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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: quereinsteiger91 am 03.02.2021 09:06
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Hallo zusammen,
folgende Problematik:
Unsere Behörde schreibt jedes Jahr Stellen zur Teilnahme am AL II aus.
Laut Stellenausschreibung wird als Qualifikation eine abgeschlossene Ausbildung zum VFA
oder die erfolgreiche Teilnahme am AL I vorausgesetzt.
Da bei uns jedoch auch immer mehr Quereinsteiger beschäftigt sind, ist die Personalabteilung gewillt die
Ausschreibung zum AL II auch für Quereinsteiger zu öffnen. Dadurch hätten alle TB bei uns die Chance sich zu bewerben und die Auswahlentscheidung würde anhand der geltenden Beurteilungsrichtlinien getroffen.
Die Leiterin der Personalabteilung hat mir nun jedoch mitgeteilt, dass eine Öffnung erstmal nicht möglich ist, da der Personalrat dies nicht möchte. Ob und wann sich dies ändert, steht in den Sternen. Als Begründung wird der Schutz der VFA und Teilnehmer des AL I angegeben.
Ist die Entscheidung des Personalrats rechtens?
Ich dachte immer der Personalrat setzt sich für die Belange aller Mitarbeiter ein?
Freue mich über eure Einschätzungen.
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Wo käme dem PR denn ein Recht auf Mitbestimmung bei Stellenausschreibungen zu?
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...hier sind wohl interne Ausschreibungen gemeint bei evtl. Vorhandensein einer Dienstvereinbarung "Aufstieg", die ggfls geändert werden müsste und dort der PR nicht "mitspielt"...
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Um den Sachverhalt beurteilen zu können müsste man die Maßnahme kenne die die Dienststelle dem PR vorgelegt hat. Daneben spielt dann ggf. noch das anzuwendende Personalvertretungsrecht eine Rolle.
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...hier sind wohl interne Ausschreibungen gemeint bei evtl. Vorhandensein einer Dienstvereinbarung "Aufstieg", die ggfls geändert werden müsste und dort der PR nicht "mitspielt"...
Dann schreibt man die Stellen einfach so aus und der Anspruch auf die alsbaldige Lehrgangsbeschickung ist eh ein tariflicher. Man könnte auch einfach die Vereinbarung kündigen, braucht man nicht.
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...oft ist aber auch die Antwort "der PR will nicht" eine gern genommene Ausrede der Personalabteilung... 8)
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Ja, es geht um eine interne Stellenausschreibung.
Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.
Laut meinem Personalsachbearbeiter läuft es so, dass anhand der Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen wird, diese dann vom Personalrat gesichtet und im Normalfall bestätigt und im Anschluss durch die Behördenleitung freigegeben wird.
Das Problem ist aber halt die Ausschreibung, die Quereinsteiger (mit Ausbildung und/oder Studium) komplett außen vorlässt. Dadurch können solche Bewerbungen überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Der Personalratsvorsitzende wollte mir lediglich sagen, dass eine Öffnung vorerst nicht geplant ist, da es trotz vieler Quereinsteiger noch genug VFA und AL I Absolventen gibt im Haus gibt und die alten Strukturen bestehen bleiben.
In meinem konkreten Fall ist es halt besonders ärgerlich, da ich zwar kein VFA bin, aber auf einer VFA-Stelle sitze.
Hinzu kommt, dass eine Teilnahme am AL I laut Personalabteilung nicht befürwortet wird.
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Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.
Da eine Dienstvereinbarung auch dich betrifft spricht nichts gegen einen Zugriff durch dich. Der PR bzw. die Personalstelle kann da weiterhelfen.
Der Blick in eine solche Dienstvereinbarung ist auch notwendig um beurteilen zu können, ob die Aussage der Personalstelle zutreffend ist.
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Grundsätzlich sind Dienstvereinbarungen in der jeweiligen Behörde bekannt zu machen.
Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.
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Es steht dir frei den AL 2 aus freien Stücken abzulegen. Den AG brauchst du dazu nicht.
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Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.
Der geschilderte Sachverhalt war ja nicht, dass die Dienststelle eine Öffnung nicht möchte, sondern wegen des PR nicht darf. Daher stellt sich die Frage nach einer Regelung dazu.
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Für mich ist nach der bisherigen Schilderung völlig unklar ob der Arbeitgeber sich wirklich bemüht die Situation zu verändern und was für einer Vorlage der PR abgelehnt hat. Ich habe das Gefühl auch der Arbeitgeber will nicht richtig die Sache voranbringen. Wie schon von Spid angedeutet gäbe es diverse Wege der Umsetzung die nicht im Einflussbereiches des PR sind.
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Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.
Der geschilderte Sachverhalt war ja nicht, dass die Dienststelle eine Öffnung nicht möchte, sondern wegen des PR nicht darf. Daher stellt sich die Frage nach einer Regelung dazu.
Ich bezweifle allerdings, dass das der Sachverhalt ist.
Ich denke eher, dass die Dienststelle es nicht gegen den Willen des PR machen will (wg. dem vertrauensvollen Zusammenarbeitsgedöns) aber dürfte und damit zu Recht den PR den Schwarzen Peter zu schiebt.
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Es steht dir frei den AL 2 aus freien Stücken abzulegen. Den AG brauchst du dazu nicht.
in meinem Fall nicht möglich, das das nächstgelegene Studieninstitut nur Anmeldungen über Arbeitgeber akzeptiert und letztendlich auch keine Freistellung für den Unterricht vom AG genehmigt würde ...
ich nehme also mit, dass der AG sich in einem solchen Fall, sofern er es wollen würde, gegen den PR durchsetzten könnte und es nicht an Vorschriften, sondern an der dadurch bröckelnden Harmonie zwischen PR und AG liegen wird?
Habt ihr noch Tipps, die ich in einem Gespräch mit der Personalabteilung berücksichtigen könnte?
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[quoteIn meinem konkreten Fall ist es halt besonders ärgerlich, da ich zwar kein VFA bin, aber auf einer VFA-Stelle sitze.
Hinzu kommt, dass eine Teilnahme am AL I laut Personalabteilung nicht befürwortet wird.][/quote]
Das ist doch der Knackpunkt, oder? Bei uns ist der Weg zum ALII entweder ALI abgeschlossen oder VFA. Oder bringt der ALI für deine Stelle nichts, wie ist denn die Eingruppierung?
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ich sitze auf einer Stelle, die mit EG 9a bewertet ist. Laut Personalabteilung kann ich mit dem AL I nicht höher kommen, so dass eine Kostenübernahme / Freistellung zum Unterricht nicht gewillt ist.
Das Argument den AL I zu machen um dadurch den AL II machen zu können entkräftet die Personalabteilung mit der Aussage, dass nicht sichergestellt werden kann, dass ich in Zukunft wirklich die Zusage zum AL II bekomme.
Ich darf also weder den AL I, noch den AL II machen. Stecke deswegen etwas fest ...
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Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.
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Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.
zum AL I oder zum AL II? wie bekomme ich raus ob die gilt und worauf kann ich mich beziehen?
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Zum ALI. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO TVÖD VKA.
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Danke dir! Wieso greift diese Regelung nicht für den AL II?
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Weil du keine Aufgaben nach E9b hast...
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...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...
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Der tarifliche Anspruch wird dadurch nicht berührt.
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...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...
gemäß Ausschreibung ist er das neben der VFA-Ausbildung, grundsätzliche Voraussetzung aber nicht.
Laut Personalabteilung und Studieninstitut müsste man als Quereinsteiger lediglich einen Eignungstest machen. Wenn man den besteht, kann man den AL II als Quereinsteiger ohne AL I machen.
Naja ich werde wohl mal das Gespräch mit dem Personalrat suchen, besten Dank für die zahlreichen Antworten!
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das hört sich sehr nach Niedersachsen an. wenn da so ist, kannst du dir das Gespräch mit dem Personalrat sparen.