Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Benjamin am 03.02.2021 13:37

Titel: AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: Benjamin am 03.02.2021 13:37
Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgteschlossen und nun?
Beitrag von: Spid am 03.02.2021 13:38
Nein.
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 03.02.2021 15:49
Du hast den dir selbst überlassenen Anspruch dir einen Arbeitgeber zu suchen der deinen ALG2 Status auch verwenden möchte. Bitte beachten ob es bei dir im Bundesland bereits durch Bezirkstarifvertrag eine Regelung zum zurückzahlen der Kosten bei zeitnaher Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt. Sollte dies nicht der Fall sein und du hast keine Erklärung unterschrieben in der du zustimmst X Jahre nach Beendigung des Lehrgangs bei deinem AG zu verbleiben steht dir der Arbeitsmarkt offen, ohne Rückzahlungen für deine Ausbildung an deinen AG tätigen zu müssen.
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: Börnie am 03.02.2021 16:04
Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
Der Arbeitsrechtsdozent im AL 2 war scheinbar nicht gut, oder Du hast nicht aufgepasst...;)
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: Benjamin am 01.03.2021 01:19
Börnie, etwas zum Thema wäre vielleicht besser.
Denke meine Frage kannst du inhaltlich gut beantworten ;-)
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: Kaiser80 am 01.03.2021 06:27
Börnie, etwas zum Thema wäre vielleicht besser.
Denke meine Frage kannst du inhaltlich gut beantworten ;-)
Deine Frage ist doch bereits beantwortet.
Titel: Antw:AL2 erfolgreich abgeschlossen und nun?
Beitrag von: JC83 am 01.03.2021 08:44
Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
Der Arbeitsrechtsdozent im AL 2 war scheinbar nicht gut, oder Du hast nicht aufgepasst...;)

Der Sachverhalt wird des TE wird ebenso häufig missverstanden, wie die korrekte Verwendung von"scheinbar" bzw. "anscheinend" ...