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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Secret am 02.02.2021 10:02
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Aufgrund langer Krankheit habe ich noch viel Urlaub über. Mein Arbeitgeber will mir nur die gesetzlichen Ansprüche übertragen und nicht den tariflichen Mehranspruch. Also den tariflichen Urlaub streicht er zum 31.12.2020.
Darf er das?
Bei mir findet der TVöD-K Anwendung.
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...aus welchem Kalenderjahr ist der tarifl. Urlaub...
Der Jahresurlaub muß gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG im laufenden Kalenderjahr seitens der Arbeitgebers gewährt und seitens des Arbeitnehmers genommen werden.
Sowohl das BUrlG als auch § 26 Abs. 2 TVöD ermöglicht die Übertragung des Jahresurlaubs in die ersten 3 Monate des folgenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch bzw. -pflicht auf Übertragung besteht demnach nur, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen." Das gilt dann auch für den tariflichen Urlaub.
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Eine Streichung des Urlaubs aus 2020 zum 31.12.2020 bei fortdauern der Krankheit bis zum 31.12.2020 wäre nicht korrekt.
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...die Übertragung nur des gesetzlichen Urlaubsanspruches bezieht sich auf Übertragungen nach dem 31.03. des Folgejahres aufgrund eines Urteils de EuGH zum Verfall des Anspruches wegen langer Krankheit...
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Habe aus 2019 28 Tage
und aus 2020 30 Tage.
Ergo müsste ich noch jetzt 58 Tage übertragen bekommen? Zumindest bis 31.03. aber die kappen den tariflichen Teil aus 2019
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Ich glaube die 18 Tage gesetzlichen Urlaub der dir aus 2019 noch zustehen, verfallen auch zum 31.3.
Die 10 tarifliche sind schon verfallen.
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es sollte wie folgt übertragen werden:
1. aus 2019 Übertragung des gesetzl. Anspruches von 20 Tagen (bis 31.03.2021 gem. Entscheidung EuGH)
2. aus 2020 den gesamten Anspruches von 30 Tagen (bis 31.03.2021 nachTVöD) => ggfls auch bis 31.05. möglich
also insgesamt 50 Tage
du solltest also schleunigst Urlaub nehmen ;)
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Aber nur dann, wenn es sich bei den 28 Tagen aus 2019 um einen Teilurlaubsanspruch und nicht um einen Resturlaubsanspruch handelt.
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Danke an alle
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Aber noch eine Frage:
Wo steht eigentlich genau, dass am 31.12. nicht nur der gesetzliche Urlaub als Resturlaub übertragen wird, sondern auch der tarifliche Mehrurlaub? Unter §26 ist dies nicht so wirklich zu lesen.
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In §26 Abs. 2 TVÖD
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Dort steht nur:
Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
Es wird aber nicht zwischen gesetzlichen und tariflichen Urlaub unterschieden.
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Eben.
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Wenn ich jetzt aber als AG sage, es wird nur der gesetzliche übertragen und Sie als AN sagen das was Sie hier anführen, dann ist es Aussage gegen Aussage.
Wo steht geschrieben, dass es so ist wie Sie sagen?
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Wie meinen?
Deine Frage war
Wo steht eigentlich genau, dass am 31.12. nicht nur der gesetzliche Urlaub als Resturlaub übertragen wird, sondern auch der tarifliche Mehrurlaub? Unter §26 ist dies nicht so wirklich zu lesen.
Und das steht genau dort wo ich es bezeichnet habe:
In §26 Abs. 2 TVÖD
und wie Du es zitiert hast:
Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
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Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.
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Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?
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Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.
Direkt in Abs. 1 des §26 TVÖD, der im übrigen auch mit Erholungsurlaub überschrieben ist.
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Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?
Weil es so geregelt ist.
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also meine 2 tage resturlaub aus 2019 verfallen am 31.12.2021 bis dahin sollten sie zu nehmen sein