Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ede65 am 08.02.2021 21:30
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Hi Forum,
Was ist wenn ich als Schwerbehinderter Beamter auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, die Schwerbehinderung aber nichts mit def Dienstunfähigkeit zu tun hat.
Ich habe jetzt so viel gelesen ich blicke ehrlich gesagt nimmer richtig durch
wie genau die Berechnung wäre.
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Was möchtest Du genau wissen? Schwerbehindert ist man oder man ist es halt nicht. Wer schwerbehindert ist, hat halt Nachteilsausgleiche in verschiedenen Ebenen.
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Hi,
erstmal danke für die Antwort, der Begriff Nachteilausgleich ist ja schon mal ein Anhaltspunkt.
Der GDB beträgt 50 % wegen eines Rückenleidens.
Die Dienstunfähigkeit wegen andere Ursachen.
Wo kann ich herausfinden wie hoch meine Abzüge wären wenn ich mit 56 Jahren in vorzeitigen Ruhestand gehe.
Im Normalfall wäre das Jahr die Ruhegehaltsfähigen Zeiten minus 14,4 %.
Würde das gelten wenn eine Schwerbehinderung vorliegt?
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Sorry ,
wegen der vielen Rechtschreibfehler. Meine Autokorrektur macht gerade was sie will.
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Hallo, die Regelaltersgrenze bei Schwerbehinderung ist die von gleichaltrigen Nichtbehinderten minus zwei Jahre.
Bei krankheitsbedingten Vorruhestand werden m.W. max. 10,8% abgezogen. Dazu müsste Dich ein Amtsarzt aber für dienstunfähig erklären.
Da Lebenswege und die daraus resultierenden Renten- und Pensionsansprüche aber höchst individuell sind, würde ich Dir empfehlen, Dich von der Bezügestelle beraten zu lassen.
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Das hilft schon, danke