Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Clarence am 02.02.2021 18:51
-
Hallo,
man hört so Vieles ... aber stimmt es, dass die Fragen in Vorstellungsgesprächen von öffentlichen Arbeitgebern bzgl. ein und dieselbe Stelle bei allen Bewerbern dieselben sein müssen?
Falls ja, warum ist das so bitte?
Dankeschön.
MfG
PS: Sorry für die vielleicht "dumme" Frage, aber ich komme aus der Privaten, überlege, ob ich wechsle und da ist mir das zu Ohren gekommen.
-
Man versucht damit eine möglichst objektive Vergleichbarkeit zu erreichen und zu dokumentieren (oder zumindest diesen Anschein zu erwecken). Echte Objektivität ist aber durch gleiche Fragen nicht erreichbar, dazu gibt es zu viele "weiche" Faktoren.
-
Aber ist das irgendwo nieder-/vorgeschrieben, das jedem Bewerber dieselben Fragen gestellt werden?
Was wäre denn, wenn man durch Zufall erfährt, dass ein anderer Bewerber andere Fragen gestellt bekommen hat?
-
Aber ist das irgendwo nieder-/vorgeschrieben, das jedem Bewerber dieselben Fragen gestellt werden?
Nein.
Was wäre denn, wenn man durch Zufall erfährt, dass ein anderer Bewerber andere Fragen gestellt bekommen hat?
Nichts.
Man macht das, um im Falle einer Klage nachweisen zu können, dass man alle gleich behandelt hat und aufgrund dieses Verfahrens eine echte Bestenauslese getroffen hat.
-
Und bei einer Klage (Konkurrentenklage?) muss dann der Arbeitgeber beweisen, dass alle dieselben Fragen gestellt bekommen haben? Und diese Klage können Angestellte genauso stellen, wie Beamte?
Wenn nun der Kläger einen Zeugen hat (einen anderen Bewerber, der dem Kläger vielleicht bekannr ist und der Bekannte selbst nicht die Stelle bekommen hat), der aussagt, dass er andere Fragen gestellt bekommen hat, als der Kläger, was dann?
-
Der Kläger muß den Nachweis führen, daß das Auswahlverfahren an Fehlern gelitten hat und bei rechtmäßigem Verfahren auch er hätte ausgewählt werden können.
-
Der AG muss den Nachweis führen, warum er Bewerber X ausgewählt hat; er hat dies zu dokumentieren. Welche Fragen im Auswahlgespräch geführt werden, wäre also im Konkurrentenstreitverfahren belegbar
-
Macht es rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob es sich aus Bewerbersicht um eine höherwertige Stelle handelt?