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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: honoiboy am 08.02.2021 09:05
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So jetzt ist passiert was irgendwann schon befürchtet wurde. Durch Covid und wahrscheinlich den Schneefall sind die Citrix Home Office Kapazitäten erschöpft und ein einloggen nicht möglich.
Könnte gegen Mittag besser werden. Wie sieht das nun Arbeitsrechtlich aus? Ich sitze hier am PC bereit zu arbeiten. Geht aber nicht weil die Server überlastet sind.
Baue ich nun im schlimmsten Fall einen kompletten Tag Minusstunden auf oder buche ich meine Zeit zurück bis zum Zeitpunkt wo ich arbeitswillig war?
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Der AG gerät in Annahmeverzug.
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So jetzt ist passiert was irgendwann schon befürchtet wurde. Durch Covid und wahrscheinlich den Schneefall sind die Citrix Home Office Kapazitäten erschöpft und ein einloggen nicht möglich.
Könnte gegen Mittag besser werden. Wie sieht das nun Arbeitsrechtlich aus? Ich sitze hier am PC bereit zu arbeiten. Geht aber nicht weil die Server überlastet sind.
Baue ich nun im schlimmsten Fall einen kompletten Tag Minusstunden auf oder buche ich meine Zeit zurück bis zum Zeitpunkt wo ich arbeitswillig war?
Nein, denn (sehr wahrscheinlich) wirst du ja keine Arbeitsleistung erbringen können obwohl du sie anbietest. Klassischer Annahmeverzug des AG...
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Der AG gerät in Annahmeverzug.
Ok. Aber ganz theoretisch gesprochen hätte ich ja auch die Möglichkeit ins Büro zu fahren oder? Ist zwar aufgrund von Schneefall fast unmöglich, aber das wäre ja mein Problem wie ich zur Arbeit komme oder?
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Home-Office ist nichts anderes, als ein Arbeitsplatz ausserhalb der Dienststelle. An diesem Arbeitsplatz arbeitest du laut SV. Somit muss sich der AG anrechnen lassen, wenn er dir die Arbeitsmittel am Arbeitsplatz nicht stellt...
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Der AG gerät in Annahmeverzug.
Ok. Aber ganz theoretisch gesprochen hätte ich ja auch die Möglichkeit ins Büro zu fahren oder? Ist zwar aufgrund von Schneefall fast unmöglich, aber das wäre ja mein Problem wie ich zur Arbeit komme oder?
Ich gehe davon aus, dass die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten dazu eine Regelung trifft. Üblich ist z.B. dass bei technischen Problemen, die nicht vom AN zu vertreten sind, spätestens am zweiten Tag ins Büro gekommen werden muss.