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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Benjamin am 03.02.2021 13:37
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Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
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Nein.
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Du hast den dir selbst überlassenen Anspruch dir einen Arbeitgeber zu suchen der deinen ALG2 Status auch verwenden möchte. Bitte beachten ob es bei dir im Bundesland bereits durch Bezirkstarifvertrag eine Regelung zum zurückzahlen der Kosten bei zeitnaher Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt. Sollte dies nicht der Fall sein und du hast keine Erklärung unterschrieben in der du zustimmst X Jahre nach Beendigung des Lehrgangs bei deinem AG zu verbleiben steht dir der Arbeitsmarkt offen, ohne Rückzahlungen für deine Ausbildung an deinen AG tätigen zu müssen.
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Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
Der Arbeitsrechtsdozent im AL 2 war scheinbar nicht gut, oder Du hast nicht aufgepasst...;)
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Börnie, etwas zum Thema wäre vielleicht besser.
Denke meine Frage kannst du inhaltlich gut beantworten ;-)
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Börnie, etwas zum Thema wäre vielleicht besser.
Denke meine Frage kannst du inhaltlich gut beantworten ;-)
Deine Frage ist doch bereits beantwortet.
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Hat ein Angestellter, der den AL2 erfolgreich abgeschlossen hat, einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle? Wenn ja wo ist das geregelt.
Der Arbeitsrechtsdozent im AL 2 war scheinbar nicht gut, oder Du hast nicht aufgepasst...;)
Der Sachverhalt wird des TE wird ebenso häufig missverstanden, wie die korrekte Verwendung von"scheinbar" bzw. "anscheinend" ...