommunale Arbeitgeber einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewähren?
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Außertarifliche Zulagen sind naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Es gibt Kommunen, die unterliegen strengen Regeln (die dürfen nur TV bezahlen, nicht mehr und nicht weniger) es gibt andere Kommunen, die können machen was sie wollen.
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Auch die Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband kann ein Hindernis sein, da sich der Arbeitgeber mit seiner Mitgliedschaft verpflichtet, den vom Verband abgeschlossen Tarifvertrag anzuwenden.
Siehe z.B. die Satzung des KAV NW:
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a) die vom Verband oder einer Spitzenvereinigung im Sinne des § 2
Abs. 3 abgeschlossenen Tarifverträge und sonstigen
Vereinbarungen durchzuführen,
b) auf den selbstständigen Abschluss von Tarifverträgen insoweit
zu verzichten, als gemäß § 2 der Verband oder seine
Spitzenvereinigung entsprechende Verträge abgeschlossen
haben oder deren Abschluss sich vorbehalten,
c) die vom Verband oder einer Spitzenvereinigung im Sinne des § 2
Abs. 3 abgeschlossenen Tarifverträge weder zu unterbieten
noch unmittelbar oder mittelbar zu überschreiten sowie
verbindliche Richtlinien, Vereinbarungen oder Beschlüsse der
Verbandsorgane oder der Spitzenvereinigung zu beachten und
alles zu unterlassen, was den Interessen des Verbandes oder
der Spitzenvereinigung schadet,
d) nach Außerkrafttreten eines Tarifvertrages nicht selbstständig
mit den Verbänden der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Abkommen zu treffen und die Weisungen des Verbandes zu
befolgen,
e) über die Lohn- und Anstellungsbedingungen ihrer Beschäftigten
dem Vorstand und dem Gruppenausschuss auf Verlangen
Auskunft zu geben und die einschlägigen Unterlagen vorzulegen,
f) dem Verband von allen seine Aufgaben berührenden
Vorkommnissen sofort Kenntnis zu geben, ergangene
Entscheidungen in Abschrift mitzuteilen und hiergegen auf
Anweisung Rechtsmittel einzulegen.
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Ich finde die Frage spannend.
Angenommen wir haben diesen Fall: Mitarbeiter ist tarifkonform nach EG8 eingruppiert, eine höhere Stelle steht nicht zur Verfügung. Der leistungsbezogene Stufenaufstieg ist bereits bis zur Endstufe erfolgt. Arbeitgeber ist mit dem Mitarbeiter zufrieden und möchte ihn unbedingt halten.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber noch - innerhalb oder außerhalb des TVöD - ihm mit mehr "Gehalt zu versorgen"?
Wären steuerfreie Tankgutscheine bis 44 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) möglich? Gibt es noch weitere "Instrumente"?
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.
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So wie ich sie für mich bereits bestätigen kann.... 8)
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.
Ja, geht auch. Bei der Frage ging es aber eher um monetäre Anreize. Jemand noch Ideen? Jemand Erfahrungen mit den steuerfreien Gutscheinen im ÖD?
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.
Ne, da gibt es Studien zu, habe ich aber nicht zur Hand.
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So wie ich sie für mich bereits bestätigen kann.... 8)
So viel möchte ich auch gern verdienen.
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.
Ne, da gibt es Studien zu, habe ich aber nicht zur Hand.
Glaube keiner Studie, die du nicht selbst durchgeführt hast.
Edit: Oder wenigstens selbst geprüft hast.
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Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.
Ja, geht auch. Bei der Frage ging es aber eher um monetäre Anreize. Jemand noch Ideen?
sich einfach mal in der Eingruppierung irren.
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Ich finde die Frage spannend.
Angenommen wir haben diesen Fall: Mitarbeiter ist tarifkonform nach EG8 eingruppiert, eine höhere Stelle steht nicht zur Verfügung. Der leistungsbezogene Stufenaufstieg ist bereits bis zur Endstufe erfolgt. Arbeitgeber ist mit dem Mitarbeiter zufrieden und möchte ihn unbedingt halten.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber noch - innerhalb oder außerhalb des TVöD - ihm mit mehr "Gehalt zu versorgen"?
Wären steuerfreie Tankgutscheine bis 44 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) möglich? Gibt es noch weitere "Instrumente"?
Wenn der AG streng dem jeweiligen Haushaltsrecht unterliegt sind außertarifliche Leistungen gar nicht möglich, auch nicht die Möglichkeit eines steuerfreien Sachbezug nach dem EStG.