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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amunsen am 03.02.2021 07:05

Titel: Arbeitgeberanteil % der Rentenversicherung in Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 03.02.2021 07:05
Guten Morgen Kollegen,
kann mir jemand sagen wie hoch der "Arbeitgeberanteil" der Rentenversicherung für einen AN in Altersteilzeit (Blockmodell) ist? Wenn möglich, auch wo man es findet. (§ Abs. etc.)

Besten Dank
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil % der Rentenversicherung in Altersteilzeit
Beitrag von: Isie am 03.02.2021 10:20
Auf das normale sv-pflichtige ATZ-Entgelt (Regelarbeitsentgelt) sind die normalen RV-Beiträge zu entrichten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf 80 % des Regelarbeitsentgelts einen Beitrag in Höhe des regulären Beitragssatzes entrichten, den er aber alleine trägt. Für den zusätzlichen Beitrag gibt es aber eine etwas komplizierte Deckelungsberechnung.

Stark vereinfacht könnte man also sagen, dass 90% des Entgelts, dass man ohne die Altersteilzeit bekommen würde, in der Rentenversicherung verbeitragt werden, wobei 50% paritätisch und 40% nur vom Arbeitgeber verbeitragt werden.

Näheres dazu und zur Deckelungsberechnung siehe unter:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/altersteilzeit-46-zusaetzliche-beitragspflichtige-einnahme-in-der-rentenversicherung_idesk_PI42323_HI1159901.html
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil % der Rentenversicherung in Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 03.02.2021 13:14
Besten Dank, vorallem mal verständlich und Nachvollziebar.