Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Beamtenheld am 09.02.2021 14:37
-
Hallo Zusammen, wie sind denn die Ausbildungsberater der Handwerkskammern eingruppiert? E??? und wie die der IHK? E??? Danke für die Info
-
Entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.
-
Diese Antwort hilft nicht wirklich weiter...- die auszuübende Tätigkeit dürfte wohl überall gleich sein.... - da gesetzlich bzw. durch Verordnung geregelt... Also...- gerne auch Beispiele nennen
-
Es ist die korrekte Antwort. Die auszuübende Tätigkeit wird durch den AG festgelegt. Aus Rechtsvorschriften läßt sich kein Anspruch hinsichtlich der Eingruppierung ableiten.
-
... und auch nicht auf die Art und den Umfang der übertragenen Aufgaben. Für eine Einschätzung müsste @TE etwas mehr Informationen liefern.